Drucksache - FB1/441/2011  

Betreff: 5. Änderung des Bebauungsplanes "Wohngebiet Mittelfeld - 1. Abschnitt"
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beteiligt:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
Bearbeiter/-in: Kriemann, Manuela   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaft, Bau, Verkehr und Umwelt Empfehlung
02.03.2011 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
10.03.2011 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt für den Bebauungsplan „Wohngebiet Mittelfeld – 1. Abschnitt“ die Umwandlung vom „Allgemeinen Wohngebiet“ in „Allgemeines Wohngebiet mit Gesundheits- und Sozialeinrichtungen“ zu ändern.
  2. Mit dem Vorhabenträger ist ein Vertrag abzuschließen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, das entsprechende Bauleitplanverfahren durchzuführen.
  4. Die Hansestadt Anklam ist von jeglichen Kosten freizuhalten.

 

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Die Baufelde 3/4 des Bebauungsplanes „Mittelfeld – 1. Abschnitt“ wurden ursprünglich als „Fläche für Gemeinbedarf – öffentliche Verwaltung“ ausgewiesen. Sie sollten den Planungsabsichten der Polizei dienlich werden.

Aufgrund der anderweitigen Bauausführungen der Polizei mit dem heutigen Standort bestand nunmehr keine Notwendigkeit für die Ausweisung der Baufelder 3/4 als „Fläche für Gemeinbedarf – öffentliche Verwaltung“.

In einem späteren Planverfahren wurde durch Beschlussfassung der Stadtvertretung die besagte Fläche in ein „Allgemeines Wohngebiet“ umgewandelt.

 

Der Hansestadt Anklam liegt ein Antrag zur Überbauung eines Teilstückes des Baufeldes 4 des Bebauungsplanes „Mittelfeld – 1. Abschnitt“ von der GRE Land & Development GmbH vor, welche im Auftrag der Gesellschaft für betreutes Wohnen mbH tätig ist. Die Gesellschaft plant eine Einrichtung für Gesundheits- und Sozialeinrichtungen zu errichten. Zur Realisierung dieser Maßnahme ist die Schaffung von Baurechten nur über ein entsprechendes Bauleitplanverfahren möglich.

 

Für die Einleitung des Bauleitplanverfahrens ist ein Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Mittelfeld – 1. Abschnitt“ vom „Allgemeinen Wohngebiet“ in „Allgemeines Wohngebiet mit Gesundheits – und Sozialeinrichtungen“ erforderlich.

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Planauszug

Schreiben Antragsteller