Drucksache - FB2/050/2010  

Betreff: Patronatserklärungen zu Gunsten der Anklamer Flugplatz GmbH - Otto Lilienthal
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste Beteiligt:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste
Bearbeiter/-in: Miller, Sandra   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Empfehlung
29.03.2010 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
08.04.2010 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung stimmt der „weichen“ und der „harten“ Patronatserklärung, welche die Hansestadt Anklam zu Gunsten ihrer Tochtergesellschaft der Anklamer Flugplatz GmbH – Otto Lilienthal erteilt hat, zu. Die Patronatserklärungen wurden gegenüber der Deutschen Kreditbank AG, Niederlassung Neubrandenburg abgegeben.

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Die Hansestadt Anklam hat gegenüber der Deutschen Kreditbank AG, Niederlassung Neubrandenburg eine „weiche“ und eine „harte“ Patronatserklärung zu Gunsten der Anklamer Flugplatz GmbH – Otto Lilienthal abgegeben. Grund dafür ist, dass die Deutsche Kreditbank AG (DKB) der Anklamer Flugplatz GmbH einen Kontokorrentkreditrahmen über 20.000,00 EUR zur Verfügung stellt, um vorübergehende Liquiditätsengpässe zu überbrücken.

 

Die „weiche“ Patronatserklärung ist eine rechtlich unverbindliche „Erklärung guten Willens“, dass die Hansestadt Anklam (=Patron) mehrheitlich an der kreditnehmenden Tochtergesellschaft beteiligt ist und während der Kreditlaufzeit nicht beabsichtigt, diese Beteiligung zu veräußern.

 

Die harte Patronatserklärung beinhaltet die Verpflichtung der Hansestadt Anklam (=Patron) die Gesellschaft in der Weise zu leiten und finanziell auszustatten, dass sie sämtlichen Verbindlichkeiten gegenüber des von der DKB gewährten Kreditrahmens fristgerecht nachkommen kann.

Die Patronatserklärung beinhaltet keine Übernahme einer vertraglichen Zahlungsverpflichtung der Hansestadt Anklam gegenüber dem Gläubiger (der DKB) der Tochtergesellschaft, falls diese ihre Verbindlichkeiten nicht erfüllt. Die Anspruchsgrundlage „Schadenersatz wegen Nichterfüllung“ gemäß §§ 280 ff. BGB würde daraus resultieren, dass die Hansestadt Anklam ihrer finanziellen Unterstützungs- und Ausstattungspflicht schuldhaft nicht nachgekommen ist, weil sie die Anklamer Flugplatz GmbH nicht in die Lage versetzt hat, ihre von der Patronatserklärung begünstigten Kredite fristgemäß zurückzuzahlen.

 

Patronatserklärungen einer kommunalen Gebietskörperschaft werden in ihrer rechtlichen Tragweite einer Ausfallbürgschaft gleichgesetzt.

 

Die Patronatserklärungen bedürfen gemäß § 58 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (a.F.) der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Ostvorpommern.

Anlagen:

Anlagen:

 

Gesellschafterbelassungserklärung – „weiche“ Patronatserklärung

„harte“ Patronatserklärung