Drucksache - FB1/398/2010  

Betreff: Straßenverzeichnis in Anwendung der Ausbaubeitragssatzung
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Frau Brigitte Ibendorf
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beteiligt:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
Bearbeiter/-in: Hofmann, Ute   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaft, Bau, Verkehr und Umwelt Empfehlung
06.10.2010 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt (offen)   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
14.10.2010 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt das Straßenverzeichnis in Anwendung der „Satzung der Hansestadt Anklam über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenausbaubeitragssatzung)“. Das Straßenverzeichnis vom 24.01.2008 tritt gleichzeitig außer Kraft.

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat in ihrer Sitzung am 24.01.2008 das Straßenverzeichnis in Anwendung der „Satzung der Hansestadt Anklam über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenausbaubeitragssatzung)“ beschlossen. Eine Überarbeitung dieses Straßenverzeichnisses ist nun erforderlich, da die Gemeinde Pelsin mit dem Ortsteil Stretense seit dem 01.01.2010 mit der Hansestadt Anklam fusioniert hat. Die öffentlichen Straßen der ehemaligen Gemeinde Pelsin wurden klassifiziert und ins Straßenverzeichnis aufgenommen.

 

Weiterhin wurden die ehemaligen Bundesstraßen, die nun Gemeindestraßen sind, einer Prüfung hinsichtlich der Straßenkategorie unterzogen. Diese Straßen (Pasewalker Allee, Pasewalker Straße ..) waren im Straßenverzeichnis von 2008 als Innerortsstraßen eingestuft. Innerortsstraßen sind Straßen, Wege und Plätze, die weder überwiegend der Erschließung von Grundstücken noch überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr dienen. Es war zu prüfen, ob diese Straßen als Hauptverkehrsstraßen einzustufen sind. Hauptverkehrsstraßen sind Straßen, Wege und Plätze (hauptsächlich Bundes-, Landes- und Kreisstraßen), die neben der Erschließung von Grundstücken und neben der Aufnahme von innerörtlichem Verkehr überwiegend dem örtlichen Durchgangsverkehr dienen.

 

Eine Straße dient überwiegend dem Durchgangsverkehr, wenn sie vorwiegend überörtliche Verkehrsbedeutung hat und dazu bestimmt ist, diesen Verkehr durch das Stadtgebiet hindurch zu leiten. Ohne Bedeutung ist in diesem Zusammenhang, ob es sich bei der „Durchgangsstraße“ um die Ortsdurchfahrt einer sog. klassifizierten Straße (Bundes-/Landesstraßen) handelt.

 

Somit werden als Hauptverkehrsstraßen eingestuft die Pasewalker Straße, Pasewalker Allee, Friedländer Straße, Friedländer Landstraße und die Bluthsluster Straße.

 

Zur Anwendung des § 3 Absatz 2 der Straßenausbaubeitragssatzung wurden die Straßen, Wege und Plätze der Hansestadt Anklam durch die Verwaltung entsprechend eingruppiert. Dieses Straßenverzeichnis dient als Arbeitsgrundlage für die Verwaltung. Die Zuordnung zu einem bestimmten Straßentyp unterliegt allerdings der vollen gerichtlichen Nachprüfung.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Straßenverzeichnis