Drucksache - FB2/087/2011  

Betreff: 1. Änderung der Satzung der Hansestadt Anklam über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Betreiben von Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräten
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Frau Silvia Bahr
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste Beteiligt:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste
Bearbeiter/-in: Bahr, Silvia   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Empfehlung
08.08.2011 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
18.08.2011 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt in der Präambel der Satzung der Hansestadt Anklam über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Betreiben von Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräten das Beschlussdatum in 20.01.2011 zu ändern.

Die Änderung tritt rückwirkend zum 01.01.1997 in Kraft.

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Am 14.10.2010 wurde eine neue Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Betreiben von Spiel,- Geschicklichkeits-und Unterhaltungsgeräten mit 20 v.H. für die Geldspielgeräte beschlossen. Am 20.01.2011 erfolgte durch die Stadtvertretung eine neue Beschlussfassung mit 15 v.H. Leider wurde übersehen das Datum in der Präambel vom 14.10.2010 auf den 20.01.2011 zu ändern.