Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt das anliegende Haushaltssicherungskonzept HHSK 5.2/2011.
Im vorliegenden Konzept fanden Berücksichtigung:
a) die bestätigten Änderungsanträge des Haushaltsplanes 2011 (DS FB 2/074/2011 der Stadtvertretung vom 10.3.2011) Markierung A sowie
b) die mehrheitlich befürworteten Änderungsanträge im Rahmen der Befassung mit der DS FB 2/081/2011 (Haushaltssicherungskonzept der Hansestadt Anklam HHSK 5/2011) der Stadtvertretung vom 5.5.2011 Markierung B, soweit die Änderung unter a) nicht weitergehender war.
Die Verwaltung wird beauftragt
- der Stadtvertretung baldmöglichst, spätestens aber am 12.8.2011 den Entwurf des 1. Nachtragshaushaltes 2011 zur Beschlussfassung vorzulegen. In diesem sollen
- die jeweils kumulierten Beträge der unter den Punkten 4.1 und 4.4 für das Jahr 2011 vorgeschlagenen Einsparungen unter weitgehender Beachtung der im vorliegenden Material enthaltenen Ansätze planungsseitig festgesetzt werden sowie
- die unter den Punkten 4.3 und 4.6 für das Jahr 2011 konkret vorgeschlagenen Einsparungsbeträge planungsseitig festgesetzt werden
- der Stadtvertretung am 18.8.2011 im Zusammenhang mit dem beschlossenen Haushaltssicherungskonzept gegebenenfalls durch die Stadtvertretung zu ändernde Satzungen, Gebührensatzungen, Entgeltverordnungen bzw. gesellschaftsrechtliche Beschlüsse zur Beschlussfassung vorzulegen
- tragfähige Konzepte zur Umsetzung der Ziele des beschlossenen Haushaltssicherungskonzeptes zu entwickeln.