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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt für das Haushaltsjahr 2010 eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 1008,08 EUR für die Haushaltsstelle 5900-541000 (Umwelt-Stadtpark mit Tiergehege/ Stromkosten).
Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei der Haushaltsstelle 5900-500000 (Unterh. d. unbew. Vermögens).
Sachdarstellung:
Für die Haushaltsstelle 5900-541000 (Umwelt-Stadtpark mit Tiergehege/Stromkosten) wurden für das Haushaltsjahr 2010 1.800 EUR in Ansatz gebracht.
Grundlage dafür waren die Erfahrungswerte aus den Vorjahren.
Bis zum 20.10.2009 sind Abschläge in Höhe von 1360,00 EUR gezahlt worden. Zwischenzeitlich liegt aus der Ablesung im September 2009 eine Endabrechnung der E.ON/E.DIS AG vor, die eine Nachzahlung in Höhe von 926,08 € ausweist. Darüber hinaus stehen noch - nunmehr erhöhte - Abschläge in Höhe von 522,00 EUR aus.
Daraus ergibt sich insgesamt eine Überschreitung des Haushaltsansatzes in Höhe von 1008,08 EUR, die sich wie folgt begründet:
Wegen des starken und langanhaltenden Winters 2010 ist ein erhöhter Verbrauch für die Beheizung des Aufenthaltsraumes (Ölradiator) der für die durch die Diakonie betreuten und mit der Pflege beschäftigten Personen vorgehalten wird und für die lebenswichtige Beheizung der Ställe und Vollieren mit Rotlichtlampen zu verzeichnen. Mit der Diakonie besteht ein Vertrag über die Pflege des Parks, der u.a. auch Winterdienst und Tierpflege beinhaltet.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Situation bei der betreffenden Haushaltsstelle 5900-541000 stellt sich wie folgt dar:
HH-Ansatz 1.800,00 EUR
Anordnungen per 20.10.2009 1.360,00 EUR
Verfügbar in der Haushaltsstelle 440,00 EUR
Offener Betrag 1.448,08 EUR
Abrechnung der E.ON/E.DIS 926,08 EUR
Abschläge bis 31.12.09 522,00 EUR
Überplanmäßige Ausgabe 1.008,08 EUR
Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben aus der HH-Stelle 5900-500000 (Unterh. d. unbew. Vermögens).
Gemäß DA-Nr. 03/2003 über das Verfahren bei der Genehmigung von über – und außerplanmäßigen Ausgaben vom 01.10.2003 und der 1. Änderung zur DA-Nr. 03/2003 vom 01.03.2005 ist die Stadtvertretung für die Genehmigung zuständig.