Drucksache - FB3/028/2009  

Betreff: Rückbau der Straßenbeleuchtung an der Ostseestraße
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Chudaske, Gert-Rüdiger
Federführend:Fachbereich 3 - Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste Beteiligt:Fachbereich 3 - Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste
Bearbeiter/-in: Duchert, Gabriele   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaft, Bau, Verkehr und Umwelt Empfehlung
15.07.2009 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt abgelehnt   
Hauptausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss stimmt dem Rückbau der Straßenbeleuchtung an der Ostseestraße

von der Peenebrücke bis zum Ortsausgang Greifswalder Straße zu.

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr ist noch in diesem Jahr eine Erweiterung

des Straßenquerschnittes der Ostseestraße in Höhe der Abfahrt zur Greifswalder Straße geplant.

 

Diese Straßenerweiterung hat das Ziel, eine Abfahrspur für die Rechtsabbieger zu schaffen.

 

Die Maßnahme erfolgt in Abstimmung mit der Verkehrsbehörde und ist im Interesse einer zügigen

und sicheren Verkehrsführung zu begrüßen.

 

Der Ausbau des Straßenquerschnitts erfolgt gegenüber der Einmündung Greifswalder Straße

und macht den Rückbau der Straßenbeleuchtung in dem Baubereich notwendig.

 

Hieraus ergib sich zwangsläufig die Frage, in wie weit die verbleibende Straßenbeleuchtung aufrecht erhalten werden soll. Eine Ausleuchtung der Bundesstraße ist verkehrsrechtlich nicht

erforderlich und an der geplanten Umgehungsstraße ist aus diesem Grund keine Straßenbe-

leuchtung vorgesehen.

 

Durch die Demontage von 15 Peitschenmasten würden der Hansestadt Anklam zukünftig

erhebliche Strom- und Wartungskosten erspart bleiben.

Die von der Elektrofirma Peter demontierten Peitschenmasten werden im Stadtbauhof zwischengelagert und sind zum Ersatz bzw. zur Weiterverwendung vorgesehen.

 

Finanzierung

Die Finanzierung ist durch den FB 3, HHst 6700-500000  – Unterhaltung Straßenbeleuchtung – abgesichert.

Die reinen Demontagekosten belaufen sich lt. Angebot auf 1800,00 EURO.

 

Die baubegleitenden Verkehrssicherungsmaßnahmen in diesem Verknüpfungsbereich der Bundes-

straße 109/110 werden vom Straßenbauamt durchgeführt und bleiben für die Stadt kostenfrei.