Drucksache - FB1/217/2008  

Betreff: 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam hier:
1. Beschluss über die Annahme der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes als Satzung
2. Billigung der Begründung mit Umweltbericht
3. Beschluss zur Bekanntgabe
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Bartelt, Ute
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beteiligt:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
Bearbeiter/-in: Bartelt, Ute   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Empfehlung
15.10.2008 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
23.10.2008 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtvertretung beschließt die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam als Satzung.
  2. Die Begründung mit Umweltbericht zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam wird gebilligt.
  3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam zur Genehmigung bei der höheren Verwaltungsbehörde vorzulegen und die Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist anzugeben wo der Plan, die Begründung mit dem Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung während der Dienststunden von jedermann eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Bebauungspläne, die aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden, müssen nicht mehr der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt werden. Aus diesem Grund wurde am  03.05.2007 durch die Stadtvertretung beschlossen, dass parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes 1 – 2007 „Erweiterung des EKZ Molkerei“ gleichzeitig eine 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam vorgenommen wird (Parallelverfahren entsprechend § 8 (3) BauGB). Der Bereich des EKZ Molkerei wird von Wohnbaufläche in ein Sondergebiet – Großflächiger Einzelhandel – und Mischgebiet umgewandelt.

Durch die Stadtvertretung wurde am 22.05.2008 der Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam gefasst. Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 03.07. – 04.08.2008. Durch die Hansestadt Anklam wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden mit Schreiben vom       25.06.2008 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Nunmehr liegt die abschließende Fassung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam vor. Nach erfolgter Beschlussfassung über die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam durch die Stadtvertretung kann die Genehmigung bei der höheren Verwaltungsbehörde beantragt werden.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

- 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam

- Begründung mit Umweltbericht zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt
  Anklam