Drucksache - FB1/425/2010  

Betreff: Umschichtung von Haushaltsmitteln zur Absicherung der Finanzierung Dachdeckung Nikolaikirche
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beteiligt:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
Bearbeiter/-in: Bartelt, Ute   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Empfehlung
29.11.2010 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaft, Bau, Verkehr und Umwelt Empfehlung
01.12.2010 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
09.12.2010 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
FB1-425-Anlage 1  
FB1-425-Anlage 2  
!Anlage3  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt zur Kompensation nicht bewilligter Sonderbedarfszuweisungen für die Dacheindeckung der Nikolaikirche in Höhe von 200 TEUR und zur Deckung einer zusätzlichen Investitionslücke in Höhe von 126 TEUR die Umschichtung von eingesparten Haushaltsausgabemitteln in Höhe von 326 TEUR  gemäß der in  Anlage 1 aufgeführten Haushaltsstellen.

 

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat dem Bürgermeister der Hansestadt Anklam mündlich die Bereitstellung einer Liquiditätshilfe in Höhe von 400 TEUR aus Sonderbedarfszuweisung gemäß § 20 FAG in Aussicht gestellt. Auf dieser Grundlage wurde die BIG-Städtebau beauftragt die Arbeiten an der Nikolaikirche ohne weitere Stillstandzeiten durchzuführen und die dazu notwendigen Aufträge im Rahmen der im November bekannten Gesamtbaukosten in Höhe von 1.960 TEUR zu vergeben. Maßgeblich dafür war, dass nur durch Vermeidung von Bauverzögerungen und zügigen Baufortschritt die kalkulierten Baukosten eingehalten bzw. minimiert werden können.

 

Die vorgenannten 400 TEUR wurden als Einnahme in den 2. Nachtragshaushalt 2010 eingestellt. Gleichzeitig wurden jeweils 200 TEUR Rückzahlung dieser Liquiditätshilfe in den Jahren 2011 und 2012 als Verpflichtungsermächtigungen eingestellt.

 

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zum 2. Nachtragshaushalt  wurden die vorgenannten Verpflichtungsermächtigungen durch die Kommunalaufsicht des Landkreises OVP nicht genehmigt, da die Hansestadt Anklam nicht unter Liquiditätsschwierigkeiten leidet.

 

Durch das Innenministerium wurde schriftlich mitgeteilt, dass davon auszugehen ist, dass im Rahmen eines Bescheides in 2011 eine Sonderbedarfszuweisung als einmalige finanzielle Zuwendung in Höhe von 200 TEUR für die Dacheindeckung der Nikolaikirche bereit gestellt wird. Wenn man davon ausgeht, dass diese Summe nicht mehr in 2010 benötigt wird und im Rahmen der Jahresrechnung 2010 in gleicher Höhe ein Haushaltseinnahmerest gebildet wird bestand zum damaligen Zeitpunkt eine Deckungslücke von 200 TEUR. Zur Absicherung der Gesamtkosten ist diese Summe als zusätzlicher Eigenanteil durch die  Hansestadt Anklam aufzubringen.

 

Zwischenzeitlich hat sich die Gesamtbausumme um weitere 126 TEUR auf 2.086 TEUR erhöht (Anlage 2). Entsprechende Nachträge wurden gegenüber der bauausführenden Firma genehmigt.  Das Landesförderinstitut und das Innenministerium wurden bereits über die erhöhte Summe informiert. Dem LFI wurde auf Anforderung eine Zusammenstellung der Baukosten von 2.086 TEUR mit Nachweisen und Begründungen zur Verfügung gestellt um eine Plausibilitätsprüfung vornehmen zu können.

 

Das LFI hat mit dem in der Anlage 3 beigefügten Schreiben die Plausibilität grundsätzlich bestätigt. Das LFI hat gefordert, umgehend die aktualisierte Bestätigung zur Bereitstellung der Eigenmittel in Höhe von weiteren 126 TEUR  durch den Landkreis OVP vorzulegen.

Das Innenministerium hat dies mit Termin 10.12.2010 um 10.00 Uhr festgesetzt, ansonsten würde in der am gleichen Tag stattfindenden Vergabeberatung die für das  Jahr 2011 in Aussicht gestellte Sonderbedarfszuweisung in Höhe von 200.000 EUR nicht bewilligt werden. Damit würde die Stadt Gefahr laufen auch diese Summe noch aus eigenen Mitteln aufbringen zu müssen.

 

Die Finanzierung der Gesamtbaukosten in Höhe von 2.086 TEUR soll wie folgt vorgenommen werden:

 

ZIP- Mittel                                             880 TEUR

Kofinanzierungshilfe                             216 TEUR

Städtebauförderung                                80 TEUR

Sonderbedarfszuweisung              200 TEUR

Eigenmittel HH-Planung              384 TEUR

zusätzl. Eigenmittel                            326 TEUR  (Anlage 1)

                                         

Die Bereitstellung der zusätzlichen Eigenmittel in Höhe von 326 TEUR erfolgt durch die Umschichtung  von Haushaltsmitteln, deren Inanspruchnahme im Haushaltsjahr 2010 nicht erforderlich ist, entsprechend Anlage 1. Diese Mittel wurden durch den Bürgermeister zwischenzeitlich mit einer haushaltswirtschaftlichen Sperre belegt.

 

Im Gegenzug ergibt sich für die Haushaltsplanung 2011 und 2012 eine deutlich günstigere Situation, da die finanzielle Belastung im Rahmen der ursprünglich geplanten Rückzahlung von 400 TEUR Liquiditätshilfe entfällt.

 

 

Anlage 1 - 3

Anlagen:

Anlage 1:

 

 

             

Aufstellung der zur Deckung dienenden Haushaltsstellen für die Mindereinnahmen bei der

Nikolaikirche 3670-361300

 

 

 

 

Fehlbedarf

200.000,00

EUR

 

 

 

Deckungen

 

23.11.2010

HH-Stelle

Bezeichnung der

Betrag

 

HH-Stelle

EUR

 

 

 

0350-340001

Immobilienmanagement

4.400,00

 

Grundstückserlöse Stadtgebiet

 

0350-932200

Immobilienmanagement

3.400,00

 

Grundstücksverkehrsnebenkosten

 

1300-950002

Freiwillige Feuerwehr Anklam

10.000,00

 

Planung Löschwasserversorgung Flugplatz

 

1301-950000

Freiwillige Feuerwehr Pelsin/Stretense

5.000,00

 

Baukosten Tiefbau

 

4600-940000

Jugendtreff Mühlenstraße 1

1.700,00

 

Baukosten

 

6100-950000

Orts- und Regionalplanung

30.000,00

 

Baukosten Kompensationsmaßnahmen

 

6210-940000

Wohngebiet Mittelfeld

20.900,00

 

Baukosten

 

6300-935000

Gemeindestraßen

1.000,00

 

Ersatzbeschaffung Stadtmobiliar

 

6386-950000

Barrierefreie Hansestadt Anklam

20.000,00

 

Baukosten

 

6398-932000

Erschließung Industriegebiet am Lilienthalring

60.000,00

 

Erwerb von Grundstücken

 

6398-932200

Erschließung Industriegebiet am Lilienthalring

3.000,00

 

Grundstücksverkehrsnebenkosten

 

7000-983000

Stadtentwässerung

20.000,00

 

Zuweisungen und Zuschüsse an Zweckverbände-WBV

 

7500-940000

Städtischer Friedhof

4.500,00

 

Baukosten

 

7720-935000

Betriebshof

10.000,00

 

Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände

 

9100-977000

Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft

6.100,00

 

Tilgung Kreditmarkt ordentlich

 

 

 

 

Gesamtbetrag

 

200.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 FB1-425-Anlage 1 (15 KB)      
Anlage 2 2 FB1-425-Anlage 2 (22 KB)      
Anlage 3 3 !Anlage3 (122 KB)