|
|
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt den III. Nachtragshaushaltsplan der Hansestadt Anklam für das Haushaltsjahr 2011 mit der entsprechenden Änderung des Stellenplanes und die sich daraus ergebende III. Nachtragshaushaltssatzung.
Die insofern unveränderte Satzung sieht vor:
1.1 Verwaltungshaushalt Veränderung der Einnahmen um Veränderung der Ausgaben um
1.2 Vermögenshaushalt Veränderung der Einnahmen und Ausgaben um |
0 EUR 0 EUR
0 EUR |
auf auf
auf |
15.793.700,00 EUR 16.189.300,00 EUR
4.195.000,00 EUR |
2. Gesamtbetrag der Kredite Veränderung um davon zum Zwecke der Umschuldung um
|
0 EUR 0 EUR |
auf auf |
643.800,00 EUR 172.600,00 EUR |
3. Veränderung der Entnahme aus der allgemeinen Rücklage um
|
0 EUR |
auf |
199.100,00 EUR |
4. Veränderung des Kassenkredites um
|
0 EUR |
auf |
1.579.300 EUR |
5. Veränderung der Verpflichtungsermächtigungen um |
0 EUR |
auf |
633.500 EUR |
6. Keine Änderung der Hebesätze
Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer |
250 v.H. 350 v.H. 350 v.H. |
|
Sachdarstellung:
Der III. Nachtragshaushaltsplan beinhaltet ausschließlich eine Änderung im Stellenplan der Stadtverwaltung Anklam. Dabei handelt es sich um eine neu einzurichtende, befristete Stelle in der Kernverwaltung der Hansestadt Anklam.
Konkret betrifft das folgende Änderung im Stellenplan:
Die Einrichtung einer neuen befristeten Stelle für die Zeit vom 01.12.2011 bis zum 30.11.2014. Im vorliegenden Auszug aus dem Stellenplan ist diese Stelle auf Seite 7 unter „Befristete Arbeitsverhältnisse“ mit Lfd. Nr. 8 als Sachbearbeiter „LAP und 750 Jahre Anklam“ ausgewiesen.
Begründung:
Mit dem Einstieg der Hansestadt Anklam in diesem Jahr in das Bundesprogramm „Lokaler Aktionsplan 2011-2013“ wurde auch die personelle Betreuung notwendig. Vor allem ist es erforderlich, im Rahmen dieses Programms auch etliche Aufgaben der Koordinierungsstelle wahrzunehmen, Projekte auszuschreiben, teilweise auch mit vorzubereiten, die Projektträger zu unterstützen, die Abrechnung von Projekten vorzunehmen und für das Zusammenwirken aller Beteiligten und deren Aktivitäten zu sorgen.
Als Voraussetzung für den Zuschlag für das Bundesprogramm und damit auch die Inanspruchnahme der vom Bund bereit gestellten finanziellen Mittel in Höhe von 260.000,00 EUR aus dem Lokalen Aktionsplan, die für neue Projekte von Vereinen und Verbänden bestimmt sind, war der Nachweis einer „halben Stelle“ [0,5] in der Kernverwaltung als Eigenanteil erforderlich.
Die zu schaffende Stelle soll mit Arbeitsaufgaben in Vorbereitung zum 750-jährigen Stadtjubiläum im Jahr 2014 angereichert werden. Der Anteil beträgt ebenfalls 0,5. Vorgesehen ist hier die Stabstelle zur Anleitung notwendiger Arbeitsgruppen zur Vorbereitung der Feierlichkeiten, Stadtgestaltung, Planung des Festumzuges, Aufstellen eines Festprogrammes, Planungen von sportlichen Wettbewerben, sowie Vermarktung und Werbung der beabsichtigten Veranstaltungen im gesamten Jahr 2014.
Um diese Tätigkeiten zusätzlich zu den eigentlichen Aufgaben im Bereich Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste bewältigen zu können, ist die Einrichtung einer auf diese Arbeiten ausgerichteten neuen, befristeten Stelle notwendig.
Die Stellungnahme des Personalrates ist beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
2011 | 2012 | 2013 | 2014 |
2.600,- EUR
|
31.900,- EUR |
34.500,- EUR |
31.600,- EUR
|
Eine Erhöhung der Personalkosten im Jahr 2011 ist nicht erforderlich, da die bei den finanziellen Auswirkungen aufgeführten Kosten durch entsprechende Einsparungen innerhalb des Personalkostenbudgets ausgeglichen werden können.
Anlagen:
Stellenplan 2011 – 3. NHH
Stellungnahme des Personalrates