Drucksache - BM/204/2010  

Betreff: Aufhebung von Grundsatzbeschlüssen zur „Friedensschule“
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Herr Dr. Detlef Butzke
Federführend:Bürgermeister Beteiligt:Bürgermeister
Bearbeiter/-in: Bothmann, Sybille   
Beratungsfolge:
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
25.02.2010 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtvertretung hebt ihre am 18.10.2007 unter DS BM/136/2007 sowie am 22.5.2008 unter DS BM/151/2008 gefassten Grundsatzbeschlüsse zur Einrichtung einer Friedensschule im Gebäude Friedländer Landstraße 3-3a (ehem. Kriegsschule) auf.

 

  1. Die Stadtvertretung beauftragt die Verwaltung mit der Stiftung „Zentrum für Friedensarbeit Otto Lilienthal – Hansestadt Anklam“ Möglichkeiten einer städtischen Unterstützung bei der Etablierung einer Friedensschule im Gebäude des ehemaligen Wehrmachtsgefängnisses zu sondieren und der Stadtvertretung darüber zeitnah zu berichten.

 

 

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Sachdarstellung:

 

  1. Derzeitige Beschlusslage

 

Die Stadtvertretung hat mit DS BM/151/2008 ihren Beschluss DS BM/136/2007 dahingehend umgewandelt, dass im Ergebnis des Ankaufes der ehemaligen Kriegsschule von der GWA zum Preis von 129 TEUR und einer anschließenden Sanierung durch die Stadt mit einem Umfang von ca. 7 Mio EUR der Südflügels des Gebäudes an die Stiftung „Zentrum für Friedensarbeit Otto- Lilienthal - Hansestadt Anklamzur Betreibung einer Friedensschule vermietet bzw. der gemeinsamen deutsch-polnischen Jugendarbeit sowie der Friedensarbeit zur Verfügung gestellt werden.

 

Die Räumlichkeiten des Nordflügels sollten nach Abschluss der Sanierung an Institutionen vermietet werden, die sich insbesondere mit zivilgesellschaftlichem Engagement um das Gemeinwohl der Hansestadt Anklam und der Region bemühen.

 

Die Pomerania hatte im Vorab unverbindlich in Aussicht gestellt, 85 % von maximal 3,0 Mio EUR Baukosten fördern zu können. Die restlichen Finanzmittel sollten nach Erarbeitung einer Vorentwurfsplanung (Kosten 25.000 EUR) durch die Kommunalpolitik und die Verwaltung bei diversen öffentlichen Institutionen eingeworben werden.

 

Die Umsetzung des Grundsatzbeschlusses stand unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierbarkeit und eines erneuten Beschlusses der Stadtvertretung.

 

  1. Sachstand

 

Mit Schreiben des amtierenden Bürgermeisters vom 22.7.2008 wurden der Bürgervorsteher und alle Fraktionsvorsitzenden über einen von ihm gleichen Tages gegenüber der Kuratoriumsvorsitzenden der Stiftung „Zentrum für Friedensarbeit Otto-Lilienthal – Hansestadt Anklam“, Frau Dr. Syrbe,  eingelegten Widerspruch zur Niederschrift der Kuratoriumssitzung vom 24.6.2008 informiert.

 

Die von Herrn Professor Tanneberger gefertigte Niederschrift legt den Schluss nahe, dass erhebliche Differenzen zwischen der Beschlusslage der Stadt als Projektträger und den Vorstellungen des Stiftungsvorstandes zum weiteren Vorgehen bei der Etablierung einer Friedensschule bestehen. Die Sichtweise der Stiftung wird dabei überwiegend von Ansichten geprägt, die mit den einschlägigen kommunalrechtlichen Grundsätzen und den Grundsätzen kommunaler Haushaltswirtschaft nicht kompatibel sind. Im Übrigen werden der Geschäftsführerin der GWA ungerechtfertigt und in übler Weise Vorhaltungen gemacht.

 

Als Fazit dieser Niederschrift konnte man nur zu der Auffassung gelangen, dass es zu diesem Zeitpunkt keine gemeinsame Geschäftsgrundlage zwischen der Stadt und der Stiftung mehr gab.

 

Auszug aus dem Widerspruch:

„Ich erwarte, dass Kuratorium und Vorstand auf eigene Initiative auf die Hansestadt Anklam zukommen und die angesprochenen Punkte klarstellen bzw. relativieren. Dies könnte beispielsweise in einer gemeinsamen Beratung mit dem Hauptausschuss erfolgen. Ich werde meinerseits alles unterstützen, im Falle der Einvernehmlichkeit im Ergebnis einer solchen Aussprache die Sacharbeit am Projekt zu forcieren.

Bis zu diesem Zeitpunkt habe ich sämtliche Ausgabepositionen, die die Friedensschule im Haushaltsplan betreffen, mit einer haushaltswirtschaftlichen Sperre belegt, was zwangsläufig zur Folge hat, dass Seitens der Verwaltung alle Aktivitäten am Projekt vorübergehend eingestellt werden.“

 

Bis zum heutigen Tag wurde nicht auf den Widerspruch geantwortet.

 

Die Vorentwurfsplanung wurde im Ergebnis nicht in Auftrag gegeben.

 

In den Haushaltsplänen 2009 und 2010 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung wurden keine Mittel mehr für das Projekt Friedensschule eingestellt.

 

 

  1. Beschluss der Stadtvertretung vom 27.8.2009

 

Durch den amtierenden Bürgermeister wurden bereits zum wiederholten Mal gleichlautende Beschlussvorlagen in die Stadtvertretung eingebracht.

 

Die Beschlussvorlage BM/174/2009 wurde in der Sitzung der Stadtvertretung am 2.4.2009 durch Mehrheitsbeschluss von der Tagesordnung genommen.

 

Der Beschlussvorschlag BM/185/2009 wurde in der Sitzung der Stadtvertretung am 27.8.2009 abgeändert. Auf Antrag der IfA wurde mehrheitlich beschlossen:

 

„Zurückverweisung der Vorlage an die Verwaltung mit der Aufforderung, die Verwaltung und Abgeordneten sowie den Vorstand der Friedensschule an einen Tisch zu holen und Lösungen für die weitere Vorgehensweise zu erarbeiten. Über die erreichten Ergebnisse ist in der nächsten Stadtvertretung zu berichten.

 

Die diesbezügliche Beratung fand am 3.12.2009 statt (siehe anliegende Niederschrift). Zusammenfassend lässt sich das Ergebnis dieser Beratung wie folgt beschreiben.

 

  • Alle Akteure bekräftigten, dass die Einrichtung einer Friedensschule das Image der Hansestadt Anklam nachhaltig verbessern würde. Die Vertreter der Hansestadt Anklam erklären ihre Bereitschaft sich diesbezüglich zu engagieren.

 

  • Das eigentliche Ziel der Beratung, Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen, wie eine Friedensschule im Gebäude der ehemaligen Kriegsschule etabliert werden kann wurde nicht erreicht. Diesbezüglich gab es nicht mal den Ansatz einer ernsthaften Diskussion.

 

  • Die Stiftung Friedensarbeit ist – entgegen vorherigen Erklärungen von Herrn Prof. Tanneberger – nunmehr doch Willens und offenbar auch schon sehr engagiert, dass Gebäude des ehemaligen Wehrmachtsgefängnisses als Friedensschule zu etablieren.

 

  • Die weitere Vermarktung des Gebäudes der ehemaligen Kriegsschule durch die GWA sollte nicht durch Beschlüsse der Stadtvertretung verhindert werden, die keine realistische Chance auf Umsetzung bieten.

 

  • Sofern durch die Aufhebung der bisherigen Grundsatzbeschlüsse wieder auf allen Seiten Klarheit herrscht, sollte die Stadt den Kontakt zur Stiftung Friedensarbeit suchen. Noch bestehende Dissonanzen sollten vollständig ausgeräumt werden und die weiteren Gespräche nicht mehr belasten. Es wäre zu sondieren inwieweit sich die Hansestadtstadt Anklam bei der Etablierung einer Friedensschule im Gebäude des ehemaligen Wehrmachtsgefängnisses einbringen könnte und sollte.
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Im Januar diesen Jahres wurde ein erstes Gespräch zwischen Frau Thurow und Herrn Prof. Tanneberger geführt. Unterschiedliche Möglichkeiten eines Engagements der Hansestadt Anklam bei der Etablierung einer Friedensschule im Gebäude des ehemaligen Wehrmachtsgefängnisses wurden andiskutiert. Diese Diskussion wird fortgesetzt und vertieft.