Drucksache - FB2/091/2011  

Betreff: Überplanmäßige Ausgabe für die Haushaltsstelle 0000-669000 Gemeindeorgane/Fraktionszuwendungen
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Herr Jörg Schröder
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste Beteiligt:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste
Bearbeiter/-in: Schröder, Jörg   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Empfehlung
01.11.2011 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss der Hansestadt Anklam beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 200,00 EUR für die Haushaltsstelle 0000-669000 Gemeindeorgane/Fraktionszuwendungen. Die Deckung erfolgt aus der Haushaltsstelle 0520-650000 Wahlen/Geschäftsbedarf.

 

Sachdarstellung:

 

Sachdarstellung:

 

Mit Inkrafttreten der neuen Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) am 05. September 2011 wurden auch neue Regelungen zur Fraktionsstärke getroffen.

 

Der § 23 Abs. 5 KV M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) bestimmt, dass für die Fraktionsmindeststärke einer Gemeindevertretung die Anzahl der am Tag der Wahl der Gemeindevertretung zu wählenden Gemeindevertreter entscheidend ist. Diese Zahl ergibt sich aus § 60 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes (LKWG M-V). Verändert sich im Verlauf der Wahlperiode die Anzahl der Mandate, lässt dies die Fraktionsstärke – anders als bisher – unberührt.

 

Demzufolge war die Geschäftsordnung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam an die geltende KV M-V anzupassen. Das ist mit Beschluss der Stadtvertretung am 29.09.2011 zur Änderung der Geschäftsordnung auch geschehen. Somit werden ab dem September 2011 die NPD und die SPD wieder als Fraktion geführt und haben demzufolge auch wieder Anspruch auf Fraktionszuwendungen. Dabei handelt es sich gemäß § 11 der Hauptsatzung um einen monatlichen Sockelbetrag von 25,00 EUR zuzüglich eines Betrages von 2,50 EUR für jedes Fraktionsmitglied. Für das restliche Haushaltsjahr wären das noch 240,00 EUR (4 Monate x 30,00 EUR x 2 Fraktionen).

 

In der Haushaltstelle 000-669000 – Gemeindeorgane / Fraktionszuwendungen mit einem Haushaltsansatz in Höhe von 1.600,00 EUR nach der I. Nachtragshaushaltssatzung sind nur noch 40,00 EUR verfügbar.

 

Um für die letzten vier Monate die Fraktionszuwendungen noch leisten zu können, ist eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 200,00 EUR unabweisbar.

 

Die Deckung erfolgt aus der Haushaltsstelle 0520-650000 Wahlen / Geschäftsbedarf.