Drucksache - FB3/024/2008  

Betreff: Beantragung einer ÜPL für die Beschilderung im Stadtgebiet
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Herr Bierwerth
Federführend:Fachbereich 3 - Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste Beteiligt:Fachbereich 3 - Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste
Bearbeiter/-in: Duchert, Gabriele   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Empfehlung
01.12.2008 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
11.12.2008 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 3.466,95 EUR für die Erhöhung der Mittel in  der Haushaltsstelle 6300-510005 (Gemeindestraßen – Beschilderung Stadtgebiet).

 

Die Deckung erfolgt aus folgender Haushaltsstelle:

 

Mehreinnahmen:  9100-206000    3.466,95 EUR  - sonstige allg. Finanzwirtschaft, Zinsen aus

                                                                                 Geldanlagen priv. Unternehmen

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Bevor der ländliche Weg zwischen der B 109 und Gellendin nach seiner Sanierung für den Verkehr freigegeben wurde, fand eine Besichtigung mit Vertretern der Verkehrsbehörde, der Beschilde-

rungsfirma Gabe und der Fachbereiche 1 und 3 statt. Die Beteiligten stellten fest, dass es aufgrund der Straßenführung (Senken, Kurven) erforderlich ist, den Straßenverlauf mit Leitpfosten deutlich zu machen. Leitpfosten kennzeichnen die Grenzen des Verkehrsraumes auch bei Schnee, Nebel und Dunkelheit. Bei der Prüfung der Erforderlichkeit der Anordnung wurde auch die Straßenbreite

(5,50   m) und das Fehlen des Winterdienstes berücksichtigt.

 

Das Setzen von Leitpfosten war nicht Bestandteil der Ausschreibung „Sanierung ländlicher Weg

B 109 – Gellendin“, da für einen ländlichen Wegebau derartige Leiteinrichtungen nicht zwingend vorgeschrieben sind.

 

Ursprünglich war vereinbart worden, dass die Begleichung der Kosten durch den FB 1 aus der HH-Stelle 6300-510004 (Instandhaltung Gemeindestraßen) erfolgt, weilt die Federführung für die Straßensanierung im FB 1 lag. Eine genauere Prüfung ergab dann aber, dass die Finanzierung aus der HH-Stelle 6300-510005 (Beschilderung im Stadtgebiet) erfolgen muss, obwohl die Straße nicht im Stadtgebiet liegt. Bei der Planung der Mittel für die Verkehrsbeschilderung war dies nicht absehbar. Die HH-Stelle ist erschöpft. Die ÜPL ist erforderlich, um die offene Rechung der Firma Gabe begleichen zu können.

 

Die Geschäftsführung von  adm Anklam GmbH ist an den amtierenden Bürgermeister Herrn Dr. Butzke mit der Bitte herangetreten, ihnen bei der Lösung des Parkplatzproblems für ihre Mitarbeiter behilflich zu sein.

adm beschäftigt z. Z. ca. 300  Arbeitnehmer und plant die Einstellung von weiteren ca. 100.

Nach gründlicher Analyse der Parkplatzsituation musste die Verwaltung feststellen, dass die Kapazitäten der in zumutbarer Entfernung (300 m) befindlichen Dauerparkplätze erschöpft sind. Es ist deshalb erforderlich, zusätzliche Stellflächen zu schaffen. Als geeignet erweist sich der ehemalige Hof des DRK in der Burgstraße. Diese Fläche wird nur gelegentlich für Flohmärkte und andere Veranstaltungen genutzt. Die durch den FB 3 ermittelten Kosten für die Beschilderung und Sicherung der Parkplätze in Höhe von 1.220,94 EUR waren nicht vorhersehbar.