Drucksache - FB3/066/2011  

Betreff: Festlegung der Gastschulbeiträge für das Haushaltsjahr 2011
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 3 - Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste Beteiligt:Fachbereich 3 - Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste
Bearbeiter/-in: Dinse, Eva   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Empfehlung
23.05.2011 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Schule, Kultur, Sport, Tourismus, Jugend, Senioren und Soziales Empfehlung
26.04.2011 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur, Sport, Tourismus, Jugend, Senioren und Soziales      
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
26.05.2011 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt die Festsetzung des Gastschulbeitrages für das Haushaltsjahr 2011 differenziert nach Schularten für:

 

a)      Grundschulen  in Höhe von                             1.217,71 € je Gastschüler und

 

b)      Regionale Schulen in Höhe von                             1.547,70 € je Gastschüler.

 

 

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Auf der Grundlage des Schulgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern, der Schullastenausgleichsverordnung  vom 22.Mai 1997 sowie der Ersten Verordnung der Änderung der Schullastenausgleichsverordnung vom 22. April 2001 sind für die Beschulung von Schülern anderer Schulträger Gastschulbeiträge (Schulkostenbeiträge) zu erheben.

Diese Schulkostenbeiträge sind jährlich anhand der tatsächlich angefallenen Kosten des vorangegangenen Kalenderjahres für jede Schule separat zu ermitteln.

 

Die unterschiedlichen gebäude- und ausstattungsbedingten Vorrausetzungen, die Kostenschwankungen (z.B. Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten) sowie die sich jährlich verändernden Schülerzahlen an den Schulen  bedingen, dass die für die einzelnen Bildungseinrichtungen ermittelten Schulkostenbeiträge sehr unterschiedlich ausfallen.

 

Der nunmehr auf der Grundlage der o. g. Gesetze ermittelte Durchschnittswert, der Grundlage für die Festsetzung des Gastschulbeitrages für 2011 ist, beträgt für Grundschulen 1.217,71  EUR und für Regionale Schulen 1.547,70 EUR je Schüler.

 

 

Die Verwaltung empfiehlt den Gastschulbeitrag für das Jahr 2011 für

 

-          Grundschulen  auf                             1.217,71 EUR               

-          Regionale Schulen auf                 1.547,70 EUR   

 

festzusetzen.

 

 

Alternativ könnte auch ein geringerer Gastschulbeitrag analog dem vergangenen Jahr festgesetzt und damit von den tatsächlich angefallenen Kosten abgewichen werden:

-          Grundschulen  auf                             1.200,- EUR               

-          Regionale Schulen auf                 1.400,- EUR   

 

Damit würde die Hansestadt Anklam den zur Zahlung des Gastschulbeitrages verpflichteten Gemeinden finanziell entgegengekommen. Einen Einfluss auf eine etwaige Erhöhung der Anzahl der Gastschüler und damit Verbesserung der Auslastung der städtischen Schulen würde sich daraus aber nicht mehr ergeben, da ab dem Schuljahr 2010/2011 für Eltern von Schülern ab der 5. Klasse eine freie Schulwahl besteht.

 

Den städtischen Haushalt würden dadurch jedoch nach derzeitiger Gastschüleranzahl (101 Grund- und 174 Regionalschüler) nicht realisierte Einnahmen in Höhe von ca. 24.300 EUR belasten.

Angesichts der anstehenden Haushaltskonsolidierung muss die Verwaltung von einer Reduzierung der Gastschulbeiträge abraten.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Anlagen:

Anlage:

 

Ermittlung des durchschnittlichen Gastschulbeitrages nach Schularten für das Haushaltsjahr 2011