Drucksache - FB1/529/2012  

Betreff: Kostenspaltungsbeschluss zur Veranlagung der Teileinrichtung Beleuchtungseinrichtungen des Gneveziner Damm / Weg zur Kegelbahn
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Frau Ivonne Thiel
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beteiligt:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
Bearbeiter/-in: Thiel, Ivonne   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
13.06.2012 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
21.06.2012 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt:

 

den Beitrag für die Teileinrichtung Straßenbeleuchtung gemäß § 3 (2) Pkt. 7 der „Satzung der Hansestadt Anklam über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenausbaubeitragssatzung)  der Anlage Gneveziner Damm / Weg zur Kegelbahn Straßenausbaubeiträge im Wege der Kostenspaltung nach § 7 (3) KAG M-V in Verbindung mit § 6 der o. g. Satzung selbständig zu erheben.

 

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Für den Ausbau der Teileinrichtung Beleuchtungseinrichtung des Gneveziner Dammes (Weg zur Kegelbahn), in Richtung Gnevezin auf der linken Seite zur Kegelbahn, sind Straßenausbaubeiträge zu erheben. Die Ausbaumaßnahme erfolgte im März 2012.

 

Vor der Ausbaumaßnahme gab es an diesem Weg eine nicht mehr funktionsfähige Beleuchtungseinrichtung. Da in diesem Bereich Gewerbe vorhanden ist (Kegelbahn, Innenraumdesign), diverse Lagerhallen die gewerblich genutzt werden und auch Anlieger die auf die Situation aufmerksam gemacht haben, bestand Handlungsbedarf. Nachdem eine Lichtberechnung durchgeführt wurde, entschied sich die Hansestadt Anklam für das Aufstellen von 4 neuen Leuchten einschließlich Masten und Verkabelung, um auch die Verkehrssicherheit gewährleisten zu können. Alle Leuchten sind mit energiesparenden Leuchtmitteln ausgerüstet um auch der Stromeinsparung entsprechend Netz- und Leuchtenkonzept der Hansestadt Anklam Rechnung zu tragen. Eine Anwohnerversammlung wurde am 25.10.2011 durchgeführt.

 

Laut § 6 der Satzung kann für die im § 3 (2) Pkt. 1 – 8 genannten Teileinrichtungen der Beitrag selbstständig erhoben werden (Kostenspaltung).

 

Der Weg zur Kegelbahn ist eine Anliegerstraße; für alle Teileinrichtungen ist die Stadt der Baulastträger. Da die Anlage nicht mit allen Teileinrichtungen ausgebaut wurde bzw. abgerechnet werden kann, ist ein Beschluss über die Kostenspaltung erforderlich, damit die Maßnahme zeitnah refinanzierbar ist.

 

Die Veranlagung zu Ausbaubeiträgen ist für das Jahr 2013 vorgesehen. Bei dem Weg zur Kegelbahn handelt es sich um eine Anliegerstraße; diese dient ausschließlich oder überwiegend der Erschließung der angrenzenden oder durch private Zuwegung mit ihnen verbundenen Grundstücke.

 

Gemäß § 3 der o.a. Satzung (Beitragsfähiger Aufwand und Vorteilsregelung) sind auf die Beitragspflichtigen in Anliegerstraßen 65 % der für den Ausbau der Teileinrichtung Straßenbeleuchtung entstandenen beitragsfähigen Aufwendungen auf die Eigentümer der erschlossenen Grundstücke umzulegen.