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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt in der Präambel der Satzung der Hansestadt Anklam über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Betreiben von Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräten das Beschlussdatum in 20.01.2011 zu ändern.
Die Änderung tritt rückwirkend zum 01.01.1997 in Kraft.
Sachdarstellung:
Am 14.10.2010 wurde eine neue Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Betreiben von Spiel,- Geschicklichkeits-und Unterhaltungsgeräten mit 20 v.H. für die Geldspielgeräte beschlossen. Am 20.01.2011 erfolgte durch die Stadtvertretung eine neue Beschlussfassung mit 15 v.H. Leider wurde übersehen das Datum in der Präambel vom 14.10.2010 auf den 20.01.2011 zu ändern.