Drucksache - BM/227/2010  

Betreff: Bereitstellung eines einmaligen Zuschusses für die Einrichtung eines sozialen Kaufhauses in Anklam
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Frau Beatrix Wittmann-Stifft
Federführend:Bürgermeister Beteiligt:Bürgermeister
Bearbeiter/-in: Wittmann-Stifft, Beatrix   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Empfehlung
01.11.2010 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Finanzausschusses abgelehnt   
Hauptausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Hauptausschuss der Hansestadt Anklam beschließt dem Träger Fortbildungsakademie der Wirtschaft“ neben einer Förderung der Sozialagentur OVP für die Einrichtung eines sozialen Kaufhauses in Anklam einen Zuschuss  in Höhe von 10.000  EUR als einmalige Anschubfinanzierung zu gewähren.

 

 

Die Finanzierung erfolgt im Rahmen einer außerplanmäßigen Ausgabe gemäß § 5 (3) Punkt 2 der Hauptsatzung aus der Haushaltsstelle 4700.717006 „Zuschuss Soziales Kaufhaus“. Die Deckung wird aus den im Punkt „Finanzielle Auswirkungen“ dieser Beschlussvorlage aufgeführten Haushaltsstellen bereitgestellt.

 

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Seit dem 05.07.2010 ist der ehemalige Norma-Markt in der Anklamer Lindenstraße zum überwiegenden Teil ungenutzt. Bemühungen des Eigentümers einen Nachnutzer zu finden, blieben bisher erfolglos.

 

Gemeinsam mit der Sozialagentur ist es gelungen eine aus Sicht der Verwaltung sinnvolle Nutzungsmöglichkeit für das Gebäude zu erschließen.

Der Träger Fortbildungsakademie der Wirtschaft“ hat ein Konzept zur Betreibung des „Sozialen Kaufhauses“ in Anklam für das Objekt ehemaliger Norma-Markt  bei der Sozialagentur und bei der Hansestadt Anklam eingereicht.

Der Träger führt bereits das Soziale Kaufhaus „Kiek in“ in Wolgast und weitere in Lübeck und Rostock sehr professionell und mit einer hohen Vermittlungsrate in Bezug auf den 1. Arbeitsmarkt.

 

Analog wie in den anderen Städten würde das Hauptziel in Anklam auch in der Stabilisierung und Entwicklung von Arbeitslosengeld II-Leistungsempfängern hin zu mehr Arbeitsmarktnähe bestehen. Es ist beabsichtigt eine enge Verbindung von Qualifizierung, Beschäftigung und Vermittlung aufzubauen. Eine Zusammenarbeit mit der sich in der Nähe befindlichen Jugendwerkstatt des Vereins Arbeit für OVP wird deshalb angestrebt. Darüber hinaus soll es ebenfalls an das Wohngebiet gerichtete Aktivitäten wie z.B. Herbstfeste, Kindernachmittage u. a. geben.

 

 

Das Konzept des „sozialen Kaufhauses“ ist so gestaltet, dass nur hilfebedürftige Leistungsempfänger nach dem SGB II und XII berechtigt sind, in diesem Kaufhaus Artikel zu erwerben.

Für viele  Betroffene aus Anklam gibt es bisher nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten (außer teilweise bei der Möbelbörse/Tafel) in auf geringem Preisniveau funktionsfähige gebrauchte Artikel zu erwerben, so dass viele Anklamer nach Wolgast in das „Kiek in“ fahren mussten.

 

Nach Einschätzung der Sozialagentur kann das Projekt in Anklam umgesetzt werden. Die Sozialagentur hat zwischenzeitlich bestätigt, dass der Träger zum 1. November 2010 die Bewilligung durch die Sozialagentur OVP erhält, um das Projekt umzusetzen.

Der - seitens des Vermieters bezüglich der Miethöhe ebenfalls geförderte - Mietvertrag wird zum 01.11.2010 abgeschlossen werden, die Geschäftseröffnung ist für Mitte Januar 2011 vorgesehen.

Folgende personelle Ausstattung des Projekts ist vorgesehen:

 

  • Ca. 20 Teilnehmer auf Basis einer Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung (MAE):   Jugendliche, die in den Bereichen Verkauf, Marketing, Beschaffung, Textilaufarbeitung, Möbelaufarbeitung, Elektroaufarbeitung, Fahrradaufarbeitung tätig werden
  • 8 Arbeitskräfte auf Basis einer Arbeitsgelegenheit Entgeltvariante als Anleiter für die Jugendlichen und Projektleitung

 

 

Aufgetretene Bedenken der durch die Neuansiedlung geschäftlich tangierten Geschäftsleute Pasewalker Straße) konnten zwischenzeitlich reduziert werden. Es wurde den Geschäftsleuten in einem Termin mit dem Träger und der Sozialagentur dargelegt, dass nicht die Generierung von Umsätzen und der Wettbewerb mit den ortsansässigen An- und Verkauf-Geschäften beabsichtigt werden, sondern im Gegenteil ein faires Miteinander ohne Verdrängung angestrebt wird. Es wurde zwischen den Beteiligten vereinbart, ein gedeihliches Nebeneinander anzustreben. Dies soll dadurch erfolgen, dass man gegenseitig aufeinander verweist, wenn die Wünsche der Kunden selbst nicht erfüllt werden können.

 

 

Die Sozialagentur hat sich nun an die Hansestadt Anklam gewandt mit der Bitte um Unterstützung bei der Bereitstellung einer einmaligen Anschubfinanzierung.

 

Für den Start der Maßnahmen werden einige grundlegende Ausstattungen benötigt, die nicht in vollem Umfang über die Sozialagentur finanzierbar sind. Dazu gehören beispielsweise:

  • Ausstattungsgegenstände wie Schreibtische, Regale, Stühle usw.
  • Werkzeuge, Werkbänke
  • Fahrzeug zum Transport von Möbeln
  • Innenausbaumaterialien zum Erstellen von Zwischenwänden (Gipskartonplatten, Profile, Türen, Farbe u. a.)

 

In Gesprächen mit den Präsidenten des Lions Club und der Rotarier wurde signalisiert, dass die Anschaffung und Finanzierung eines geeigneten Fahrzeuges zu Lasten der Clubs möglich ist. Von der Sozialagentur und der Hansestadt Anklam würden insofern für die Beschaffung eines Fahrzeuges keine Zuschüsse benötigt werden, so dass für die Hansestadt Anklam ein Betrag in Höhe von 10.000 EUR zur Finanzierung verbleiben würde.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Finanzierung könnte im Rahmen einer außerplanmäßigen Ausgabe aus der Haushaltsstelle 4700.717006 „Zuschuss Soziales Kaufhaus“ erfolgen. Die Deckung wäre aus folgenden Haushaltsstellen bereitzustellen:

 

1.000 EUR               0000-572000              Gemeindeorgane, Pflege Städtepartnerbeziehungen

   600 EUR              0200-151001              Zentrale Dienste, Kostenersätze / Erstattung Beihilfeumlagen

   800 EUR              1300-151000              Freiwillige Feuerwehr Anklam, Kostenersätze

   600 EUR              2220-151000              Regionale Schule „Friedrich Schiller“, Kostenersätze

2.500 EUR              3220-110000              Otto-Lilienthal-Museum, Benutzungsgebühren und ähnliche

Entgelte

   900 EUR              3220-110001              Otto-Lilienthal-Museum, Aeronauticon, Benutzungsgebühren und

                                                        ähnliche Entgelte

1.400 EUR              3220-151000              Otto-Lilienthal-Museum, Kostenersätze

2.200 EUR              9000-261000              Steuern, allg. Zuweisungen und Umlagen, Beitreibungsgebühren

und Stundungszinsen                                                                                   

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlage 1              Projektbeschreibung

Anlage 2              Exposé              (wird nachgereicht)             

 

Anlage 1

 

 

Projektbeschreibung

 

  1.   Ziele des Projektes
  • Aktivierung der Teilnehmer/innen
  • Entwicklung der Integrationsfähigkeit und Arbeitsmarktnähe zur Vorbereitung auf den Ausbildungs- bzw. Arbeitsmarkt
  • Neben der Tätigkeit im Geschäft auch Vermittlung von arbeitsmarktrelevanten Schlüsselqualifikationen und angemessenem Verhalten
  • Bewerbungstraining
  • Förderunterricht in Mathematik, Deutsch, Englisch
  • Kommunikation mit Vorgesetzten und Kunden u. a. m.
  • Vermittlung fachspezifischer beruflicher Kenntnisse und Fähigkeiten
  • Integration der Teilnehmer/innen auf den 1. Arbeitsmarkt oder in berufliche Ausbildung (angestrebte Vermittlungsquote mind. 30%)
  • Unterstützung von Hilfebedürftigen durch Sachspenden

 

  1.   Zielgruppen der Teilnehmer/innen
  • jugendliche ALG-II-Empfänger/innen (unter 25) als Mitarbeiter/innen in den Bereichen
  • Ältere erfahrene Anleiter/innen

 

  1.   Einkaufsberechtigte
  • Leistungsberechtigte nach dem SGB II (ALG II) und nach dem SGB XII (Sozialhilfe) mit gültigem Bewilligungsbescheid
  • Nur diese Personen sind einkaufsberechtigt (Nachweis durch Bewilligungsbescheid und Personalausweis)
  • Der einkaufsberechtigte Personenkreis ist also von vornherein eingeschränkt.

 

  1.   Warenabgabe
  • für die Erstausstattung bei nichtvorhandenem Mobiliar
  • für die Ergänzung der Wohnungseinrichtung, jedoch in geregeltem Umfang (jede Bedarfsgemeinschaft 1 größeres Stück wie z. B. eine Schrankwand oder ein Elektrogroßgerät wie z. B. Kühlschrank, Waschmaschine im Jahr
  • Damit soll Missbrauch vorgebeugt werden und kann auch nicht jeder Bedarf gedeckt werden

 

  1.   Arbeitsbereiche / Abteilungen
  • Marketing (Erstellung von Flyern, Plakaten usw., um Das Projekt bekannt zu machen)
  • Beschaffung (Abholung und Auslieferung der Waren, Lagerhaltung u. a.)
  • Aufarbeitung (Textilien; Möbel, Elektrogeräte, Fahrräder)
  • Distribution (Verkauf)