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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung stimmt der Aufnahme von Verhandlungen über die Gebietsänderungen im Bereich des „Kleinen Haffs“ gemäß § 11 (2) Kommunalverfassung M-V zu.
Sachdarstellung:
1. Grundstück:
Lage: „Kleines Haff“
Nutzung: Wasser
Gemarkung: Bugewitz
Flur: 9
Flurstück: 1/3
Größe: 1.753,4682 ha
Grundbuch von: Anklam
Blatt: 157
Eigentümer: Wasserstraßenamt
2. Begründung des Vorschlages:
In den 70-er Jahren wurde durch die Anklamer Außenstelle des Liegenschaftsdienstes des Rates des Bezirkes Neubrandenburg die zum Kreis Anklam gehörende Wasserfläche (in der Anlage durch die grüne bzw. blaue Linie begrenzt) des „Kleinen Haffs“ unter der Bezeichnung Gemarkung Bugewitz, Flur 9, Flurstück 1 in das Buchwerk des Liegenschaftskatasters übernommen. Eine Flurkarte wurde nicht angelegt. Somit gehören die Wasserflächen vor den Gemeinden Bargischow u. Pinnow sowie der Stadt Anklam laut Liegenschaftskataster zur Gemeinde Bugewitz.
Zwei Gründe sprechen dafür, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen:
2. Offenbar stand die in den 70er Jahren vorgenommene Zusammenlegung der
Flächen nicht im Einklang mit geltenden katasterrechtlichen Regelungen. Aus
diesem Grund hat das Kataster- und Vermessungsamt Interesse daran, einen
rechtlich sauberen Status wiederherzustellen.
Folgerichtig übernimmt besagtes Amt auch die Kosten des Verfahrens.
Nicht zuletzt spricht die ungewöhnliche Größe des Flurstückes, die die Arbeit
des Kataster- und Vermessungsamtes enorm erschwert für eine Aufteilung.