Drucksache - FB2/082/2011  

Betreff: Haushaltssicherungskonzept der Hansestadt Anklam HHSK 5.2/2011
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Herr Dr. Detlef Butzke
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste Beteiligt:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste
Bearbeiter/-in: Hofmann, Ute   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Empfehlung
23.05.2011 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
26.05.2011 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt das anliegende Haushaltssicherungskonzept HHSK 5.2/2011.

Im vorliegenden Konzept fanden Berücksichtigung:

 

a)      die bestätigten Änderungsanträge des Haushaltsplanes 2011 (DS FB 2/074/2011 der Stadtvertretung vom 10.3.2011) Markierung A sowie

b)      die mehrheitlich befürworteten Änderungsanträge im Rahmen der Befassung mit der DS FB 2/081/2011 (Haushaltssicherungskonzept der Hansestadt Anklam HHSK 5/2011) der Stadtvertretung vom 5.5.2011  Markierung B, soweit die Änderung unter a) nicht weitergehender war.

 

Die Verwaltung wird beauftragt

 

  1. der Stadtvertretung baldmöglichst, spätestens aber am 12.8.2011 den Entwurf des 1. Nachtragshaushaltes 2011 zur Beschlussfassung vorzulegen. In diesem sollen
  • die jeweils kumulierten Beträge der unter den Punkten 4.1 und 4.4 für das Jahr 2011 vorgeschlagenen Einsparungen unter weitgehender Beachtung der im vorliegenden Material enthaltenen Ansätze planungsseitig festgesetzt werden sowie
  • die unter den Punkten 4.3 und 4.6 für das Jahr 2011 konkret vorgeschlagenen Einsparungsbeträge planungsseitig festgesetzt werden

 

  1. der Stadtvertretung am 18.8.2011 im Zusammenhang mit dem beschlossenen Haushaltssicherungskonzept gegebenenfalls durch die Stadtvertretung zu ändernde Satzungen, Gebührensatzungen, Entgeltverordnungen bzw. gesellschaftsrechtliche Beschlüsse zur Beschlussfassung vorzulegen

 

  1. tragfähige Konzepte zur Umsetzung der Ziele des beschlossenen Haushaltssicherungskonzeptes zu entwickeln.