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Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss der Hansestadt Anklam beschließt dem Träger „Fortbildungsakademie der Wirtschaft“ neben einer Förderung der Sozialagentur OVP für die Einrichtung eines sozialen Kaufhauses in Anklam einen Zuschuss in Höhe von 10.000 EUR als einmalige Anschubfinanzierung zu gewähren.
Die Finanzierung erfolgt im Rahmen einer außerplanmäßigen Ausgabe gemäß § 5 (3) Punkt 2 der Hauptsatzung aus der Haushaltsstelle 4700.717006 „Zuschuss Soziales Kaufhaus“. Die Deckung wird aus den im Punkt „Finanzielle Auswirkungen“ dieser Beschlussvorlage aufgeführten Haushaltsstellen bereitgestellt.
Sachdarstellung:
Seit dem 05.07.2010 ist der ehemalige Norma-Markt in der Anklamer Lindenstraße zum überwiegenden Teil ungenutzt. Bemühungen des Eigentümers einen Nachnutzer zu finden, blieben bisher erfolglos.
Gemeinsam mit der Sozialagentur ist es gelungen eine aus Sicht der Verwaltung sinnvolle Nutzungsmöglichkeit für das Gebäude zu erschließen.
Der Träger „Fortbildungsakademie der Wirtschaft“ hat ein Konzept zur Betreibung des „Sozialen Kaufhauses“ in Anklam für das Objekt ehemaliger Norma-Markt bei der Sozialagentur und bei der Hansestadt Anklam eingereicht.
Der Träger führt bereits das Soziale Kaufhaus „Kiek in“ in Wolgast und weitere in Lübeck und Rostock sehr professionell und mit einer hohen Vermittlungsrate in Bezug auf den 1. Arbeitsmarkt.
Analog wie in den anderen Städten würde das Hauptziel in Anklam auch in der Stabilisierung und Entwicklung von Arbeitslosengeld II-Leistungsempfängern hin zu mehr Arbeitsmarktnähe bestehen. Es ist beabsichtigt eine enge Verbindung von Qualifizierung, Beschäftigung und Vermittlung aufzubauen. Eine Zusammenarbeit mit der sich in der Nähe befindlichen Jugendwerkstatt des Vereins Arbeit für OVP wird deshalb angestrebt. Darüber hinaus soll es ebenfalls an das Wohngebiet gerichtete Aktivitäten wie z.B. Herbstfeste, Kindernachmittage u. a. geben.
Das Konzept des „sozialen Kaufhauses“ ist so gestaltet, dass nur hilfebedürftige Leistungsempfänger nach dem SGB II und XII berechtigt sind, in diesem Kaufhaus Artikel zu erwerben.
Für viele Betroffene aus Anklam gibt es bisher nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten (außer teilweise bei der Möbelbörse/Tafel) in auf geringem Preisniveau funktionsfähige gebrauchte Artikel zu erwerben, so dass viele Anklamer nach Wolgast in das „Kiek in“ fahren mussten.
Nach Einschätzung der Sozialagentur kann das Projekt in Anklam umgesetzt werden. Die Sozialagentur hat zwischenzeitlich bestätigt, dass der Träger zum 1. November 2010 die Bewilligung durch die Sozialagentur OVP erhält, um das Projekt umzusetzen.
Der - seitens des Vermieters bezüglich der Miethöhe ebenfalls geförderte - Mietvertrag wird zum 01.11.2010 abgeschlossen werden, die Geschäftseröffnung ist für Mitte Januar 2011 vorgesehen.
Folgende personelle Ausstattung des Projekts ist vorgesehen:
Aufgetretene Bedenken der durch die Neuansiedlung geschäftlich tangierten Geschäftsleute Pasewalker Straße) konnten zwischenzeitlich reduziert werden. Es wurde den Geschäftsleuten in einem Termin mit dem Träger und der Sozialagentur dargelegt, dass nicht die Generierung von Umsätzen und der Wettbewerb mit den ortsansässigen An- und Verkauf-Geschäften beabsichtigt werden, sondern im Gegenteil ein faires Miteinander ohne Verdrängung angestrebt wird. Es wurde zwischen den Beteiligten vereinbart, ein gedeihliches Nebeneinander anzustreben. Dies soll dadurch erfolgen, dass man gegenseitig aufeinander verweist, wenn die Wünsche der Kunden selbst nicht erfüllt werden können.
Die Sozialagentur hat sich nun an die Hansestadt Anklam gewandt mit der Bitte um Unterstützung bei der Bereitstellung einer einmaligen Anschubfinanzierung.
Für den Start der Maßnahmen werden einige grundlegende Ausstattungen benötigt, die nicht in vollem Umfang über die Sozialagentur finanzierbar sind. Dazu gehören beispielsweise:
In Gesprächen mit den Präsidenten des Lions Club und der Rotarier wurde signalisiert, dass die Anschaffung und Finanzierung eines geeigneten Fahrzeuges zu Lasten der Clubs möglich ist. Von der Sozialagentur und der Hansestadt Anklam würden insofern für die Beschaffung eines Fahrzeuges keine Zuschüsse benötigt werden, so dass für die Hansestadt Anklam ein Betrag in Höhe von 10.000 EUR zur Finanzierung verbleiben würde.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Finanzierung könnte im Rahmen einer außerplanmäßigen Ausgabe aus der Haushaltsstelle 4700.717006 „Zuschuss Soziales Kaufhaus“ erfolgen. Die Deckung wäre aus folgenden Haushaltsstellen bereitzustellen:
1.000 EUR 0000-572000 Gemeindeorgane, Pflege Städtepartnerbeziehungen
600 EUR 0200-151001 Zentrale Dienste, Kostenersätze / Erstattung Beihilfeumlagen
800 EUR 1300-151000 Freiwillige Feuerwehr Anklam, Kostenersätze
600 EUR 2220-151000 Regionale Schule „Friedrich Schiller“, Kostenersätze
2.500 EUR 3220-110000 Otto-Lilienthal-Museum, Benutzungsgebühren und ähnliche
Entgelte
900 EUR 3220-110001 Otto-Lilienthal-Museum, Aeronauticon, Benutzungsgebühren und
ähnliche Entgelte
1.400 EUR 3220-151000 Otto-Lilienthal-Museum, Kostenersätze
2.200 EUR 9000-261000 Steuern, allg. Zuweisungen und Umlagen, Beitreibungsgebühren
und Stundungszinsen
Anlagen:
Anlage 1 Projektbeschreibung
Anlage 2 Exposé (wird nachgereicht)
Anlage 1
Projektbeschreibung