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Beschlussvorschlag:
des Bürgermeisters der Hansestadt Anklam zu wählen.
Des Bürgermeisters der Hansestadt Anklam zu wählen.
Sachdarstellung:
Ausgehend vom Beschluss (Drucksache-Nr. BM/183/2009) der Stadtvertretung Anklam am 02. Juli 2009 zur Ungültigkeit der Gemeindewahl vom 07. Juni 2009 und die entsprechend der Festlegung der unteren Rechtsaufsichtsbehörde durchgeführte Wiederholungswahl für die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam erfordern auch eine erneute Beschlussfassung zur Wahl des ersten und zweiten Stellvertreters des Bürgermeisters der Hansestadt Anklam.
Gemäß § 40 Abs. 1 und 3 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. Juni 2004 (GVOBl. M-V S. 205) wählt die Stadtvertretung für die Dauer ihrer Wahlperiode die Stellvertreter des Bürgermeisters aus dem Kreis der ihm unmittelbar nachgeordneten leitenden Mitarbeiter.
Im Regelfall und entsprechend der Verwaltungsstruktur in der Stadtverwaltung Anklam handelt es sich dabei um die Leiter der Fachbereiche Wirtschaft und Stadtentwicklung, Finanzmanagement und Zentrale Dienste, sowie Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste.
Zu dem Personenkreis der infrage kommenden leitenden Mitarbeiter, die dem Bürgermeister unmittelbar nachgeordnet sind, gehören somit die Fachbereichsleiter
Frau Sylvia Thurow
Herr Dr. Detlef Butzke und
Herr Dirk Bierwerth.
Alle drei Mitarbeiter haben ihre Bereitschaft erklärt, dieses Amt zu bekleiden.
Die Stellvertreter-Funktion wird in der Eigenschaft als Ehrenbeamter wahrgenommen. Nach erfolgter Wahl sind die Stellvertreter des Bürgermeisters zu Ehrenbeamten zu ernennen.
Ein Gewählter ist zur Annahme des Ehrenamtes verpflichtet, solange kein wichtiger Grund in den jeweils persönlichen Lebensumständen vorliegt.