Drucksache - FB3/023/2008  

Betreff: Beantragung einer ÜPL für Straßenreinigungskosten
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Frau Silke Brüsch
Federführend:Fachbereich 3 - Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste Beteiligt:Fachbereich 3 - Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste
Bearbeiter/-in: Brüsch, Silke   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Empfehlung
01.12.2008 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
11.12.2008 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt eine überplanmäßige Ausgaben in Höhe von  4000,00 EUR über die Erhöhung der Kosten für die Haushaltsstelle 6751-621001 (Straßenreinigung gebührenfrei- Reinigungsunternehmen).

 

Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 7500-110000 (städtischer Friedhof – Benutzungsgebühren u. ä.).

 

 

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Gebührenfreie Reinigung erfolgt auf und an Flächen, für die die Stadt Anklam selbst in der Verantwortung steht. Dazu zählen beispielsweise der Marktplatz, der Bahnhofsvorplatz, der Busbahnhof, das Bollwerk beidseitig der Peene, Geh- und Radwegabschnitte in den Wohn- und Gewerbegebieten. Die wichtigsten Auftragnehmer sind zwei Fachbetriebe und die Diakonie. Während mit der letzteren Pauschalpreise für die zu reinigenden Objekte vereinbart wurden, erhalten die Firmen den Aufwand bezahlt. Art und Umfang der zu erbringenden Leistung waren schlecht ausgeschrieben worden. Als Resultat wichen die Qualität der Reinigungsleistung und die Erwartung des Auftraggebers stark voneinander ab. Zur Gewährleistung von Sauberkeit und Ordnung musste die Stadtverwaltung den Kompromiss eingehen und den höheren Aufwand der Firmen akzeptieren und bezahlen. Dadurch dass es gelang, die eigenen Flächen in Ordnung zu bringen, konnten pflichtige Bürger und Firmen aufgefordert werden, ihre Versäumnisse in der Straßenreinigung nachzuholen. Das Erscheinungsbild der Stadt hat sich deutlich verbessert. Bedauerlicher Weise reichten die bewilligten Mittel nicht aus, so dass Anfang September die Reinigungsaufträge storniert werden mussten. Die ÜPL ist erforderlich, um die noch aufgelaufenen Rechnungen begleichen zu können.