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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt die Aufhebung des Änderungsbeschlusses zum Bebauungs-
plan B9 – 1992 „Wohngebiet Mittelfeld, 3. Abschnitt“.
Sachdarstellung:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat in Ihrer Sitzung am 19.09.1991 / 26.09.1991 beschlossen, für das Gebiet „Wohngebiet Am Stadtwald“ einen Bebauungsplan aufzustellen. Am 25.06.1992 wurde der bereits genannte Beschluss (Vorlage Nr. 21/11 der Stadtverordnetenversammlung) geändert. Der Gesamtplanbereich, einschließlich einer Namensänderung, wurde in 3 Teilbereiche aufgegliedert.
Wohngebiet Mittelfeld B1 – 1992, 1. Abschnitt
Wohngebiet Mittelfeld B8 – 1992, 2. Abschnitt
Wohngebiet Mittelfeld B9 – 1992, 3. Abschnitt
Der Bereich des Bebauungsplanes 9 – 1992 umfasst eine Fläche von ca. 40 ha und einem Bauvolumen von insgesamt ca. 270 Wohneinheiten (vorwiegend Einzel- und Doppelhausbebauung)
Für den 1. Abschnitt liegt ein rechtskräftiger Bebauungsplan vor. Nicht zuletzt wurden zwischenzeitlich Änderungen des Bebauungsplanes dahingehend vorgenommen, Baumassen und Höhenausprägungen nach unten zu korrigieren und verstärkt individuellen Wohnungsbau zuzulassen. Allerdings war die Bautätigkeit in den zurückliegenden Jahren im Bereich des
1. Abschnittes des Bebauungsplanes eher gering.
In der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes (2004) bekannte sich die Hansestadt Anklam auf Grund der Ergebnisse der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung und des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes das Verfahren für den 2. Abschnitt des Mittelfeldes aufzuheben. Dieses Bauleitplanverfahren wurde bisher noch nicht durchgeführt.
Das Verfahren für den 3. Abschnitt sollte ruhen, um im Bedarfsfall weitere Flächen für den Eigenheimbau zur Verfügung zu haben.
Die Bodenverwertung- und -verwaltungs GmbH (BVVG) beabsichtigt nun Flächen, die sich im 3. Abschnitt des Wohngebietes Mittelfeld befinden, zu verkaufen.
Grundsätzlich steht der Gemeinde laut § 24 Baugesetzbuch ein Vorkaufrecht beim Kauf von Grundstücken im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes zu.
Aus Sicht der Verwaltung wird eingeschätzt, dass die Belegung des 1. Abschnittes noch mehrere Jahre in Anspruch nehmen wird und die Nutzung des 3. Abschnittes nicht mehr erforderlich ist.
Die Inanspruchnahme des Vorkaufsrechtes zum gegenwertigen Zeitpunkt ist auf Grund der finanziellen Haushaltslage ohnehin als sehr schwierig einzuschätzen.
Die Pflege der Flächen als Grundstückseigentümer würde für die Hansestadt Anklam über viele Jahre einen finanziellen und personellen Aufwand bedeuten.
Anlagen:
Übersichtsplan