Drucksache - FB2/072/2011  

Betreff: Haushaltssicherungskonzept der Hansestadt Anklam
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Herr Dr. Detlef Butzke
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste Beteiligt:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste
Bearbeiter/-in: Hofmann, Ute   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Empfehlung
28.02.2011 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Finanzausschusses      
Finanzausschuss Empfehlung
28.03.2011 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Finanzausschusses (offen)   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
10.03.2011 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung      
Finanzausschuss Empfehlung

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt das anliegende Haushalts-sicherungskonzept 3/2011.  Sie beauftragt die Verwaltung

 

1.   der Stadtvertretung zur Wahrung diesbezüglicher Fristen am  5.5.2011 den Entwurf des

      1. Nachtragshaushaltes 2011 zur Beschlussfassung vorzulegen. Dieser soll die  

      rückwirkende Änderung der Hebesätze bei den Realsteuern zum 1.1.2011 gemäß dem

      heutigen Beschluss zum Inhalt haben. (Dieser Punkt hätte sich erledigt, wenn bereits im

      Rahmen der Befassung mit dem Haushaltsplan 2011 auf Antrag die Erhöhung der

      Hebesätze beschlossen wird)

 

2.  der Stadtvertretung am 23.6.2011 den Entwurf des 2. Nachtragshaushaltes 2011 zur

     Beschlussfassung vorzulegen. In diesem sollen

 

  • die jeweils kumulierten Beträge der unter den Punkten 4.1 und 4.4 für das

    Jahr 2011 vorgeschlagenen Einsparungen planungsseitig festgesetzt werden

    sowie

  • die unter den Punkten 4.3 und 4.6 für das Jahr 2011 konkret

    vorgeschlagenen Einsparungsbeträge planungsseitig festgesetzt werden

 

3.   der Stadtvertretung am 23.6.2011 im Zusammenhang mit dem beschlossenen

      Haushaltssicherungskonzept gegebenenfalls durch die Stadtvertretung zu ändernde

      Satzungen, Gebührensatzungen, Entgeltverordnungen bzw. gesellschaftsrechtliche

      Beschlüsse zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

4.   tragfähige Konzepte zur Umsetzung der Ziele des beschlossenen Haushalts-

      sicherungskonzeptes zu entwickeln.