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Beschlussvorschlag:
Sachdarstellung:
Die Baufelde 3/4 des Bebauungsplanes „Mittelfeld – 1. Abschnitt“ wurden ursprünglich als „Fläche für Gemeinbedarf – öffentliche Verwaltung“ ausgewiesen. Sie sollten den Planungsabsichten der Polizei dienlich werden.
Aufgrund der anderweitigen Bauausführungen der Polizei mit dem heutigen Standort bestand nunmehr keine Notwendigkeit für die Ausweisung der Baufelder 3/4 als „Fläche für Gemeinbedarf – öffentliche Verwaltung“.
In einem späteren Planverfahren wurde durch Beschlussfassung der Stadtvertretung die besagte Fläche in ein „Allgemeines Wohngebiet“ umgewandelt.
Der Hansestadt Anklam liegt ein Antrag zur Überbauung eines Teilstückes des Baufeldes 4 des Bebauungsplanes „Mittelfeld – 1. Abschnitt“ von der GRE Land & Development GmbH vor, welche im Auftrag der Gesellschaft für betreutes Wohnen mbH tätig ist. Die Gesellschaft plant eine Einrichtung für Gesundheits- und Sozialeinrichtungen zu errichten. Zur Realisierung dieser Maßnahme ist die Schaffung von Baurechten nur über ein entsprechendes Bauleitplanverfahren möglich.
Für die Einleitung des Bauleitplanverfahrens ist ein Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Mittelfeld – 1. Abschnitt“ vom „Allgemeinen Wohngebiet“ in „Allgemeines Wohngebiet mit Gesundheits – und Sozialeinrichtungen“ erforderlich.
Anlagen:
Planauszug
Schreiben Antragsteller