Drucksache - BM/277/2012  

Betreff: Neufassung der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bürgermeister Beteiligt:Bürgermeister
Bearbeiter/-in: Strumpf, Uta   
Beratungsfolge:
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
22.03.2012 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
14-120322-Neufassung Hauptsatzung  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt die Neufassung der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam in der vorliegenden Form.

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Am 05. September 2011 ist eine neue Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S.777) in Kraft getreten.

 

Die Novellierung der KV M-V macht einige Hauptsatzungsänderungen notwendig und andere sinnvoll.

 

Das gilt neue für Regelungen bei den Grundsätzen der Erzielung von Erträgen und Einzahlungen, insbesondere bei der Behandlung von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen gemäß § 44 KV M-V. Außerdem sollen die Vorschriften zu Bekanntmachungen völlig neu geregelt werden.

 

Die letzte Neufassung der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam ist vom 02. Oktober 2003. Inzwischen liegt die bereits 7. Änderung dieser Satzung vom 21. Januar 2010 vor.

 

Schon bei Vorlage der 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam vom 20.05.2009 zur Anzeige bei der Kommunalaufsicht des Landkreises Ostvorpommern als untere Rechtsaufsichtbehörde wurde von dieser empfohlen, eine vollständig neue Fassung der Hauptsatzung im Interesse einer besseren und übersichtlichen Handhabung zur Entscheidung vorzulegen. Dieser Empfehlung wird nunmehr ebenfalls entsprochen.

 

Alle geänderten Passagen sind rot markiert. Die Änderungen ziehen sich durch die gesamte Neufassung der Hauptsatzung, wobei die geschlechtergerechte Sprache der KV M-V aufgegriffen und umgesetzt wurde. Außerdem gibt es Abschnitte, wie z. B. Begriffe aus der Doppik, Entscheidungen über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, die Art der öffentlichen Bekanntmachungen oder die Berücksichtigung von Ortsvorsteherinnen oder Ortsvorsteher, die neue Inhalte nach der KV M-V betreffen.

Anlagen:

Anlagen:

 

Neufassung der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 14-120322-Neufassung Hauptsatzung (78 KB)