Drucksache - FB1/431/2011  

Betreff: Beschluss einer Gebührensatzung für die Nutzung des öffentlichen Grüns der Hansestadt Anklam
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Herr Bodo Krüger
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beteiligt:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
Bearbeiter/-in: Kruske, Kevin   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Empfehlung
28.02.2011 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaft, Bau, Verkehr und Umwelt Empfehlung
02.03.2011 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt geändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
10.03.2011 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt die Gebührensatzung zur Nutzung des öffentlichen Grüns in der Hansestadt Anklam.

 

 

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Aufgrund der Kommunalverfassung und des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg Vorpommern beschließt die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam eine Gebührensatzung zur Grünflächensatzung der Hansestadt Anklam vom 05. 10. 2010.

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

 

 

G e b ü h r e n s a t z u n g

für die Nutzung des öffentlichen Grüns in der Hansestadt

Anklam (Grünflächengebührensatzung)

 

Auf der Grundlage der §§ 2 und 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-

Vorpommern, der §§ 31, 2, 4, 5 und 6 des Kommunalabgabegesetzes des Landes

Mecklenburg-Vorpommern in der jeweils gültigen Fassung und der Grünflächensatzung der Hansestadt Anklam vom 05. 10. 2010 wird durch die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam folgende Satzung erlassen:

 

 

§ 1

Gegenstand, Entstehung und Fälligkeit der Gebühren

 

(1)      Für Nutzungen im Sinne des § 6 der Grünflächensatzung werden folgende

Gebühren nach dieser Satzung erhoben:

 

         Nutzungsgebühren für genehmigungspflichtige Nutzungen,

         Verwaltungsgebühren gemäß geltender Satzung der Hansestadt Anklam zur Erhebung  von Verwaltungsgebühren

         Gebühren für Leistungen bei der Beräumung bzw. Wiederherstellung von Grünanlagen.

 

(2)    Die Gebührenpflicht entsteht:

 

  1. Unabhängig von der tatsächlichen Nutzung der öffentlichen Grünfläche mit Erteilung der

Nutzungsgenehmigung,

  1. bei unerlaubter Nutzung mit dem Beginn des Gebrauches der öffentlichen Grünfläche

 

(3)      Die Gebühren werden mit Bekanntgabe des Gebührenbescheides an den

Gebührenschuldner fällig, wenn nicht die Behörde im Bescheid einen späteren Zeitpunkt

festlegt.

 

§ 2

Gebührenschuldner

 

(1)      Gebührenschuldner ist:

 

  1. Der Antragsteller,
  2. derjenige, der die Gebührenpflicht durch Abgabe einer entsprechenden Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde übernommen hat,
  3. der durch Nutzung unmittelbar Begünstigte bzw. sein Rechtsnachfolger,
  4. derjenige, der ohne die erforderliche Erlaubnis die öffentliche Grünanlage zur Sondernutzung gebraucht.

 

(2)      Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.

 

 

§ 3

Gebührenbefreiung

 

(1)      Von Gebühren befreit sind:

  1. Politische Parteien im Sinne des Parteiengesetzes und zugelassene politische Vereinigungen (Bürgerinitiativen, Wahlbündnisse, usw.) ab 8 Wochen vor Europa Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen für die Werbung durch Großtafeln und Stellbilder bis zu einer Größe von DIN A0 und Stehpulte sowie Informationsstände.
  2. Nutzer bei der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben.

 

(2)      Eine Gebührenbefreiung oder -ermäßigung kann auf Antrag gewährt werden, wenn:

  1. Im Einzelfall an der Nutzung ein öffentliches Interesse besteht und die Nutzung ohne jede kommerzielle Absicht ausgeübt wird.
  2. Dies aus Billigkeitsgründen, insbesondere zur Vermeidung besonderer Härten, angebracht ist.

 

 

§ 4

Gebührenmaßstab

 

Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Gebühren ist:

 

         die örtliche Lage der öffentlichen Grünanlage,

         die Zeitdauer der Nutzung und der Umfang der genutzten Fläche nach m²,

         bei gebührenpflichtiger Schadensbeseitigung der manuelle und maschinelle Aufwand.

 

 

§ 5

Gebührensatz

 

Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus dem als Anlage zu dieser Gebührensatzung

beigefügten Gebührentarif.

 

 

§ 6

Stundung, Niederschlag, Erlass

 

Im Einzelfall können die Gebühren, auf besonderen Antrag, gemäß den geltenden

Vorschriften der Hansestadt Anklam ermäßigt, gestundet, niedergeschlagen oder

erlassen werden.

 

 

§ 7

Inkrafttreten

 

(1)      Diese Gebührensatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 


 

A n l a g e

zu § 5 der Gebührensatzung für Nutzung des öffentlichen Grüns

in der Hansestadt Anklam

 

  1. Benutzergebühren für genehmigungspflichtige Nutzungen gemäß § 6 der Grünanlagensatzung der Hansestadt Anklam

1.1.   Nutzungen für:

 

      Aufgrabungen

      Ablagerungen

      Durchführung von Veranstaltungen

      Baustelleneinrichtungen (dazu zählen Wohnwagen, sanitäre Einrichtungen, Baufahrzeuge, Container, geordnete Materiallager, Umzäunungen)

 

Grünanlagen mit durchschnittlichem Pflegeaufwand 0,01 € / m² / Tag

 

1.2.   für Handelszwecke 2,00 € / m² / Tag

1.3.   für das Aufstellen von Containern (Abfallbehälter) 2,50 € / Tag

 

  1. Gebühren für Leistungen entsprechend der Grünanlagensatzung § 6 Abs. (1) bei der Beräumung bzw. Wiederherstellung von Grünanlagen (Schadensbeseitigung nach Ordnungswidrigkeiten, Verkehrsunfällen, unterbliebener bzw. unsachgemäßer Wiederherstellung nach Sondernutzung u. ä.)

 

2.1.        manueller Aufwand 41,65 € / h

2.2.        Einsatz Kleintransporter mit Fahrer 59,50 € / h

2.3.        Einsatz LKW u. sonstige Technik mit Fahrer 66,34 € / h

 

  1. Bei ungenehmigter Sondernutzung, Nichteinhaltung von Auflagen, Fristenüberschreitungen ist der 5fache Betrag der vorstehenden Grundbeträge zu entrichten, mindestens jedoch 150,00 €

 

 

 

 

 

Anklam, den               

 

 

 

M. Galander

Bürgermeister