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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt den 1. Nachtragshaushaltsplan 2011 der Hansestadt Anklam zum Verwaltungs- und Vermögenshaushalt und die sich daraus ergebende 1. Nachtragshaushaltssatzung 2011.
Die Nachtragshaushaltssatzung sieht vor:
1.1 Verwaltungshaushalt |
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Erhöhung der Einnahmen um | 684.300 EUR | auf | 15.793.700 EUR |
Verringerung der Ausgaben um | 295.700 | auf | 16.189.300 EUR |
1.2 Vermögenshaushalt |
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Verringerung der Einnahmen und Ausgaben um | 1.179.800 EUR | auf | 4.195.000 EUR |
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2. Gesamtbetrag der Kredite Verringerung um davon zum Zwecke der Umschuldung um | 431.800 EUR 0 EUR | auf auf | 643.800 EUR 172.600 EUR |
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3. Veränderung der Entnahme aus der |
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allgemeinen Rücklage um | 0 EUR | auf | 199.100 EUR |
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4. Erhöhung des Kassenkredites um | 68.400 EUR | auf | 1.579.300 EUR |
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5. Erhöhung der Verpflichtungsermächtigungen um | 0 EUR | auf | 633.500 EUR |
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6. Keine Veränderung der Hebesätze |
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Grundsteuer A | 250 v.H. |
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Grundsteuer B | 350 v.H. |
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Gewerbesteuer | 350 v.H. |
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Sachdarstellung:
Die Notwendigkeit der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2010 ergibt sich zum Einen aus folgenden erheblichen Veränderungen von Haushaltsansätzen:
Im Verwaltungshaushalt ist die veranschlagte Gewerbesteuereinnahme bereits vollständig zum Soll gestellt und es wird mit zusätzlichen 200 TEUR kalkuliert. Ausgehend von der Abrechnung für das 1. Quartal 2011 wurde der Haushaltsansatz für den Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer um 517 TEUR erhöht. Um 96 TEUR steigen die Gewinnanteile bei Strom- und Gasbeteiligungen bzw. Konzessionsabgaben. Personalkosten werden in Höhe von 56 TEUR und Geschäftsausgaben in Höhe von 69 TEUR eingespart. Der Vortrag des im Haushaltsplan 2011 noch zu veranschlagenden planerischen Defizits des 2. Nachtragshaushaltes 2011 in Höhe von 173 TEUR war nicht mehr relevant. Die Zuführung vom Vermögenshaushalt konnte um 247 TEUR reduziert werden.
Im Vermögenshaushalt kann anstelle der ursprünglich beantragten Kreditaufnahme in Höhe von 903 TEUR nur noch von einer genehmigten Kreditermächtigung in Höhe von 471 TEUR ausgegangen werden. Geplante Einnahmen aus dem Verkauf von zwei Grundstücken (Freizeitzentrum Leipziger Allee und Gebäudebestand Binnenhafen) in Höhe von 500 TEUR werden vermutlich in 2011 nicht mehr realisiert und damit auch nicht mehr veranschlagt. Auf Grund fehlender förderrechtlicher Zusagen ebenfalls nicht veranschlagungsreif sind der ländliche Wegebau nach Dargibell und der erste Bauabschnitt des Mehrzweckgebäudes in Stretense, wodurch der Haushalt um 200 TEUR entlastet wird.
Die eigentlich in 2011 beabsichtigte Sanierung der Heizungsanlage im Gebäude der Friedrich-Schiller-Schule/Grundschule Gebrüder Grimm in Höhe von 170 TEUR wird zunächst zurückgestellt und muss in künftigen Jahren im Ergebnis eines belastbaren energetischen Konzeptes neu veranschlagt werden. 70 TEUR werden benötigt, um den bestehenden Haushaltsausgaberest zur Anbindung der Johann-Friedrich-Böttger-Straße an die OVP 49 (Zuckerstraße) bis zur Bausumme von 170 TEUR aufzustocken. Im Zusammenhang mit dem Anbau der Villa Kunterbunt wird eine bisher nicht veranschlagte Sonderbedarfszuweisung des Landes in Höhe von 63,6 TEUR geplant.
Zusätzliche Einnahmen aus Grundstücksverkäufen in Höhe von saldiert 200 TEUR verbessern den Vermögenshaushalt. Die im Ergebnis der Jahresrechnung auf 199 TEUR angewachsene Allgemeine Rücklage wurde dem Vermögenshaushalt, anschließend teilweise dem Verwaltungshaushalt, zugeführt.
Darüber hinaus war der Nachtragshaushalt notwendig, um den Beschluss zur Haushaltskonsolidierung – soweit er das Jahr 2011 betrifft – planungsseitig umzusetzen. Das Ergebnis stellt sich wie folgt dar:
Insgesamt ist festzustellen, dass es trotz einer gewissen Entspannung bei der Haushaltssituation der Hansestadt Anklam keinen Grund gibt, bei den Bemühungen zur Haushaltskonsolidierung nachzulassen. Selbst bei einer moderaten Anhebung der Realsteuer-Hebesätze wäre der Haushaltsausgleich noch vor der Umstellung auf die Doppik realistisch gewesen. Die allgemein positive konjunkturelle Situation scheint zumindest finanziell in einem überschaubaren Maße in Anklam angekommen zu sein.
Wiederholt merkt die Untere Rechtsaufsichtsbehörde in der Genehmigung des Haushaltsplanes (Schreiben vom 27.6.2011) zu Recht an, dass sich die Stadt mit den finanziellen Konsequenzen, die sich aus der Vereinbarung zwischen dem Zweckverband „Peenetal-Landschaft“ und dem Wasser- und Bodenverband ergeben, zu befassen hat. Die dazu erforderliche Abstimmung zwischen den Fachbereichen 1 und 2 ist insbesondere aus Zeitgründen infolge fehlender Personalkapazitäten noch nicht erfolgt. Auch muss bis dahin noch dahingestellt bleiben, ob ausschließlich die Landwirte „die Zeche“ dieser Vereinbarung zu zahlen haben oder ob die derzeitige Regelung zu Lasten einer Einbeziehung des BUND nicht vielmehr im Interesse aller Bürger der Stadt gelegen hat und somit –zumindest anteilig – eine Verteilung auf breiteren Schultern zu erfolgen hätte. Im Übrigen hätte sich das Problem aus Sicht der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde möglicherweise schon mit der im Haushaltssicherungskonzept vorgeschlagenen, jedoch nicht beschlossenen Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer A erledigt gehabt.