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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 492,69 EUR für die Haushaltsstelle 5910-541000 Wasserwanderrastplatz – Stromkosten.
Die Deckung erfolgt aus Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 5910-110000 Wasserwanderrastplatz – Benutzungsgebühren u. ä. Entgelte.
Sachdarstellung:
Für das laufende Haushaltsjahr 2010 standen der Verwaltung Mittel in Höhe von 1.800,00 EUR für die Stromkosten des Wasserwanderrastplatzes zur Verfügung. Bisher wurden 680,00 EUR für die Raten Februar bis September bezahlt. Weiterhin war eine Nachzahlung in Höhe von 1.078,69 EUR auf Grund der Schlussrechnung der E.ON edis Vertrieb GmbH zu leisten. Außerdem wurde der Abschlag für November in Höhe von 178,00 EUR bezahlt, so dass z. Zt. ein Fehlbedarf von 136,69 EUR auf der Haushaltsstelle vorliegt. Des Weiteren ist der Abschlag für Dezember in Höhe von 178,00 EUR fällig. Der 1. Abschlag fällig am 07.01.2011 muss ebenfalls Berücksichtigung finden, da aus dem neuen Haushalt noch kein Geld zur Verfügung steht. Somit sind im Haushaltsjahr 2010 noch 356,00 EUR zu zahlen. Folglich ergibt sich insgesamt ein Fehlbedarf auf der Haushaltsstelle in Höhe von 492,69 EUR, der eine überplanmäßige Ausgabe notwendig macht. Gemäß Hauptsatzung der Hansestadt Anklam ist die Stadtvertretung für die Genehmigung der überplanmäßigen Ausgabe zuständig.
Der erhöhte Stromverbrauch ist auf den langen strengen Winter zurückzuführen. Die Räume mussten frostfrei gehalten werden, damit die Duschen bzw. Armaturen nicht einfrieren. Ansonsten wäre ein größerer Schaden entstanden, der Reparaturkosten nach sich gezogen hätte.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Situation auf der betreffenden Haushaltsstelle 5910-541000 (Wasserwanderrastplatz – Stromkosten) stellt sich wie folgt dar:
Haushaltsansatz 1.800,00 EUR
Anordnungssoll gesamt 1.936,69 EUR
Auftragssumme gesamt 0,00 EUR
verfügbar - 136,69 EUR
Abschläge Dezember 2010/Januar 2011 - 356,00 EUR
Überplanmäßige Ausgabe - 492,69 EUR
Die Deckung erfolgt aus Mehreinnahmen bei der
Haushaltsstelle 5910-110000 Wasserwanderrast-
platz – Benutzungsgebühren u. ä. Entgelte. - 492,69 EUR