Drucksache - FB2/074/2011  

Betreff: Beschluss der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste Beteiligt:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste
Bearbeiter/-in: Miller, Sandra   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Empfehlung
28.02.2011 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Finanzausschusses geändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
10.03.2011 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt den im Entwurf vorgelegten Haushaltsplan mit dem dazugehörigen Beteiligungsbericht und die Haushaltssatzung 2011, welche

 

im Verwaltungshaushalt

              die Einnahmen auf                            15.044.400 EUR

              die Ausgaben auf                            16.426.800 EUR

 

im Vermögenshaushalt

              die Einnahmen auf                               5.374.800 EUR

              die Ausgaben auf                              5.374.800 EUR

 

den Gesamtbetrag der Kredite für

Investitionen und Investitions-

förderungsmaßnahmen auf                              1.075.600 EUR

davon für Zwecke der Umschuldung                   172.600 EUR

 

den Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf                   633.500 EUR

 

den Höchstbetrag der Kassenkredite

auf                                                                        1.504.400 EUR

 

die Hebesätze für die

                            Grundsteuer A              250 v.H.

                            Grundsteuer B              350 v.H.

                            Gewerbesteuer              350 v.H.

festsetzt.

 

 

Das nach § 45 Kommunalverfassung MV (a.F.) aufzustellende und gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 Gemeindehaushaltsverordnung MV (a.F.) dem Haushaltsplan beizufügende Investitionsprogramm für die Jahre 2011 bis 2014 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

1.              Die Hansestadt Anklam hat nach § 47 (1) Kommunalverfassung M-V (KV M-V a.F.) für jedes Haushaltsjahr eine auf einem Haushaltsplan basierende Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan dokumentiert die finanzwirtschaftlichen Vorstellungen und Möglichkeiten der Stadt. Mit ihm können somit alle Vorhaben und Maßnahmen durchgeführt werden, für die die Stadtvertretung die erforderlichen Mittel bereitgestellt hat. Die Verwaltung ist an den Haushaltsplan und seine Festsetzungen gebunden. Ansprüche Dritter werden durch ihn weder begründet noch aufgehoben.

 

2.              Der Entwurf der Haushaltssatzung 2011 sieht folgende Veränderungen gegenüber dem Vorjahr vor:

 

 

 

Ansatz

Ansatz

Veränderung

 

 

2010

2011

EUR

 

 

EUR

EUR

 

 

 

 

 

 

1.

Haushaltsplan

 

 

 

 

 

Verwaltungshaushalt

Einnahmen

 16.159.000

                                 15.044.400                 

    -1.114.600

 

 

 

 

 

 

Ausgaben

16.331.500

16.426.800

95.300

 

 

 

 

 

 

Vermögenshaushalt

 

 

 

 

Einnahmen

5.522.200

5.374.800

-147.400

 

 

 

 

 

 

Ausgaben

5.522.200

5.374.800

-147.400

 

 

 

 

 

2.

Gesamtbetrag der

 

 

 

 

Kreditaufnahmen

400.000

1.075.600

675.600

 

 

 

 

 

 

davon zum Zwecke der

0

172.600

172.600

 

Umschuldung

 

 

 

 

 

 

 

 

3.

Gesamtbetrag der

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

   1.046.500

 633.500

 413.000

 

 

 

 

 

4.

Höchstbetrag der

1.615.900

1.504.400

-111.500

 

Kassenkredite

 

 

 

 

 

 

 

 

5.

Die Hebesätze wurden wie folgt festgesetzt:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Grundsteuer A

250 v.H.

250 v.H.

0 v.H.

 

Grundsteuer B

350 v.H.

350 v.H.

0 v.H.

 

Gewerbesteuer

350 v.H.

350 v.H.

0 v.H.

 

 

 

 

3.              Verwaltungshaushalt

 

Der Ausgleich des Verwaltungshaushaltes konnte nicht aus den dafür vorgesehenen Mitteln erreicht werden. Trotz der seit mehreren Jahren zum Ausgleich der Verwaltungshaushalte durch das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern per Erlass eingräumten Zuführung der Grundstückserlöse von dem Vermögens- an den Verwaltungshaushalt bleibt ein Defizit i.H.v. 1.382.400 EUR (unter Berücksichtigung des planmäßig vorzutragenden Defizits aus dem Haushaltsjahr 2010 i.H.v. 172.500 EUR) bestehen.

Auf Grund des Ausweises eines Defizites im Haushaltsjahr 2011 sowie im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum war die Erarbeitung eines Haushaltssicherungskonzeptes erforderlich. In diesem wird die Reduzierung bzw. der Ausgleich der Defizite in einer gesonderten Vorlage (DS FB2/072/2011) erörtert.

 

Das hohe Defizit ist u.a. auf die schlechte Finanzausstattung der Kommunen durch das Land zurückzuführen. So sind Mindereinnahmen bei der Schlüsselzuweisung zu verzeichnen. Gleichzeitig ist der investive Teil der Schlüsselzuweisung zwingend in den Vermögenshaushalt zu buchen. Dadurch stehen 87.700 EUR nicht mehr im Verwaltungshaushalt zur Verfügung. Durch den Wegfall der im Jahr 2010 aufgebrauchten Rücklage zur Haushaltskonsolidierung stehen nunmehr ca. 1.500.000 EUR weniger zur Verfügung. Mehrausgaben sind u.a. auf Grund des Auslaufens des Haustarifvertrags zum 31.12.2010 und mit der damit verbundenen Rückkehr zur 40 Stunden/Woche seit dem 01.01.2011 bei den Personalkosten zu verzeichnen ( 319.400 EUR). Auch wurden Tarifsteigerungen berücksichtigt. Des Weiteren machen der Hansestadt Anklam Preissteigerungen bei den Bewirtschaftungskosten zu schaffen, wodurch es immer schwieriger wird, hier noch Einsparungen zu erzielen.

Der Kreisumlagefaktor wurde gegenüber 2010 unverändert mit 43,3 % angesetzt, könnte sich jedoch weiterhin zum Nachteil der Kommunen entwickeln.

 

 

4.              Vermögenshaushalt

 

Im Vermögenshaushalt ist eine Kreditaufnahme i.H.v. 903.000 EUR geplant.  Hiervon sollen pflichtige Investitionsmaßnahmen finanziert werden:

-          die Anschaffung eines Löschfahrzeuges (175.000 EUR), die Erneuerung der Heizungsanlagen in der Grundschule „Gebrüder Grimm“ sowie der Regionalen Schule „Friedrich Schiller“ (je 85.000 EUR), die Sanierung des Daches der Regionalen Schule „Friedrich Schiller“ (72.000 EUR), die Sanierung der Fassade und der Zaunanlage im Mühlentreff (30.000 EUR), die Sanierung des 3. Bauabschnittes der Baustraße außerhalb des Sanierungsgebietes (196.000 EUR), der Bau einer WC-Anlage am Bollwerk (60.000 EUR) sowie der Umbau der Alten Schule Stretense zum Feuerwehrgerätehaus (200.000 EUR).

Ausführliche Begründungen zu den einzelnen Maßnahmen sind dem Vorbericht des Haushaltsplanes zu entnehmen.

 

Wesentliche Investitionen im Jahr 2011 sind demnach die bereits zuvor genannten sowie der Bau der Erich-Mühsam-Straße i.H.v. 250.000 EUR, für den im Haushalt 2010 bereits 200.000 EUR veranschlagt waren.

 

Die im Investitionsplan im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum eingeordneten Maßnahmen im Baubereich stellen nur einen relativ geringen Teil des noch tatsächlich bestehenden Bedarfes an investiven Baumaßnahmen dar. Aus finanziellen Gründen mussten und müssen immer noch folgende notwendige Investitionen auf unbegrenzte Zeit in die Zukunft verschoben werden:

 

 

Straßensanierung einschl. Nebenanlagen                              Sanierung von Nebenanlagen

 

- Wördeländer Straße                                                                        - Pasewalker Straße

- Hirtenstraße                                                                                      - Pasewalker Allee

- Max-Plank-Straße                                                                - Friedländer Straße

- Kurzer Steig                                                                          - Friedländer Landstraße

- Werkstraße                                                                           - Demminer Landstraße

- Bluthsluster Straße                                                               - Jahnstraße/Kreuzsteig

- Ossietzkystraße

- Koloniestraße

- Ringstraße

- August-Bebel-Straße

- Ahornweg

- Lilienthalhof

- Diebsteig

- Kreuzsteig

- Gellendiner Weg

 

 

 

5.               Stellenplan

 

Die Änderungen im Stellenplan können der Veränderungsliste (siehe Haushaltsplan) entnommen werden.

Einige Änderungen seien an dieser Stelle erwähnt, wie bsp. das Auslaufen des Haustarifvertrags zum 31.12.2010 und die damit verbundene Rückkehr zur 40 Stunden/Woche seit dem 01.01.2011. Des Weiteren wird eine Stelle (Sachbearbeiter Lohnberechnung) im Sachgebiet Zentrale Dienste, die zuvor mit 20 Std/Woche eingerichtet war nun als Vollzeitstelle ausgewiesen. In erster Linie soll die Besetzung dieser Stelle die Entlastung der EDV-Systemadministratorin und der konzeptionellen Erneuerung des gesamten EDV-Managements der Hansestadt Anklam dienen. Darüber hinaus soll in diesem Zusammenhang Entlastung im Bereich der Lohnberechnung geschaffen werden.

 

 

6.              Entwicklung des Schuldenstandes

 

Zur Finanzierung von Investitionen des Vermögenshaushaltes ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 903.000 EUR geplant. Durch diese Kreditaufnahme wird sich die Pro-Kopf-Verschuldung per 31.12.2011 von derzeit 539 EUR/EW  auf 585 EUR/EW erhöhen. Damit liegt die Hansestadt Anklam im Vergleich immer noch im Bereich einer unterdurchschnittlichen Pro-Kopf-Verschuldung. Aus derzeitiger Sicht ist eine weitere Neuverschuldung i.H.v. 1.000.000 EUR für 2014 geplant.

 

 

7.              Entwicklung der allgemeinen Rücklage

 

Der Bestand der Allgemeinen Rücklage am 01.01.2011 beträgt 129 EUR. Somit wird die Pflichtrücklage, welche eine Höhe von 240.000 EUR ausweisen sollte, nicht vorgehalten.

In absehbarer Zeit wird es voraussichtlich nicht möglich sein eine entsprechende Pflichtrücklage vorzuhalten bzw. diese überhaupt wieder aufzufüllen.

 

 

8.              Entwicklung der Bürgschaften

 

Durch die positive Entwicklung der Reduzierung der Kredite für die Bürgschaften ist per 31.12.2009 ein Stand der Kredite in Höhe von 9,7 Mio EUR zu verzeichnen.

                  Die Bürgschaftshöhe beträgt unverändert 12,44 Mio EUR.

 

 

9.              Kreisumlage

 

Sowohl für das Haushaltsjahr 2011 als auch für die Folgejahre wurde der Kreisumlagefaktor mit 43,3 % angesetzt.

 

 

10.              Haushaltskonsolidierung

 

Bereits im Rahmen der Haushaltsplanung 2010 wurde seitens der Verwaltung darauf hingewiesen, dass zukünftig der Haushaltsausgleich eine immense Herausforderung für die Verwaltung darstellt, so dass sowohl die Verwaltung selbst als auch die Politik gefragt sind, über haushaltskonsolidierende Maßnahmen nachzudenken bzw. diese zu beschließen. Auf Grund dessen hat die Verwaltung eine Vorlage (DS FB2/062/2010) in die Stadtvertretersitzung am 14.10.2011 eingebracht, in der Vorschläge zur Konsolidierung mit entsprechender Gewichtung unterbreitet wurden. Die Vorlage ist jedoch auf Empfehlung des Finanzausschusses von der Stadtvertretung  in den Finanzausschuss zurückverwiesen worden, damit dieser eine sachlich fundierte Stellungnahme zum Inhalt sowie zur Gewichtung der einzelnen Punkte erarbeiten kann. Eine weitere Befassung mit der Vorlage seitens der Politik erfolgte leider nicht.

 

 

11.              Kassenkredit

 

Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird die Hansestadt Anklam schon in nächster Zeit zur Überbrückung von Liquiditätsproblemen erstmals einen Kassenkredit aufnehmen müssen.

Anlagen:

Anlagen:

 

 

Haushaltsplan

Beteiligungsbericht

Stellungnahme des Personalrates zum Stellenplan