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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt die Gebührensatzung zur Nutzung des öffentlichen Grüns in der Hansestadt Anklam.
Anlagen:
G e b ü h r e n s a t z u n g
für die Nutzung des öffentlichen Grüns in der Hansestadt
Anklam (Grünflächengebührensatzung)
Auf der Grundlage der §§ 2 und 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-
Vorpommern, der §§ 31, 2, 4, 5 und 6 des Kommunalabgabegesetzes des Landes
Mecklenburg-Vorpommern in der jeweils gültigen Fassung und der Grünflächensatzung der Hansestadt Anklam vom 05. 10. 2010 wird durch die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam folgende Satzung erlassen:
§ 1
Gegenstand, Entstehung und Fälligkeit der Gebühren
(1) Für Nutzungen im Sinne des § 6 der Grünflächensatzung werden folgende
Gebühren nach dieser Satzung erhoben:
Nutzungsgebühren für genehmigungspflichtige Nutzungen,
Verwaltungsgebühren gemäß geltender Satzung der Hansestadt Anklam zur Erhebung von Verwaltungsgebühren
Gebühren für Leistungen bei der Beräumung bzw. Wiederherstellung von Grünanlagen.
(2) Die Gebührenpflicht entsteht:
Nutzungsgenehmigung,
(3) Die Gebühren werden mit Bekanntgabe des Gebührenbescheides an den
Gebührenschuldner fällig, wenn nicht die Behörde im Bescheid einen späteren Zeitpunkt
festlegt.
§ 2
Gebührenschuldner
(1) Gebührenschuldner ist:
(2) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.
§ 3
Gebührenbefreiung
(1) Von Gebühren befreit sind:
(2) Eine Gebührenbefreiung oder -ermäßigung kann auf Antrag gewährt werden, wenn:
§ 4
Gebührenmaßstab
Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Gebühren ist:
die örtliche Lage der öffentlichen Grünanlage,
die Zeitdauer der Nutzung und der Umfang der genutzten Fläche nach m²,
bei gebührenpflichtiger Schadensbeseitigung der manuelle und maschinelle Aufwand.
§ 5
Gebührensatz
Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus dem als Anlage zu dieser Gebührensatzung
beigefügten Gebührentarif.
§ 6
Stundung, Niederschlag, Erlass
Im Einzelfall können die Gebühren, auf besonderen Antrag, gemäß den geltenden
Vorschriften der Hansestadt Anklam ermäßigt, gestundet, niedergeschlagen oder
erlassen werden.
§ 7
Inkrafttreten
(1) Diese Gebührensatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
A n l a g e
zu § 5 der Gebührensatzung für Nutzung des öffentlichen Grüns
in der Hansestadt Anklam
1.1. Nutzungen für:
Aufgrabungen
Ablagerungen
Durchführung von Veranstaltungen
Baustelleneinrichtungen (dazu zählen Wohnwagen, sanitäre Einrichtungen, Baufahrzeuge, Container, geordnete Materiallager, Umzäunungen)
Grünanlagen mit durchschnittlichem Pflegeaufwand 0,01 € / m² / Tag
1.2. für Handelszwecke 2,00 € / m² / Tag
1.3. für das Aufstellen von Containern (Abfallbehälter) 2,50 € / Tag
2.1. manueller Aufwand 41,65 € / h
2.2. Einsatz Kleintransporter mit Fahrer 59,50 € / h
2.3. Einsatz LKW u. sonstige Technik mit Fahrer 66,34 € / h
Anklam, den
M. Galander
Bürgermeister