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Beschlussvorschlag:
Sachdarstellung:
Bezug § 52 Kommunalverfassung M-V a.F. (KV M-V a.F.)
Durch den Beschluss der Stadtvertretung vom 14.10.2010 sind die Einnahmen
und Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes für die II. Nachtragshaus- haltssatzung 2010 wie folgt festgesetzt worden:
1. im Verwaltungshaushalt
die Einnahmen auf 16.159.000 EUR
und die Ausgaben auf 16.331.500 EUR
2. im Vermögenshaushalt
die Einnahmen und Ausgaben auf 5.522.200 EUR.
Trotz ständiger Bemühungen um die Haushaltsdisziplin ließen sich überplanmäßige Ausgaben (Überschreitung der im Haushaltsplan veranschlagten Mittel) bzw. außerplanmäßige Ausgaben (Ausgaben, für die im Haushaltsplan keine Mittel veranschlagt waren) im Haushaltsablauf nicht ausschließen.
Anzeigepflichtige überplanmäßige bzw. außerplanmäßige Ausgaben nach
§ 34 (1) KV M-V a.F. entfallen
auf den Verwaltungshaushalt in Höhe von 6.053,34 EUR
auf den Vermögenshaushalt in Höhe von 0,00 EUR.
Davon hat der Hauptausschuss im Rahmen seiner Ermächtigung nach § 35 (2) KV M-V a.F. und nach der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam der Leistung über- und außerplanmäßigen Ausgaben wie folgt zugestimmt:
im Verwaltungshaushalt 3.456,83 EUR
im Vermögenshaushalt 0,00 EUR.
Der Bürgermeister hat im Rahmen seiner Ermächtigung nach § 38 (4) Satz 1 KV M-V a.F. und nach Dienstanweisung 03/03 der Hansestadt Anklam der Leistung über- und außerplan- mäßigen Ausgaben davon in folgender Höhe zugestimmt:
im Verwaltungshaushalt 2.596,51 EUR
im Vermögenshaushalt 0,00 EUR.
Die Zulässigkeit der über- und außerplanmäßigen Ausgaben nach § 52 KV M-V a.F. besteht, da die aufgeführten Ausgaben zeitlich und sachlich unabweisbar sind und die Deckung aus Mehreinnahmen und Minderausgaben gewährleistet ist.
Anlagen:
Anlage 1
Einzelaufstellung der anzeigepflichtigen durch den Bürgermeister genehmigten über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Deckungsberechtigte Verrechnungsstelle
| Deckungsverpflichtete Verrechnungsstelle | Betrag EUR | üpl. | apl. | Genehm. erteilt | Antrags-Nr. | Begründung |
6700-541000 Straßenbeleuchtung Stromkosten | 7913-550000 Wirtschaftsf. / geringf. Beschäftigte Kombilohn-Modell Pelsin Haltung von Fahrzeugen | 1.059,35 | x |
| BM | 2N16/2010 | Bei der Planung wurde davon ausgegangen, dass die Rate Januar 2010 für die Straßenbeleuchtung Pelsin/Stretense durch das Amt Anklam-Land bereits im Dezember 2009 beglichen wurde. Mit Übernahme der Jahresrechnung der Gemeinde Pelsin in den Haushalt der Stadt wurde jedoch festgestellt, dass die Rate über ein Verwahrkonto bezahlt wurde. Da dieses aufzulösen war, musste die Rate in den Haushalt übernommen werden, wozu zusätzliche Mittel erforderlich waren. |
7912-416000 Wirtschaftsförderung Honorare | 7912-576300 Wirtschaftsförderung Presse / Öffentlichkeitsarbeit | 250,00 |
| x | BM | 2N17/2010 | Die Hansestadt Anklam war Mitausrichter des Forums „Gesundheits- initiative Anklam“ und hat lt. Honorarvertrag die Kosten für den Moderator der Veranstaltung getragen. |
6700-541000 Straßenbeleuchtung Stromkosten | 5801-520000 Kinderspielplätze Unterhalt./Ansch. v. bew. Sachen | 208,24 | x |
| BM | 2N18/2010 | Für die Ortsteile Pelsin und Stretense erfolgt ein anderer Abrechnungszyklus als für die Stadt Anklam. Die Jahresrechnungen 2010 lagen bereits im November/Dezember vor und mussten noch im Jahr 2010 beglichen werden. |
6700-541000 Straßenbeleuchtung Stromkosten | 7720-520000 Betriebshof Unterhalt./Ansch. v. bew. Sachen | 52,36 | x |
| BM | 2N19/2010 | Für die Ortsteile Pelsin und Stretense erfolgt ein anderer Abrechnungszyklus als für die Stadt Anklam. Es war noch ein weiterer Rechnungseingang zu verzeichnen, deren Abrechnungsbetrag ebenfalls noch im Dezember überwiesen werden musste. |
4542-672100 Förderung von Kindern in Tagespflege Zuweisungen Tagespflege | 4541-672100 Förderung von Kindern in Kindertagesstätten Zuweisungen Kindertagesstätten | 185,48 | x |
| BM | 2N21/2010 | Die Zahlung der Fördermittel für die Tagespflege ist nach dem KiföG M-V §20 begründet. Durch die ständigen Änderungen in der Belegungszahl und –art (ganztags, halbtags und Teilzeit) kann es zu Abweichungen zwischen der Planung und den tatsächlich benötigten Mitteln kommen. Im Jahr 2010 wurden zusätzliche Mittel benötigt. |
7500-645000 Städtischer Friedhof Rücktritt vom Grabstellenvertrag, Erstattung der Kosten | 7500-510000 Städtischer Friedhof Unterhaltung sonst. unbew. Vermögen | 841,08 |
| x | BM | 2N23/2010 | Auf Grund des Rücktritts von einem Grabstellenvertrag waren zusätzliche Mittel für die Auszahlung der bereits gezahlten Grab- stellengebühr notwendig. |
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| 2.596,51 |
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Anlage 2
Einzelaufstellung der anzeigepflichtigen durch den Hauptausschuss genehmigten über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Deckungsberechtigte Verrechnungsstelle
| Deckungsverpflichtete Verrechnungsstelle | Betrag EUR | üpl. | apl. | Genehm. erteilt | Antrags-Nr. | Begründung |
0000-570000 Gemeindeorgane Repräsentationskosten/Ehrengeschenke | 9100-808000 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Zinsen f. Kredite Kreditmarkt | 300,00 | x |
| HAS | 2N15/2010 | Beschlussvorlage BM/228/2010 v. 04.11.2010 Die zusätzlichen Mittel wurden für die öffentliche Veranstaltung zur Eröffnung der Karnevalssaison am 11.11.2010 benötigt. |
7912-416000 Wirtschaftsförderung Honorare | 7912-604000 1.556,83 EUR Wirtschaftsförderung Werbekosten Wirtschaft 7912-604100 1.000,00 EUR Wirtschaftsförderung Regenerative Energien – Imagekampagne 7912-654000 300,00 EUR Wirtschaftsförderung Reisekosten 7912-658000 300,00 EUR Wirtschaftsförderung Bewirtungskosten | 3.156,83 |
| x | HAS | 2N24/2010 | Beschlussvorlage BM/235/2011 v. 13.01.2011 Für einen auswertigen Beratungstermin durch eine Unternehmensberatungsfirma für eine eventuelle Ansiedlung einer Firma wurde jetzt die Honorarrechnung vorgelegt. |
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| 3.456,83 |
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