|
|
Beschlussvorschlag:
Sachdarstellung:
Bebauungspläne, die aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden, müssen nicht mehr der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt werden. Aus diesem Grund wurde am 03.05.2007 durch die Stadtvertretung beschlossen, dass parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes 1 – 2007 „Erweiterung des EKZ Molkerei“ gleichzeitig eine 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam vorgenommen wird (Parallelverfahren entsprechend § 8 (3) BauGB). Der Bereich des EKZ Molkerei wird von Wohnbaufläche in ein Sondergebiet – Großflächiger Einzelhandel – und Mischgebiet umgewandelt.
Durch die Stadtvertretung wurde am 22.05.2008 der Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam gefasst. Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 03.07. – 04.08.2008. Durch die Hansestadt Anklam wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden mit Schreiben vom 25.06.2008 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Nunmehr liegt die abschließende Fassung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam vor. Nach erfolgter Beschlussfassung über die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam durch die Stadtvertretung kann die Genehmigung bei der höheren Verwaltungsbehörde beantragt werden.
Anlagen:
- 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam
- Begründung mit Umweltbericht zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt
Anklam