Drucksache - FB2/089/2011  

Betreff: 1. Nachtragshaushaltsplan der Hansestadt Anklam für das Haushaltsjahr 2011
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Herr Dr. Detlef Butzke
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste Beteiligt:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste
Bearbeiter/-in: Hofmann, Ute   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Empfehlung
08.08.2011 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Schule, Kultur, Sport, Tourismus, Jugend, Senioren und Soziales Empfehlung
09.08.2011 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur, Sport, Tourismus, Jugend, Senioren und Soziales geändert beschlossen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaft, Bau, Verkehr und Umwelt Empfehlung
10.08.2011 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaft, Bau, Verkehr und Umwelt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
18.08.2011 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt den 1. Nachtragshaushaltsplan 2011 der Hansestadt Anklam zum Verwaltungs- und Vermögenshaushalt und die sich daraus ergebende 1. Nachtragshaushaltssatzung 2011.

 

Die Nachtragshaushaltssatzung sieht vor:

 

1.1 Verwaltungshaushalt

 

 

 

Erhöhung der Einnahmen um

684.300 EUR

auf

15.793.700 EUR

Verringerung der Ausgaben um

295.700

auf

16.189.300 EUR

 

1.2 Vermögenshaushalt

 

 

 

Verringerung der Einnahmen und Ausgaben

um

   1.179.800  EUR

auf

4.195.000 EUR

 

 

 

 

2. Gesamtbetrag der Kredite

Verringerung um

davon zum Zwecke der Umschuldung um

431.800 EUR

0 EUR

auf

auf

643.800 EUR

172.600 EUR

 

 

 

 

3. Veränderung der Entnahme aus der

 

 

 

allgemeinen Rücklage um

0 EUR

auf

199.100 EUR

 

 

 

 

4. Erhöhung des Kassenkredites um

68.400 EUR

auf

1.579.300 EUR

 

 

 

 

5. Erhöhung der Verpflichtungsermächtigungen um

0 EUR

auf

633.500 EUR

 

 

 

 

6. Keine Veränderung der Hebesätze

 

 

 

 

 

 

 

Grundsteuer A

250 v.H.

 

 

Grundsteuer B

350 v.H.

 

 

Gewerbesteuer

350 v.H.

 

 

 

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Die Notwendigkeit der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2010 ergibt sich zum Einen aus folgenden erheblichen Veränderungen von Haushaltsansätzen:

 

Im Verwaltungshaushalt ist die veranschlagte Gewerbesteuereinnahme bereits vollständig zum Soll gestellt und es wird mit zusätzlichen 200 TEUR kalkuliert. Ausgehend von der Abrechnung für das 1. Quartal 2011 wurde der Haushaltsansatz für den Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer um 517 TEUR erhöht. Um 96 TEUR steigen die Gewinnanteile bei Strom- und Gasbeteiligungen bzw. Konzessionsabgaben. Personalkosten werden in Höhe von 56 TEUR und Geschäftsausgaben in Höhe von 69 TEUR eingespart. Der Vortrag des im Haushaltsplan 2011 noch zu veranschlagenden planerischen Defizits des 2. Nachtragshaushaltes 2011 in Höhe von 173 TEUR war nicht mehr relevant. Die Zuführung vom Vermögenshaushalt konnte um 247 TEUR reduziert werden.

 

Im Vermögenshaushalt kann anstelle der ursprünglich beantragten Kreditaufnahme in Höhe von 903 TEUR nur noch von einer genehmigten Kreditermächtigung in Höhe von 471 TEUR ausgegangen werden. Geplante Einnahmen aus dem Verkauf von zwei Grundstücken (Freizeitzentrum Leipziger Allee und Gebäudebestand Binnenhafen) in Höhe von 500 TEUR  werden vermutlich in 2011 nicht mehr realisiert und  damit auch nicht mehr veranschlagt. Auf Grund fehlender förderrechtlicher Zusagen ebenfalls nicht veranschlagungsreif sind der ländliche Wegebau nach Dargibell und der erste Bauabschnitt des Mehrzweckgebäudes in Stretense, wodurch der Haushalt um 200 TEUR entlastet wird.

 

Die eigentlich in 2011 beabsichtigte Sanierung der Heizungsanlage im Gebäude der Friedrich-Schiller-Schule/Grundschule Gebrüder Grimm in Höhe von 170 TEUR wird zunächst zurückgestellt und muss in künftigen Jahren im Ergebnis eines belastbaren energetischen Konzeptes neu veranschlagt werden. 70 TEUR werden benötigt, um den bestehenden Haushaltsausgaberest zur Anbindung der Johann-Friedrich-Böttger-Straße an die OVP 49 (Zuckerstraße) bis zur Bausumme von 170 TEUR aufzustocken. Im Zusammenhang mit dem Anbau der Villa Kunterbunt wird eine bisher nicht veranschlagte Sonderbedarfszuweisung des Landes in Höhe von 63,6 TEUR geplant.

 

Zusätzliche Einnahmen aus Grundstücksverkäufen in Höhe von saldiert 200 TEUR verbessern den Vermögenshaushalt. Die im Ergebnis der Jahresrechnung auf 199 TEUR angewachsene Allgemeine Rücklage wurde dem Vermögenshaushalt, anschließend teilweise dem Verwaltungshaushalt, zugeführt.

 

Darüber hinaus war der Nachtragshaushalt notwendig, um den Beschluss zur Haushaltskonsolidierung – soweit er das Jahr 2011 betrifft – planungsseitig umzusetzen. Das Ergebnis stellt sich wie folgt dar:

 

 

Insgesamt ist festzustellen, dass  es trotz einer gewissen Entspannung bei der Haushaltssituation der Hansestadt Anklam keinen Grund gibt, bei den Bemühungen zur Haushaltskonsolidierung nachzulassen. Selbst bei einer moderaten Anhebung der Realsteuer-Hebesätze wäre der Haushaltsausgleich noch vor der Umstellung auf die Doppik realistisch gewesen. Die allgemein positive konjunkturelle Situation scheint zumindest finanziell in einem überschaubaren Maße in Anklam angekommen zu sein.

 

Wiederholt merkt die Untere Rechtsaufsichtsbehörde in der Genehmigung des Haushaltsplanes (Schreiben vom 27.6.2011) zu Recht an, dass sich die Stadt mit den finanziellen Konsequenzen, die sich aus der Vereinbarung zwischen dem Zweckverband „Peenetal-Landschaft“ und dem Wasser- und Bodenverband ergeben,  zu befassen hat. Die dazu erforderliche  Abstimmung zwischen den Fachbereichen 1 und 2 ist insbesondere aus Zeitgründen infolge fehlender Personalkapazitäten noch nicht erfolgt. Auch muss bis dahin noch dahingestellt bleiben, ob ausschließlich die Landwirte „die Zeche“ dieser Vereinbarung zu zahlen haben oder ob die derzeitige Regelung zu Lasten einer Einbeziehung des BUND nicht vielmehr im Interesse aller Bürger der Stadt gelegen hat und somit –zumindest anteilig – eine Verteilung auf breiteren Schultern zu erfolgen hätte. Im Übrigen hätte sich das Problem aus Sicht der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde möglicherweise schon mit der im Haushaltssicherungskonzept vorgeschlagenen, jedoch nicht beschlossenen Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer A erledigt gehabt.