Drucksache - BM/199/2009  

Betreff: Wahl des Gemeindewahlleiters der Hansestadt Anklam für die Bürgermeisterwahl im Jahr 2010 und die Wahl aus besonderem Anlass wegen der Eingemeindung der Gemeinde Pelsin und der damit verbundenen Wahl eines zusätzlichen Vertreters in die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bürgermeister Beteiligt:Bürgermeister
Bearbeiter/-in: Schröder, Jörg   
Beratungsfolge:
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
10.12.2009 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung wählt Herrn Jörg Schröder als Gemeindewahlleiter der Hansestadt Anklam für die Bürgermeisterwahl im Jahr 2010 und die Wahl aus besonderem Anlass.

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Zum 01.08.2010 ist in der Hansestadt Anklam die Stelle der/des hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters neu zu besetzen, da die Amtszeit des bisherigen Stelleninhabers am 31.07.2010 abläuft.

 

Auf der Stadtvertretersitzung der Hansestadt Anklam am 12.11.2009 wurde der 25. April 2010 als Wahltermin für die Bürgermeisterwahl beschlossen.

 

Zum 01.01.2010 erfolgt die Eingemeindung der Gemeinde Pelsin in die Hansestadt Anklam. Der Eingemeindungsvertrag wurde entsprechend des Beschlusses der Gemeindevertretung der Gemeinde Pelsin vom 24.09.2009 und des Beschlusses der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam vom 12.11.2009 durch die Bürgermeister und stellvertretenden Bürgermeister rechtsgültig unterzeichnet und am 24.11.2009 von der Landrätin des Landkreises Ostvorpommern genehmigt. Für die Wahl aus besonderem Anlass für einen zusätzlichen Vertreter in die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam aus dem Kreis der Wahlberechtigten der Ortsteile Pelsin und Stretense (ehemals gemeinsam die Gemeinde Pelsin bildend) wurde durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde der 25. April 2010 festgesetzt.

 

In der Gemeinde ist der Gemeindewahlleiter gemäß § 2 Abs. 4 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KWG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Oktober 2003 (GVOBl. M-V S. 458), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. Januar 2009 (GVOBl. M-V S. 82) Wahlleiter. Ausgehend vom § 12 Abs. 2 KWG M-V wählt die Stadtvertretung einen Wahlleiter.

 

Die Gemeindewahlbehörde empfiehlt, Herrn Jörg Schröder, amtierender Fachbereichsleiter Finanzmanagement und Zentrale Dienste als Gemeindewahlleiter der Hansestadt Anklam für die Bürgermeisterwahl im Jahr 2010 und die Wahl aus besonderem Anlass zu wählen.