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Beschlussvorschlag:
Sachdarstellung:
I.Historisches
Im Jahre 1991wurde die Anklamer Flugplatz Gesellschaft mit beschränkter Haftung - Otto Lilienthal mit zwei Gesellschaftern, nämlich die Stadt Anklam und der Landkreis OVP, gegründet.
1993 erwarb die Stadt Anklam die Flugplatzflächen von der Treuhandanstalt. Sie schloss mit der Anklamer Flugplatz GmbH hinsichtlich der Bewirtschaftung dieser Flächen einen Nutzungsvertrag. Die Bewirtschaftung der Flächen sowie der aufstehenden Baulichkeiten erfolgt seit dem auf eigene Rechnung und im eigenen Namen der Gesellschaft.
Im Jahre 1994 verließ der Landkreis OVP die Gesellschaft und die Stadt Anklam ist seitdem alleinige Gesellschafterin.
II.Gesellschaftsrechtlicher Rückblick
Laut Gesellschaftervertrag verfügt die Gesellschaft über eine Gesellschafterversammlung und einen Geschäftsführer. Ein Aufsichtsrat existiert nicht.
Von 1991 bis Mitte 2009 wurde unverändert in folgender Personalstruktur gearbeitet:
Im Sommer 2009 wurde die Bestellung von Herrn Lothar Engel als Geschäftsführer durch die Gesellschafterversammlung widerrufen und ihm wurde gekündigt. Dagegen hat er geklagt. Die Klage ist noch nicht entschieden.
Derzeit ist Herr Herbert Probst mit 15 Wochenarbeitsstunden als Geschäftsführer bestellt. Er sieht sich selbst als Übergangslösung. Sein Ziel ist die Aufstellung des Anklamer Flugplatzes gemäß den Anforderungen der Zertifizierung „ISO 9000“. Dieses Zertifikat haben bislang nur 2 Flugplätze in Mecklenburg-Vorpommern vorzuweisen. Nach Erreichen dieses Zieles beabsichtigt Herr Probst seine Arbeit als Geschäftsführer zu beenden.
III. Wirtschaftlicher Rückblick
Die ausführliche wirtschaftliche Entwicklung der Anklamer Flugplatz GmbH im Zeitraum 1991 bis zur Gegenwart ist den jährlichen Beteiligungsberichten zum Haushaltsplan der Hansestadt Anklam zu entnehmen.
Die Anlagen 1 bis 4 verdeutlichen die wirtschaftliche Entwicklung in aggregierter Form für den Zeitraum 2001 bis 2008.
Seit nunmehr fast 20 Jahren betreibt die Gesellschaft ihr Geschäft, ohne dass damit nennenswerte positive bzw. negative finanzielle Auswirkungen auf die Hansestadt Anklam verbunden wären. Das Bilanzvolumen ist in den letzten Jahren stetig gesunken (Anlage 1). Während die Gewinnrücklage infolge kaum vorhandener Jahresüberschüsse bzw. -fehlbeträge bis 2007 nahezu unverändert bei ca. 26 TEUR verharrte sank sie in 2008 im Ergebnis eines Jahresfehlbetrages auf 4 TEUR ab. Es zeichnet sich deutlich ab, dass die Gesellschaft ohne Zuschüsse der Stadt in den nächsten Jahren in ihrer Existenz bedroht ist.
Die Anlagen 2 und 3 verdeutlichen die Entwicklung der Kosten- und Erlösstruktur der Gesellschaft in den letzten Jahren. Die Anklamer Flugplatz GmbH lebt im Wesentlichen von der Verwaltung städtischer Immobilien und dem Verkauf von Flugbenzin. Die Einnahmen aus Start- und Landegebühren sind gemessen am Gesamtumsatz vernachlässigbar gering.
Die inhaltliche Ausgestaltung des Nutzungsvertrages zwischen der Hansestadt Anklam und der Anklamer Flugplatz GmbH gibt der Gesellschaft das Recht, den städtischen Immobilienbesitz auf eigene Rechnung zu verwalten. Im Ergebnis ergeben sich daraus andere Zahlungsströme als sie am Markt üblich sind. Anlage 4 zeigt sehr deutlich das Missverhältnis zwischen den mit der Vermietung zusammenhängenden Kosten und Erlösen. Tatsächlich stellt dieser Sachverhalt einen verdeckten Zuschuss an die Gesellschaft dar.
Unabhängig von der gesellschaftrechtlichen Form der Betreibung des Flugplatzes wird es sich allein schon auf Grund der hartnäckigen Forderung der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde nicht vermeiden lassen, die Zuschüsse der Stadt an die Gesellschaft künftig offen und transparent auszuweisen. Das sollte insofern auch problemlos möglich sein, weil dies letztlich keine zusätzlichen Mehrkosten für die Stadt sondern nur eine andere Darstellung von Zahlungsströmen bedeutet (Anlage 5a und b). Im Gegenzug dazu, dass Mieteinnahmen und Sachkosten dann auf Rechnung der Stadt verbucht werden erhält die Gesellschaft ein Honorar für die Verwaltung und einen Zuschuss.
IV.Gegenüberstellung künftiger alternativer Betreibungsformen
Als denkbare alternative Betreibungsformen des Flugplatzes kommen folgende Varianten in Frage:
Variante 1:Betreibung durch eine stadteigene GmbH (GF mit vollem Gehalt)
Variante 2:Betreibung durch eine stadteigene GmbH (GF mit 50 % des vollen
Gehaltes)
Variante 3:Betreibung durch eine GmbH mit städtischer Beteiligung
Variante 4:Betreibung durch einen Dritten
Variante 5:Betreibung als Eigenbetrieb der Stadt
Variante 6:Betreibung durch eine stadteigene GmbH im Rahmen einer Holding
Variante 7:Betreibung durch die GWA bei Erweiterung des Gesellschaftszweckes
Voranschickend muss gesagt werden, dass die nachfolgenden Überlegungen sich erst auf den Zeitraum beziehen, nachdem Herr Probst seine Tätigkeit als Geschäftsführer beendet hat. Es gibt schlichtweg keine bessere Möglichkeit der Betreibung als die gegenwärtig praktizierte. Dies gilt nicht nur in finanzieller Hinsicht sondern auch und insbesondere hinsichtlich der Qualität der abgelieferten Arbeit, der Fachkompetenz und der Mitarbeiterführung.
Die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Betreibung kann theoretisch über zwei Wege erfolgen
Die Generierung höherer Erlöse durch einen Flugplatzbetreiber wird sicherlich einen höheren Aufwand an konzeptionellen Überlegungen erfordern, als mit der Erarbeitung des vorliegenden Papiers zur Verfügung steht. Hier sind zur Erschließung neuer Tätigkeitsfelder nicht nur die Gesellschaftsorgane gefragt sondern die gesamte Kommunalpolitik.
Die Senkung von Kosten ist allein im Bereich der Personalkosten möglich. Die Betriebskosten sind nahezu fix an die Erlöse aus Flugbenzinverkauf und Vermietung gekoppelt. Ihre Senkung würde unweigerlich wirtschaftliche Verluste nach sich ziehen. Insofern muss sich die Betrachtung alternativer Bewirtschaftungsformen im Wesentlichen auf die Auswirkungen hinsichtlich der Personalkosten fokussieren.
Die nachfolgenden Vergleiche beruhen auf den Rechnungsdaten des Jahres 2008. Eine zusammenfasende Übersicht hierzu gibt Anlage 6.
Variante 1:
Diese Variante spiegelt die Ist-Situation des Jahre 2008 sowohl nach herkömmlicher Auslegung der Grundstücksverwaltung als auch bei transparenter Darstellung der Zahlungsströme wieder. Der Zeitbedarf für den Geschäftsführer ist nach allgemeiner Ansicht deutlich zu hoch bemessen.
Variante 2:
Die Arbeitszeit für den Geschäftsführer wurde um 50% reduziert, was für die Erledigung der derzeitigen Aufgaben als angemessen betrachtet wird. Allerdings wird es notwendig werden entweder neue Tätigkeitsfelder zu erschließen, die einen höheren Zeitaufwand für den Geschäftsführer rechtfertigen und die Wirtschaftlichkeit weiter verbessern oder ein Mitarbeiter der Verwaltung muss für die Hälfte seiner Arbeitszeit für die Bestellung als Geschäftsführer der GmbH freigesetzt werden. Gegenüber der Variante 1 kann von einer Kostenreduzierung in Höhe von ca. 30 TEUR ausgegangen werden.
Variante 3 und 4:
Grundsätzlich gelten die gleichen Aussagen wie zur Variante 2. Die Einbeziehung privater Dritter sollte aber zur Verbesserung der Gesamtwirtschaftlichkeit durchaus in Betracht gezogen werden. Dabei muss allerdings berücksichtigt werden, dass eine ausschließlich auf die Flugplatzbetreibung ausgerichtete Existenz kaum einen Sinn macht, weil man von jährlich neu zu bewilligenden Zuschüssen der Stadtvertretung abhängig ist.
Variante 5:
Die Zurückführung in einen Eigenbetrieb der Stadt bringt wirtschaftlich betrachtet keinen Effekt. Die Stadt muss sich dann auf der einen Seite den Jahresfehlbetrag selbst anrechnen lassen und spart die Pachtzahlung; auf der anderen Seite fehlt die Pacht wieder als Einnahme. Entscheidender Beweggrund gegen einen Eigenbetrieb dürfte jedoch die Spezifik des Flugbetriebes sein. Auch wenn sich dies im Umsatz der Gesellschaft kaum bemerkbar macht sind damit eine Vielzahl von speziellen Kenntnissen, die Pflege guter Beziehungen im Umfeld der Piloten und ein nicht geringes Haftungsrisiko verbunden. All die wird im Korsett einer Verwaltungsbehörde kaum vernünftig zu praktizieren sein.
Varianten 6 und 7:
Diese Varianten können allenfalls als Denkanstoß dienen. Ohne den externen Sachverstand von Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und ohne die kommunalaufsichtsrechtliche Unbedenklichkeit sollten in dieser Hinsicht vorerst keine Aktivitäten unternommen werden.
V.Risikobetrachtungen
Eine Risikobetrachtung muss für den Fall der Kündigung eines der Mieter von größeren Flächen vorgenommen werden (Bundespolizei oder Deutsche Post).
In diesem Fall würden die Mieteinnahmen zurückgehen und im Falle der Bundespolizei würden außerdem noch die Umsatzerlöse beim Verkauf von Jet A1 komplett wegfallen. Dieses Mietausfallwagnis würde sowohl bei der Betreiberform als GmbH als auch als städtischer Eigenbetrieb vorhanden sein.
Fazit:
Die Zukunft der Betreibung des Anklamer Flugplatzes liegt in einer Gesellschaft des Privatrechtes, unabhängig davon, ob die Stadt Mehrheitsgesellschafter ist oder nicht. Zwingend erforderlich ist eine Reduzierung der Stundenzahl des Geschäftsführers bzw. alternativ die Erschließung zusätzlicher lukrativer Tätigkeitsfelder. Ohne städtische Zuschüsse wird die Betreibung des Flugplatzes künftig nicht möglich sein.
Anlage 1-6