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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt das anliegende Haushalts-sicherungskonzept 3/2011. Sie beauftragt die Verwaltung
1. der Stadtvertretung zur Wahrung diesbezüglicher Fristen am 5.5.2011 den Entwurf des
1. Nachtragshaushaltes 2011 zur Beschlussfassung vorzulegen. Dieser soll die
rückwirkende Änderung der Hebesätze bei den Realsteuern zum 1.1.2011 gemäß dem
heutigen Beschluss zum Inhalt haben. (Dieser Punkt hätte sich erledigt, wenn bereits im
Rahmen der Befassung mit dem Haushaltsplan 2011 auf Antrag die Erhöhung der
Hebesätze beschlossen wird)
2. der Stadtvertretung am 23.6.2011 den Entwurf des 2. Nachtragshaushaltes 2011 zur
Beschlussfassung vorzulegen. In diesem sollen
Jahr 2011 vorgeschlagenen Einsparungen planungsseitig festgesetzt werden
sowie
vorgeschlagenen Einsparungsbeträge planungsseitig festgesetzt werden
3. der Stadtvertretung am 23.6.2011 im Zusammenhang mit dem beschlossenen
Haushaltssicherungskonzept gegebenenfalls durch die Stadtvertretung zu ändernde
Satzungen, Gebührensatzungen, Entgeltverordnungen bzw. gesellschaftsrechtliche
Beschlüsse zur Beschlussfassung vorzulegen.
4. tragfähige Konzepte zur Umsetzung der Ziele des beschlossenen Haushalts-
sicherungskonzeptes zu entwickeln.