Drucksache - FB1/345/2010  

Betreff: Abschluss eines Vertrages zur Erschließung von Verkehrsflächen im Bebaungsgebiet Markt-Westseite
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Frau Sylvia Thurow
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beteiligt:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
Bearbeiter/-in: Bienert, Susan   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaft, Bau, Verkehr und Umwelt Empfehlung
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
08.04.2010 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam stimmt grundsätzlich einer Vereinbarung über die Erschließung der Verkehrsflächen im Bereich Markt-Westseite (Quartier zwischen der Frauenstraße – Keilstraße – Priesterstraße) mit der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH zu.

Der Bürgermeister der Hansestadt Anklam wird beauftragt den Erschließungsvertrag mit der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH zu unterzeichnen.

 

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Mit dem Bezug des Wohn-und Geschäftshauses Markt 6 verdeutlicht sich die Notwendigkeit der Erschließung des Bereiches Markt-Westseite (Quartier zwischen der Frauenstraße – Keilstraße – Priesterstraße).

Dieses Quartier soll entsprechend der Bereichsplanung durch  eine Straße mit Stellflächen, einem öffentlichen Parkplatz und einem Kinderspielplatz erschlossen werden.

Als Erschließungsträger tritt die Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam als Eigentümer der Grundstücksflächen auf.

Der Erschließungsträger kommt für die Straße mit Stellflächen auf und erbringt nach Maßgabe des Vertrages und auf eigene Kosten die notwendigen Planungs- und Erschließungsleistungen.

 

Der öffentliche Parkplatz sowie der Kinderspielplatz werden als städtebauliche Maßnahmen durchgeführt.

Hierzu werden nach Fertigstellung der Maßnahme eine Vermessung und der Ankauf der Grundstücksflächen erfolgen.

Die Finanzierung soll aus Städtebauförderungsmitteln erfolgen. Sofern diese nicht zeitnah zur Verfügung stehen erfolgt eine Vorfinanzierung durch die Grundstücks-und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam.

 

Die GWA ist bereit, unter Maßgabe der Erschließungsvereinbarung die Erschließung zu übernehmen und diese auch in eigenem Namen durchzuführen.

 

Die Vereinbarung enthält folgende Eckdaten:

- Beauftragung von Planungsleistungen gemäß Städtebauförderungsrichtlinien des Landes M-V

  durch die Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH entsprechend der vorliegenden

  Bereichsplanung.

- Beantragung der förderrechtlichen Genehmigung für die Erschließung des öffentlichen 

  Parkplatzes und des Kinderspielplatzes durch die Hansestadt  Anklam.

- Durchführung der Ausschreibung als Gemeinschaftsmaßnahme der GWA und der 

  Hansestadt Anklam.

- Beauftragung und Durchführung der Bauleistungen durch die GWA für die Anliegerstraße mit 

  Stellflächen.

- Beauftragung und Durchführung der Bauleistungen durch die Hansestadt Anklam, vertreten durch

  die BIG- Städtebau M-V für den öffentlichen Parkplatz und den Kinderspielplatz.

  Städtebauförderungsmittel.

 

Die Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH benötigt dringend eine grundsätzliche Entscheidung zum Abschluss einer Vereinbarung zur Erschließung der Verkehrsflächen, um unverzüglich mit der Erschließungsmaßnahme  zu beginnen.

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkung