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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beauftragt die Verwaltung im Rahmen der notwendigen Arbeiten zur zeitnahen Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes gemäß der in Anlage 3 der Sachdarstellung formulierten Gewichtung des Konsolidierungspotentials zu verfahren.
Sachdarstellung:
Gemäß den nachfolgenden Darlegungen hat die Hansestadt Anklam ein Haushaltssicherungskonzept zu erarbeiten.
Es ist vorgesehen, dieses Konzept der Stadtvertretung zeitgleich mit der Haushaltssatzung 2011 zur Diskussion und Beschlussfassung vorzulegen.
Die vorliegende Informationsvorlage dient folgenden Zielen:
Im Zeitraum 2004 bis 2007 hat die Stadtvertretung innerhalb von 2 Staffeln über insgesamt 8 Haushaltssicherungskonzepte Beschlüsse gefasst. Zwischenzeitlich war keine formale Haushaltssicherung mehr erforderlich, wobei nur bedingt davon ausgegangen werden kann, dass dies auf die konsequente Umsetzung der Festsetzungen der Haushaltssicherungskonzepte zurückzuführen war. Vielmehr haben andere Gründe, wie z. B. deutlich höhere Gewerbesteuereinnahmen dafür den Ausschlag gegeben.
Der 2. Nachtragshaushaltsplan 2010 und der darin enthaltene mittelfristige Finanzplan sind nicht ausgeglichen. Es besteht derzeit auch keine Veranlassung davon auszugehen, dass der Haushalt 2011 ausgeglichen sein wird.
Gemäß § 43 (7) KV M-V (Anlage 1) in Verbindung mit dem Runderlass des Innenministers zum Haushaltssicherungskonzept vom 30.6.2003 (Anlage 2) ist – sobald sich ein Fehlbedarf abzeichnet - anhand eines Maßnahmekataloges darzustellen, wie innerhalb eines konkret festzulegenden Zeitrahmens der gebotene Haushaltsausgleich sobald als möglich wiedererlangt werden kann. Als Instrument zur Haushaltssicherung verbindet sich mit dem Konzept die Erwartung, die erforderlichen Anpassungsmaßnahmen anzustoßen, zu koordinieren und zu unterstützen. Zum anderen soll damit erreicht werden, den Haushalt nach erfolgreicher Konsolidierung so zu steuern, dass er auch in Zukunft nachhaltig ausgeglichen werden kann.
Damit wird sozusagen eine 3. Staffel der Haushaltssicherung eingeleitet.
Der gesetzliche Zwang, die Ursachen eines Haushaltsdefizites zu benennen, entbehrt nicht einer gewissen Schizophrenie. Die von ihrem Volumen her wesentlichen Ursachen sind nicht durch die Kommunen zu vertreten und von ihnen überhaupt nicht oder nur bedingt beeinflussbar:
- die generell unzureichende Finanzausstattung der Kommunen durch das Land
- der inzwischen exorbitante Kreisumlagefaktor
- die sich wieder deutlich verhaltener darstellenden Gewerbesteuereinnahmen
- die Tarifsteigerungen bei den Personalausgaben
- die Tarifsteigerungen bei den Bewirtschaftungsausgaben (Strom, Gas)
- die vermutlich im Zusammenhang mit der Kreisgebietsreform künftig zu zahlende Altfehlbetragsumlage
Die meisten der zu beeinflussenden Faktoren hingegen haben entweder überhaupt nichts mit dem Defizit zu tun oder stellen von ihrem Volumen her längst nicht die Hauptursache dar. Gleichwohl erwartet der Gesetzgeber, dass sich die erforderlichen Konsolidierungspotentiale ausschließlich aus diesem Bereich zusammensetzen.
Die Verwaltung erwartet von der Politik möglichst konsensfähige Vorschläge in Bezug auf die Richtung und die Schwerpunkte der künftig erforderlichen Haushaltskonsolidierung. In der Anlage 3 sind die im o. g. Runderlass aufgeführten Konsolidierungsschwerpunkte dahingehend gekennzeichnet, wie sie nach Ansicht der Verwaltung für die Hansestadt Anklam ein mehr oder weniger großes Konsolidierungspotential in sich bergen. Sofern sich aus der kommunalpolitischen Diskussion dieser Vorschläge bzw. eventueller Änderungen und einem diesbezüglichen Beschluss eine umsetzungsfähige Orientierung ergibt, wird sich die Verwaltung bei der Erarbeitung des Haushaltssicherungskonzeptes darauf stützen.