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Beschlussvorschlag:
- dem kassenmäßigen Abschluss
- der Haushaltsrechnung
- dem Rechnungsquerschnitt
- den Vermögens- und Schuldenübersichten und
- den Erläuterungen.
Sachdarstellung:
Über die für das Haushaltsjahr 2009 aufgestellte Jahresrechnung mit den im Beschlussvorschlag aufgeführten Bestandteile und Anlagen hat nach § 61 (3) Kommunalverfassung M-V die Stadtvertretung zu beschließen und über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.
Die vorgelegte Jahresrechnung enthält das Ergebnis der Haushaltswirtschaft für das Haushaltsjahr 2009 und ist mit allen Unterlagen durch den Rechnungsprüfungsausschuss eingesehen worden.
Die vom Rechnungsprüfungsausschuss durchgeführte Prüfung schließt ab mit der Empfehlung, dass die Jahresrechnung von der Stadtvertretung bestätigt und dem in 2009 als Bürgermeister amtierenden Herrn Dr. Detlef Butzke die Entlastung erteilt werden sollte.
Anlagen:
Erläuterungsbericht zum Jahresabschluss 2009
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der Jahresrechnung 2009