Drucksache - FB1/426/2010  

Betreff: Entwicklung der Hochmoorflächen im Anklamer Stadtbruch
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Frau Sylvia Thurow
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beteiligt:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
Bearbeiter/-in: Bienert, Susan   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaft, Bau, Verkehr und Umwelt Empfehlung
01.12.2010 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
09.12.2010 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam erteilt grundsätzlich der Maßnahme

“ Entwicklung der Hochmoorflächen im Anklamer Stadtbruch“ ihre Zustimmung

unter der Maßgabe, dass die Hansestadt Anklam als Kooperationspartner des Vorhabenträgers tätig wird.

Die zu leistenden Entschädigungszahlungen werden im vollen Umfang der Forst zugeführt.

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Die Landgesellschaft M-V mbH als Träger der Maßnahme beantragt das Projekt „Entwicklung der Hochmoorflächen im Anklamer Stadtbruch“  und möchte  die Weiterführung der spontan durch den Deichbruch begonnenen Revitalisierung des Moorkomplexes Anklamer Stadtbruch verfolgen.

Das konkrete Projektgebiet ist dabei die verbliebene Regenmoorkalotte, welche entsprechend der FFH-Richtlinie als Lebensraumtyp der noch renaturierungsfähigen degradierten Hochmoore charakterisiert wird.

 

Ziel des Projektes ist der Erhalt und die weitere Entwicklung des Hochmoores. Durch Verschlüsse der Gräben um das Hochmoor soll zum Einen der Abfluss von Niederschlagswasser verhindert werden, zum Anderen soll der permanente Eintrag von Nährstoffen aus dem Stettiner Haff so weit wie möglich unterbunden werden, um Bedingungen für die Erholung und Entwicklung dieses Ökosystems zu erhalten.

Das Projekt enthält daneben die Einrichtung eines Naturerlebnispfades (Wander- und Radwege, Informationstafeln und Aussichtsplattformen), der die Erlebbarkeit des Moorkomplexes Anklamer Stadtbruch verbessern soll (s. Anlage).

 

Mit der „Neuregulierung des hydrologischen Systems im Raum Kamp-Rosenhagen-Bugewitz“ im Jahr 2005 war und ist ein zusätzliches Absterben von Waldbestand zu befürchten. Gemäß dazugehörigem Planfeststellungsbeschluss hat der damalige Vorhabenträger (Wasser- und Bodenverband) erstmals 5 Jahre nach Vorhabenabschluss in Zusammenarbeit mit der Forstbehörde sowohl etwaige vorhabenbedingte Waldverluste im Anklamer Stadtbruch als auch die im Vorhabengebiet eingetretene Sukzession feststellen zu lassen. Der Auftrag zur Erstellung dieser Waldbilanz wurde durch den Vorhabenträger beauftragt und wird entsprechend der Witterung spätestens im Frühjahr durchgeführt.

 

Bezug nehmend auf die Stellungnahme des Forstamtsleiters des Forstamtes Neu Pudagla sowie nach Beratung der Verwaltung mit dem zuständigen Revierförster bildet diese Waldbilanz  die Grundlage zur Umsetzung weiterer geplanter Maßnahmen, wie das Projekt „Entwicklung der Hochmoorflächen im Anklamer Stadtbruch“.

 

Dennoch muss bereits zu diesem Zeitpunkt eine Grundsatzentscheidung zu der geplanten Maßnahme getroffen werden, da nur mit Beschluss der Stadtvertretersitzung die zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 630.000,00 EUR durch das Landesamt für Landwirtschaft und Umwelt gesichert werden können.

 

Mit dem Grundsatzbeschluss können erst die umfangreichen hydrologischen Untersuchungen sowie die Planung beauftragt werden.

 

Da die Hansestadt Anklam als Kooperationspartner des Vorhabenträgers Landgesellschaft M-V umfänglich in der Planungsvorbereitung sowie der Maßnahmenumsetzung mit eingebunden wird, werden die Eingriffe nur soweit erfolgen, dass möglichst wenig Waldverluste entstehen und die Interessen der Stadt berücksichtigt werden.

 

Die Entschädigungsleistungen von ca. 280.000,00 EUR für die Inanspruchnahme der Flächen erfolgt nach abgeschlossenem Genehmigungsverfahren und wird der Forst für Investitionen im vollen Umfang zur Verfügung gestellt.

Für Planungsleistungen, Umsetzung der Baumaßnahmen, Schaffung von Wanderwege und Aussichtstürme stehen weitere 240.000,00 EUR zur Verfügung.

 

 

Der Eingriff in das Wasserregime der Hochmoorkalotte könnte einen Waldverlust zur Folge haben.

Daher ist es auch bei dieser Maßnahme notwendig, nach einem bestimmten Zeitraum eine Waldbilanz zu erstellen und den Waldverlust zu dokumentieren.

 

 

Waldumwandlungen in diesen Größenordnungen müssen beim Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz beantragt werden und ziehen Ersatzaufforstungen mindestens im Verhältnis 1: 1 nach sich. Für diesen eventuellen Waldverlust ist die Hansestadt Anklam ebenfalls zu entschädigen.