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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung stimmt folgender Änderung des § 5 Aufgabenverteilung/Hauptausschuss, Absatz 3, Punkt 2, der Hauptsatzung zu:
Im Rahmen der Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben bei überplanmäßigen Ausgaben innerhalb einer Wertgrenze von 20 – 50 % der betreffenden Haushaltsstelle, jedoch nicht mehr als 50.000 EUR, sowie bei außerplanmäßigen Ausgaben innerhalb einer Wertgrenze von 10.000,- EUR bis 50.000 EUR je Ausgabefall.
Sachdarstellung:
Angesichts des Anspruchs ein höheres Maß an Bürgernähe und Wirtschaftsförderung auszuprägen, wird es zunehmend notwendig schneller und flexibler auf diesbezügliche
Anforderungen auch haushaltsseitig reagieren zu können.
Die derzeitigen Regelungen der Hauptsatzung erlauben es dem Hauptausschuss bzw. dem Bürgermeister nur sehr bedingt, unmittelbare Entscheidungen in Bezug auf die Veränderung
von Haushaltsansätzen im Rahmen einer über- bzw. außerplanmäßigen Leistung zu treffen.
Im Regelfall wäre derzeit in der überwiegenden Zahl der Fälle die Stadtvertretung zu befragen. Abgesehen vom enormen Zeitverlust zwischen den Beratungen wird nach Auffassung der Verwaltung auch die Tagesordnung mit Inhalten, die im Hauptausschuss ebenfalls mit großer Kompetenz entschieden werden könnte, überfrachtet.
Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Hauptausschuss, im geringfügigen Bereich (§ 7,
Absatz 2) auch dem Bürgermeister eine deutlich höhere Verantwortung zu übertragen.
Das Informationsrecht der Stadtvertretung gemäß § 5(7) bleibt dabei jederzeit gewahrt.
Es ist selbstverständlich, das die in § 52 Kommunalverfassung M-V festgelegten Grundsätze, wonach überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben nur zulässig sind, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind, sowie die Deckung gewährleistet ist, Maßstab künftiger Entscheidungen sein muss.
alt neu
Zustimmung Hauptausschuss bei
überplanmäßigen Ausgaben innerhalb
einer Wertgrenze von 10 - 20 % 20 - 50 %
jedoch nicht mehr als 25.000 EUR 50.000 EUR
bei außerplanmäßigen Ausgaben
innerhalb einer Wertgrenze von 5.000 - 25.000 EUR 10.000 - 50.000 EUR
je Ausgabefall