Drucksache - FB2/073/2011  

Betreff: Anzeige nicht genehmigungspflichtiger Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 2010
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Frau Angelika Brasch
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste Beteiligt:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste
Bearbeiter/-in: Brasch, Angelika   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Empfehlung
28.02.2011 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
10.03.2011 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung nimmt die gemäß § 5 (7) Hauptsatzung anzeigepflichtigen über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben lt. Anlagen 1 und 2 zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Bezug § 52 Kommunalverfassung M-V a.F. (KV M-V a.F.)

 

Durch den Beschluss der Stadtvertretung vom 14.10.2010 sind die Einnahmen

und Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes für die II. Nachtragshaus- haltssatzung 2010 wie folgt festgesetzt worden:                            

 

1. im Verwaltungshaushalt

    die Einnahmen auf                                                        16.159.000 EUR

    und die Ausgaben auf                                                        16.331.500 EUR

 

2. im Vermögenshaushalt

    die Einnahmen und Ausgaben auf                   5.522.200 EUR.

 

Trotz ständiger Bemühungen um die Haushaltsdisziplin ließen sich überplanmäßige Ausgaben (Überschreitung der im Haushaltsplan veranschlagten Mittel) bzw. außerplanmäßige Ausgaben (Ausgaben, für die im Haushaltsplan keine Mittel veranschlagt waren) im Haushaltsablauf nicht ausschließen.

 

 

 

Anzeigepflichtige überplanmäßige bzw. außerplanmäßige Ausgaben nach

§ 34 (1) KV M-V a.F. entfallen

 

auf den Verwaltungshaushalt in Höhe von                                    6.053,34 EUR

auf den Vermögenshaushalt in Höhe von                                            0,00 EUR.

 

Davon hat der Hauptausschuss im Rahmen seiner Ermächtigung nach § 35 (2) KV M-V a.F. und nach der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam der Leistung über- und außerplanmäßigen Ausgaben wie folgt zugestimmt:

 

im Verwaltungshaushalt              3.456,83 EUR

im Vermögenshaushalt                                                                     0,00 EUR.

 

Der Bürgermeister hat im Rahmen seiner Ermächtigung nach § 38 (4) Satz 1 KV M-V a.F. und nach Dienstanweisung 03/03 der Hansestadt Anklam der Leistung über- und außerplan-                             mäßigen Ausgaben davon in folgender Höhe zugestimmt:

 

im Verwaltungshaushalt                                                            2.596,51 EUR

im Vermögenshaushalt                                                                     0,00 EUR.

 

Die Zulässigkeit der über- und außerplanmäßigen Ausgaben nach § 52 KV M-V a.F. besteht, da die aufgeführten Ausgaben zeitlich und sachlich unabweisbar sind und die Deckung aus Mehreinnahmen und Minderausgaben gewährleistet ist.                                                       

 

 

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlage 1

 

Einzelaufstellung der anzeigepflichtigen durch den Bürgermeister genehmigten über- und außerplanmäßigen Ausgaben

 

Deckungsberechtigte

Verrechnungsstelle

 

Deckungsverpflichtete

Verrechnungsstelle

Betrag

EUR

üpl.

apl.

Genehm.

erteilt

Antrags-Nr.

Begründung

6700-541000

Straßenbeleuchtung

Stromkosten

7913-550000

Wirtschaftsf. / geringf. Beschäftigte Kombilohn-Modell Pelsin

Haltung von Fahrzeugen

1.059,35

x

 

BM

2N16/2010

Bei der Planung wurde davon ausgegangen, dass die Rate Januar 2010 für die Straßenbeleuchtung Pelsin/Stretense durch das Amt Anklam-Land bereits im Dezember 2009 beglichen wurde. Mit Übernahme der Jahresrechnung der  Gemeinde Pelsin in den Haushalt der Stadt wurde jedoch festgestellt, dass die Rate über ein Verwahrkonto bezahlt wurde. Da dieses aufzulösen war, musste die Rate in den Haushalt übernommen werden, wozu zusätzliche Mittel erforderlich waren.  

7912-416000

Wirtschaftsförderung

Honorare

7912-576300

Wirtschaftsförderung

Presse / Öffentlichkeitsarbeit

250,00

 

x

BM

2N17/2010

Die Hansestadt Anklam war Mitausrichter des Forums „Gesundheits-

initiative Anklam“ und hat lt. Honorarvertrag die Kosten für den Moderator der Veranstaltung getragen. 

6700-541000

Straßenbeleuchtung

Stromkosten

5801-520000

Kinderspielplätze

Unterhalt./Ansch. v. bew. Sachen

208,24

x

 

BM

2N18/2010

Für die Ortsteile Pelsin und Stretense erfolgt ein anderer Abrechnungszyklus als für die Stadt Anklam. Die Jahresrechnungen 2010 lagen bereits im November/Dezember vor und mussten noch im Jahr 2010 beglichen werden. 

6700-541000

Straßenbeleuchtung

Stromkosten

7720-520000

Betriebshof

Unterhalt./Ansch. v. bew. Sachen

52,36

x

 

BM

2N19/2010

Für die Ortsteile Pelsin und Stretense erfolgt ein anderer

Abrechnungszyklus als für die Stadt Anklam. Es war noch ein weiterer

Rechnungseingang zu verzeichnen, deren Abrechnungsbetrag ebenfalls

noch im Dezember überwiesen werden musste.  

4542-672100

Förderung von Kindern in Tagespflege

Zuweisungen Tagespflege

4541-672100

Förderung von Kindern in Kindertagesstätten

Zuweisungen Kindertagesstätten

185,48

x

 

BM

2N21/2010

Die Zahlung der Fördermittel für die Tagespflege ist nach dem

KiföG M-V §20 begründet. Durch die ständigen Änderungen in der

Belegungszahl und –art (ganztags, halbtags und Teilzeit) kann es zu

Abweichungen zwischen der Planung und den tatsächlich benötigten

Mitteln kommen. Im Jahr 2010 wurden zusätzliche Mittel benötigt.   

7500-645000

Städtischer Friedhof

Rücktritt vom Grabstellenvertrag,

Erstattung der Kosten

7500-510000

Städtischer Friedhof

Unterhaltung sonst.

unbew. Vermögen

841,08

 

x

BM

2N23/2010

Auf Grund des Rücktritts von einem Grabstellenvertrag waren

zusätzliche Mittel für die Auszahlung der bereits gezahlten Grab-

stellengebühr notwendig.

 

 

2.596,51

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage 2

 

Einzelaufstellung der anzeigepflichtigen durch den Hauptausschuss genehmigten über- und außerplanmäßigen Ausgaben

 

Deckungsberechtigte

Verrechnungsstelle

 

Deckungsverpflichtete

Verrechnungsstelle

Betrag

EUR

üpl.

apl.

Genehm.

erteilt

Antrags-Nr.

Begründung

0000-570000

Gemeindeorgane

Repräsentationskosten/Ehrengeschenke

9100-808000

Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft

Zinsen f. Kredite Kreditmarkt

300,00

x

 

HAS

2N15/2010

Beschlussvorlage BM/228/2010 v. 04.11.2010

Die zusätzlichen Mittel wurden für die öffentliche Veranstaltung zur Eröffnung der Karnevalssaison am 11.11.2010 benötigt.

7912-416000

Wirtschaftsförderung

Honorare

7912-604000  1.556,83 EUR

Wirtschaftsförderung

Werbekosten Wirtschaft

7912-604100  1.000,00 EUR

Wirtschaftsförderung

Regenerative Energien –

Imagekampagne

7912-654000     300,00 EUR

Wirtschaftsförderung

Reisekosten

7912-658000     300,00 EUR

Wirtschaftsförderung

Bewirtungskosten

3.156,83

 

x

HAS

2N24/2010

Beschlussvorlage BM/235/2011 v. 13.01.2011

Für einen auswertigen Beratungstermin durch eine Unternehmensberatungsfirma für eine eventuelle Ansiedlung einer Firma wurde jetzt die Honorarrechnung vorgelegt.

 

 

3.456,83