Drucksache - FB2/070/2010  

Betreff: Bestätigung der Produkte zur Aufstellung des ersten doppischen Haushaltes
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste Beteiligt:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste
Bearbeiter/-in: Hofmann, Ute   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Empfehlung
10.01.2011 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
20.01.2011 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1-Frage-Antwort-Katalog PDF-Dokument
Anlage 2_Produkte nach Teilhaushalten PDF-Dokument
Anlage 3  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung bestätigt die in der Anlage 2 benannten Produkte aus Grundlage für den nach den Grundsätzen der Doppik aufzustellenden Haushaltsplan 2012.

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

  1. Allgemeines zur Doppik-Umstellung

 

Die Hansestadt Anklam wird gemäß den gesetzlichen Regelungen ihre Haushaltswirtschaft zum 1.1.2012 von der Kameralistik auf die Doppik umstellen. Bereits seit 2006 befasst sich eine Projektgruppe mit den dafür notwendigen vorbereitenden Arbeiten, insbesondere der Erfassung des gesamten städtischen Vermögens.

 

Die Stadtvertretung wurde unter DS Fin/320/2006 in ihrer Beratung am 24.8.2006 frühzeitig und umfassend über die in der Dienstanweisung 02/2006 (Maßnahmeplan zur Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts Mecklenburg-Vorpommern NKHR M-V in der Hansestadt Anklam) aufgezeigten Schritte und Maßnahmen informiert und hat diese Vorgehensweise bestätigt. Die genannte Dienstanweisung ist zwischenzeitlich unter Beachtung der rechtlichen und personellen Veränderungen sowie weiterer Vorschriften unter der neuen Dienstanweisung 03/2010 aktualisiert worden. Sie wurde den Fraktionsvorsitzenden sowie den fraktionslosen Stadtvertretern zur Kenntnis gegeben.

 

Die Verwaltung ist an einer größtmöglichen Transparenz der Arbeiten zur Doppikumstellung gegenüber der Kommunalpolitik interessiert. Dies schafft Vertrauen und sichert einen geordneten Übergang von 2011 zu 2012. Insofern wird die Befassung mit der vorliegenden Beschlussvorlage zweckmäßigerweise mit einer Mandatsträgerschulung durch einen externen Sachverständigen verbunden, was eine zweifellos notwendige Schulung nach Feierabend oder samstags möglicherweise entbehrlich erscheinen lässt. Darüber hinaus wird in Ergänzung der Mandatsträgerschulung mit einem Frage-Antwort-Katalog (Anlage 1) versucht, einige für unsere konkreten Verhältnisse relevante Fragestellungen zu beleuchten. Neben ganz praktischen Antworten auf die uns hier in Anklam besonders interessierenden Fragen erlaubt sich der Frage-Antwort-Katalog an der einen oder anderen Stelle auch mal eine eher subjektiv geprägte Bemerkung oder Vermutung, nicht zuletzt um damit den Willen nach Offenheit und Transparenz zu unterstreichen.

 

 

  1. Bestätigung der Produkte zur Aufstellung des ersten doppischen Haushaltes

 

Zentrales Element der Steuerung des doppischen Haushaltes werden sogenannte Produkte sein, im weitesten Sinne vielleicht mit den derzeitigen Unterabschnitten zu vergleichen. Bei der Aufstellung des Produktplanes einer Gemeinde, der die Gesamtheit der zu betrachtenden Produkte beinhaltet, dient der landeseinheitliche Produktrahmenplan als verbindliche Vorgabe. In seinen Grenzen gibt es dennoch hinreichende Möglichkeiten, die Besonderheiten der jeweiligen Gemeinde in den Produkten abzubilden.

 

Produkte müssen sich anhand von Kennziffern und Vorgaben steuern und beeinflussen lassen. Zu viele Produkte machen den Haushaltsplan unübersichtlich und blähen ihn unnötig auf. Zuwenig Produkte erfordern hingegen einen erheblichen personellen Mehraufwand der Verwaltung im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung, da in vielen Bereichen Aussagen zu differenzierten Sachverhalten erwartet werden, sei es durch die Kommunalpolitik, die Statistik oder im Zuge der Berechnung von Gebühren und Entgelten. Insofern ist die Anzahl der darzustellenden Produkte eine gewisse Gratwanderung, bei der alle Akteure bereit sein müssen Kompromisse einzugehen. Dies gilt umso mehr dann, wenn man sich im Rahmen der Haushaltsplanung daran gewöhnt hat – berechtigterweise natürlich – im kleinteiligen Bereich Sachverhalte kritisch anzusprechen, die man künftig nur in einer stärker aggregierten Form eines Produktes wiederfindet.

 

Wie in der Anlage 2 ersichtlich, wird vorgeschlagen, 8 Teilhaushalte mit insgesamt 55 Produkten zu bilden. Der Bürgermeister und die Fachbereichsleiter hätten für je 2 Teilhaushalte die Budgetverantwortung. Grundsätzlich wären die Sachgebietsleiter für die betreffenden Produkte verantwortlich.

 

Auf der Ebene der Erarbeitung des Planentwurfes durch die Verwaltung wird auf sogenannten Produktsachkonten (etwa vergleichbar mit den derzeitigen Haushaltsstellen) geplant und später auch gebucht. Diese Konten finden sich nicht im Haushaltsplan wieder und sind auch kein Gegenstand der Beschlussfassung. Sie werden wie in Anlage 3 ersichtlich in aggregierter Form je Produkt dargestellt, ähnlich der Darstellung der Wirtschaftspläne der städtischen Tochtergesellschaften.

 

Auch wenn es im Gegensatz zur Kameralistik in der Doppik haushaltsrechtlich nicht erforderlich ist, Beschlüsse zum Haushaltsplan auf der Basis von Haushaltsstellen bzw. Produktsachkonten zu fassen, hat jeder Stadtvertreter natürlich das Recht zu erfahren, mit welchen Planansätzen auf den jeweiligen Produktsachkonten kalkuliert wurde. Man muss sich verständigen, wie dieses Gebot der Transparenz praktisch umgesetzt werden soll.

 

Die Verwaltung hält aus zwei Gründen nichts davon, sämtliche Produktsachkonten als zusätzliche Anlage in den Haushaltsplan mit aufzunehmen. Erstens würde der Plan damit um ca. 100 Seiten umfangreicher und damit unübersichtlicher. Zweitens steht zu befürchten, dass entgegen der Intention der Doppik wieder nur im kleinteiligen Bereich diskutiert wird und die eigentlich wichtige strategische Steuerung hinten runter fällt. Die Verwaltung favorisiert vielmehr, den jeweiligen Fachausschüssen im Zuge der Mittelanmeldung der Fachbereiche die Ansätze der sie betreffenden Produktsachkosten zur Kenntnis und ihnen damit die Möglichkeit der Stellung von Anträgen zu geben:

 

-          Hauptausschuss: Teilhaushalt 1

-          Bau – und Wirtschaftsausschuss: Teilhaushalt 2, 3 und 4

-          Finanzausschuss: alle Teilhaushalte

-          Kultur- und Sozialausschuss: Teilhaushalt 7 und 8

 

Die Stadtvertretung würde ihren Fachausschüssen damit im Vorfeld der eigentlichen Befassung in der Stadtvertretung eine größere Verantwortung und eine größere Kompetenz übertragen und sich selbst auf das konzentrieren können, was im eigentlichen Fokus der Beschlussfassung steht. Auf Wunsch eines Stadtvertreters würde ihm natürlich auch eine Übersicht der Produktsachkonten zur Verfügung gestellt werden.

 

Mittelfristig ist die Verwaltung bestrebt, den gesamten Sitzungsdienst online und ohne schriftliche Beschlussvorlagen zu gestalten. Dann würde sich ohnehin für jeden Stadtvertreter die Möglichkeit der Einsicht in eine Übersicht mit den Ansätzen der Produktsachkonten eröffnen. Dies wird vermutlich erst in 2-3 Jahren umsetzbar sein, nicht zuletzt aus finanziellen Gründen.

 


Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1-Frage-Antwort-Katalog (1669 KB) PDF-Dokument (559 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2_Produkte nach Teilhaushalten (20 KB) PDF-Dokument (62 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 (269 KB)