|
|
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport, Tourismus, Jugend, Senioren und Soziales …
Variante 1
… empfiehlt der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam in den Haushaltplan 2012 einen Zuschuss an den Rollsportclub Anklam e.V. zur Austragung der 20. Norddeutschen Meisterschaften im Inline-Speedskating vom 01. – 03.Juni 2012 in Anklam für folgende Maßnahme(n) aufzunehmen.
a) Maßnahme 1 – Zuschuss für die Reparatur/den Austausch des Maschendrahtzaunes
in Höhe von 1.700 EUR
b) Maßnahme 2 – Zuschuss für den Austausch des alten Stromverteilers
in Höhe von 200 EUR
c) Maßnahme 3 – Zuschuss für die Anbringung eines neuen Schriftzuges oder einer Informationstafel
„Alfred Hannig“
in Höhe von 1.000 EUR
d) Maßnahme 4 - Zuschuss für die Finanzierung der Veranstaltung
in Höhe von 2.000 EUR
Die Aufnahme in den Haushalt 2012 erfolgt auf der Grundlage eines Antrages des Ausschuss für Schule, Kultur, Sport, Tourismus, Jugend, Senioren und Soziales im Rahmen der Haushaltsdebatte der Stadtvertretung.
Variante 2
… lehnt eine Bezuschussung ab.
Sachdarstellung:
Die Sachdarstellung ergibt sich aus dem anliegenden Antrag des Rollsportclub Anklam e.V. (RSC) vom 14.02.2012 auf finanzielle Unterstützung der Austragung der 20. Norddeutschen Meisterschaften im Inline-Speedskating vom 01. – 03.Juni 2012 in Anklam.
Der Antrag beinhaltet im Einzelnen folgende Förderanfragen:
Die geschätzten Materialkosten für den Austausch des gesamten Maschendrahtzaunes (ca. 190 m) einschließlich der Pfähle, Streben usw. liegen bei ca. 1.700 EUR.
Die Zuständigkeit laut Betreiber-Vertrag zwischen Stadt und RSC liegt
- für Unterhaltung beim RSC (300 EUR pro Jahr Pflichtunterhaltung) und
- für Investitionen, auch Ersatzinvestitionen, bei der Stadt, allerdings nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplanes.
Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages galt der Ersatz eines Zaunes als Investition, nach doppischer Beurteilung handelt es sich nunmehr um eine Unterhaltungsmaßnahme.
Die geschätzten Kosten für den Austausch betragen ungefähr 200 EUR.
Die Maßnahme wäre als Unterhaltungsmaßnahme einzustufen. Zuständigkeit laut Betreiber-Vertrag zwischen Stadt und RSC für Unterhaltung wäre der RSC.
Aus hiesiger Sicht ist die Aufstellung einer Informationstafel eine Frage der Betreibung, wenn gleich die Hansestadt eine Würdigung der Verdienste von Alfred Hannig natürlich befürwortet. Zuständig laut Betreiber-Vertrag zwischen Stadt und RSC ist für alle Belange der Betreibung der RSC.
Die Kosten werden zunächst mit 1.000 EUR kalkuliert.
Alternativ könnte aus Sicht der Verwaltung auch eine Aufarbeitung des vorhandenen Schriftzuges in Frage kommen und eine Information zur Person in ansprechender Form im Schaukasten ausgehängt werden.
Grundsätzlich obliegt die Durchführung aller Veranstaltung dem Betreiber. Er trägt die Verantwortung dafür, das schließt die finanziellen Belange mit ein.
Auf Grund der besonderen Bedeutung und überregionalen Wirkung der Veranstaltung sind durch die Verwaltung in den für 2012 aufgestellten Haushaltsplanentwurf 2.000 EUR Förderung eingestellt worden.
Von einer Behandlung im Finanzausschuss wurde abgesehen, da die abschließende Entscheidung im Rahmen der Entscheidung zum Haushaltsplan 2012 getroffen wird. Fachlich jedoch soll die Empfehlung des Ausschuss für Schule, Kultur, Sport, Tourismus, Jugend, Senioren und Soziales der Stadtvertretung eine Entscheidungsgrundlage liefern.
Finanzielle Auswirkungen:
Soweit keine Deckung nachgewiesen werden kann, erhöht der noch nicht im Haushaltsplan veranschlagte Teil des Zuschusses das Defizit des Ergebnishaushaltes.