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Beschlussvorschlag:
des Bürgervorstehers der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam zu wählen.
des Bürgervorstehers der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam zu wählen.
Sachdarstellung:
Ausgehend vom Beschluss (Drucksache-Nr. BM/183/2009) der Stadtvertretung Anklam am 02. Juli 2009 zur Ungültigkeit der Gemeindewahl vom 07. Juni 2009 und die entsprechend der Festlegung der unteren Rechtsaufsichtsbehörde durchgeführte Wiederholungswahl für die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam erfordern auch eine erneute Beschlussfassung zur Wahl des ersten und zweiten Stellvertreters des Bürgervorstehers der Hansestadt Anklam.
In der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam ist im § 3 Abs. 3 festgelegt, dass ein Präsidium zur Unterstützung des Bürgervorstehers gebildet wird. Dieses besteht aus dem Bürgervorsteher und seinen beiden Stellvertretern. Die Stellvertreter sind nach der Verhältniswahl zu wählen, der Bürgervorsteher wird dabei angerechnet.
Der Grundgedanke dieser Regelung war und ist, dass die stärksten Fraktionen im Präsidium vertreten sind.