Drucksache - NPD/007/2008  

Betreff: Jugendparlament
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fraktion NPD Beteiligt:Fraktion NPD
Bearbeiter/-in: Bothmann, Sybille   
Beratungsfolge:
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
11.09.2008 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung abgelehnt   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung möge hinsichtlich der Genehmigung eines neuen Jugendparlaments die Stadtverwaltung auffordern, jegliche Zusammenarbeit mit dem Trägerverein „Modellregion in Ostvorpommern für die Entwicklung demokratischer Kultur“, dem „Regionalzentrum für demokratische Kultur“ und dem „Bildungsprojekt für demokratische Kultur“ unverzüglich einzustellen.

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Vom 05 bis zum 09.05.2008 fanden in Anklam die Wahlen zum Jugendparlament statt. Diese Institution soll Jugendliche auf die Arbeit in Parlamenten und Kommunalvertretungen vorbereiten und zwar i Einklang mit den geltenden Wahlgesetzen und den diesbezüglichen verfassungsrechtlichen Bestimmungen und nicht nach dem Vorbild der SED-Scheinwahlen inklusive Wahlbetrug.

 

Nachdem ein Mitglied des „Heimatbundes Pommern“ mit 88 Stimmen das beste Ergebnis bei den Wahlen erzielt hatte, schalteten sich der Trägerverein „Modellregion in Ostvorpommern für die Entwicklung demokratischer Kultur“, das „Regionalzentrum für demokratische Kultur“ und das „Bildungsprojekt für demokratische Kultur“ ein, wobei aus ihrer Mitte die Mißachtung des Wahlergebnisses propagiert wurde.

Schließlich wurde die Wahl vorgeblich wegen eines Formfehlers, in Wirklichkeit aber wegen des unerwünschten Wahlergebnisses annulliert.

Es folgte eine „Überarbeitung der Satzung, die nicht genehme Wahlergebnisse in Zukunft verhindern soll.

 

Die oben aufgeführten Vereine wirken auf das Jugendparlament in einer Weise ein, die geeignet ist, es zur Keimzelle einer neuen Volkskammer zu formen.

 

Ein solches Jugendparlament hätte mit dem real existierenden Parlamentarismus rein gar nichts zu tun.
In diesem darf jede Partei antreten, die vom Bundesverfassungsgericht nicht verboten ist, und jede Person, die nicht ihre bürgerlichen Ehrenrechte verloren hat.

Innerhalb der Parlamente herrscht dank der Indemnität eine besonders weit gefasste Meinungsfreiheit.

Selbst in den kommunalen Verwaltungen darf alles gesagt werden, solange es nicht gesetzwidrig ist, was auch für Äußerungen gilt, die manchen Gruppierungen als „rechtsradikal“ vorkommen mögen.

 

Die Vereine wollen ein verfassungswidriges Einheitsgesinnungsjugendparlament.
Ihre Mitwirkung dient daher nicht dem Demokratiegedanken, sondern schädigt ihn in der Öffentlichkeit.