Drucksache - BM/254/2011  

Betreff: Grundsatzentscheidung zum Bundesprogramm Lokaler Aktionsplan (LAP)
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Michael Galander
Federführend:Bürgermeister Beteiligt:Bürgermeister
Bearbeiter/-in: Galander, Michael   
Beratungsfolge:
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
10.11.2011 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Was ist ein Lokaler Aktionsplan  
E-Mail Amt Anklam-Land  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Variante 1

Die Stadtvertretung beschließt, sich für den Lokalen Aktionsplan Anklam (LAP) auszusprechen und beauftragt die Verwaltung die dafür notwendige Stelle (50% Bearbeitung LAP-Angelegenheiten und 50% Stabstelle 750 Jahre Hansestadt Anklam 2014) zu besetzen.

 

Variante 2

Die Stadtvertretung beschließt, die Verwaltung zu beauftragen dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mitzuteilen, dass die Hansestadt Anklam mit Wirkung vom 01.12.2011 den Lokalen Aktionsplan Anklam (LAP) abwickelt.

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Mit der Aufnahme der Hansestadt Anklam in das Bundesprogramm „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ ist die Hansestadt Anklam auf Grundlage der Bewerbung gleichzeitig verpflichtet, eine halbe 40-Stunden-Stelle (0,5 VbE) für die Erfüllung der damit verbundenen Verwaltungsaufgaben als lokale Koordinierungsstelle einzurichten. Die Hansestadt Anklam haftet für die ordnungsgemäße Verwaltung der bewilligten Mittel von 260 TEUR aus dem vorgenannten Programm.

 

Das für die Förderung des LAP zuständige SG Bürgerdienste ist mit dem vorhandenen Personalbestand nicht in der Lage, die Übernahme dieser zusätzlichen Aufgaben zu erbringen.

Durch den erheblichen Personalabbau (Umstrukturierungen, Kündigungen, Wegfall von Stellen-keine Neubesetzung, Altersteilzeitregelungen u. ä. Maßnahmen) sind auch keine anderen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter in der Lage diese zusätzlichen Aufgaben zu übernehmen.

 

Seinerzeit war bereits eine auf 3 Jahre befristete Stelle zur Aufgabenerledigung vorgesehen.

Mittlerweile (seit 10.10.2011) hat jedoch diese Mitarbeiterin eine unbefristete Stelle in der Verwaltung angenommen und ersetzt dort eine Mitarbeiterin, die im November 2011 in Freistellungsphase der Altersteilzeit eintritt. Somit hat sich die Situation grundlegend geändert.

 

Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass der neue Stelleninhaber bzw. die neue Stelleninhaberin mit 50 % seiner Arbeitszeit den LAP als lokale Koordinierungsstelle übernimmt und mit den verbleibenden 50 % die Stabstelle für alle im Jahr 2014 zu koordinierenden Arbeitsaufgaben (750 Jahre Hansestadt Anklam) leitet.

 

Da die hier dargestellten Arbeitsaufgaben sowohl für den LAP als auch für das 750-jährige Jubiläum der Hansestadt Anklam spätestens mit Ablauf des Jahres 2014 enden, soll die zusätzlich notwendige Stelle mit den o. g. sachlichen Gründen nur für 3 Jahre befristet geschaffen werden.

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlage 1 – Grundinformationen zum Lokaler Aktionsplan

      (zusammengestellt vom Coach des Bundesprogrammes, Herrn Fengler)

Anlage 2 - E-Mail vom Amt Anklam-Land, Herrn Quast im Auftrag des Amtsvorstehers Herrn Elstner

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Was ist ein Lokaler Aktionsplan (29 KB)      
Anlage 2 2 E-Mail Amt Anklam-Land (196 KB)