Drucksache - FB2/067/2010  

Betreff: Beschluss über eine überplanmäßige Ausgabe auf der Haushaltsstelle 9000-845000 Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen/ Verzinsung von Steuererstattungen
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Frau Silvia Bahr
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste Beteiligt:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste
Bearbeiter/-in: Bahr, Silvia   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Empfehlung
29.11.2010 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
09.12.2010 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam genehmigt gemäß § 38 (4) Kommunalverfassung M-V den Beschluss des Bürgermeisters bezüglich einer überplanmäßigen  Ausgabe in Höhe von  19.126,00 EUR bei  der Haushaltsstelle 9000-845000 Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen.

 

 

Sachdarstellung:

 

Sachdarstellung:

 

Aufgrund der vom 05.10.2010 vorliegenden  Gewerbesteuermessbescheide vom Finanzamt für die Sparkasse Vorpommern ergaben sich für mehrere Jahre Gewerbesteuererstattungen. Diese Erstattungen waren lt. Abgabenordnung (AO) § 233a zu verzinsen. Allein für das Jahr 2004 wurden Gewerbesteuererstattungszinsen in Höhe von 20.473,00EUR berechnet. Mit so hohen Erstattungen  konnte die Verwaltung  nicht rechnen. Aus o.g. Gründen waren die Erstattungszinsen umgehend an die Sparkasse auszukehren. Da das Geld auf der betreffenden HH-Stelle nicht ausreichte, war eine ÜPL in  Höhe von

19.126,00 EUR erforderlich. Die Deckung erfolgte aus folgenden Haushaltsstellen:

 

0350-142100                2.000,00 EUR                Immobilienmanagement/Pachten

3220-110000                2.900,00 EUR                Otto-Lilienthal-Museum/Benutzungsgebühren u. ä. Entgelte

5910-110000                1.000,00 EUR                Wasserwanderrastplatz/ Benutzungsgebühren u. ä. Entgelte

9000-261000                1.200,00 EUR                Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen

9100-206000              11.526,00 EUR                Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft/Zinsen aus Geldanlagen priv.

                                                  Unternehmen

9100-808000                  500,00 EUR                Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft/Zinsen für Kredite Kreditmarkt.

 

Da es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit gem. § 38(4)KV M-V handelte, wurde durch den Bürgermeister eine Eilentscheidung getroffen. Nunmehr ist nach § 9 (4) der DA Nr. 03/2003 erforderlich die nachträgliche Genehmigung der Stadtvertretung einzuholen.