Drucksache - Fin/063/2003  

Betreff: Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen und Anzeige nicht genehmigungspflichtiger Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 2002
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Frau Liebscher
Federführend:Amt für Finanzen Beteiligt:Amt für Finanzen
Bearbeiter/-in: Kwasniak, Manuela   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Empfehlung
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
20.02.2003 
Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung genehmigt gemäß § 38 (4) Nr. 2 KV M-V in Verbindung mit § 22 (4) KV M-V die  aufgrund äußerster Dringlichkeit getroffenen Entscheidungen des Bürgermeisters zur Leistung von über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben nach anliegender Zusammenstellung (Anlage 1) in Höhe von insgesamt

 

                                                                      44.131,99 EUR.

 

Die Stadtvertretung nimmt die gemäß § 5 (7) Hauptsatzung anzeigepflichtigen über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben lt. Anlage 2 zur Kenntnis.

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Bezug § 52 Kommunalverfassung M-V (KV M-V)

 

 

Durch den Beschluss der Stadtvertretung vom 24.10.2002 sind die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes für die Nachtragshaushaltssatzung 2002 wie folgt festgesetzt worden:

 

im Verwaltungshaushalt auf                                          14.066.400 EUR

im Vermögenshaushalt auf                                            7.567.900 EUR

 

Trotz ständiger Bemühungen um die Haushaltsdisziplin ließen sich überplanmäßige Ausgaben

(Überschreitung der im Haushaltsplan veranschlagten Mittel)bzw. außerplanmäßige Ausgaben (Ausgaben, für die im Haushaltsplan keine Mittel veranschlagt waren) im Haushaltsablauf

nicht ausschließen.

 

 

 

Genehmigungspflichtige überplanmäßige bzw. außerplanmäßige Ausgaben entfallen                 

auf den Verwaltungshaushalt in Höhe von                             31.431,99 EUR

auf den Vermögenshaushalt in Höhe von                          12.700,00 EUR

 

Nachdem der Bürgermeister im Rahmen seiner Ermächtigung nach § 38 (4) Satz 2 und 3       KV M-V und nach Dienstanweisung 03/02 der Hansestadt Anklam der Leistung dieser über- und außerplanmäßigen Ausgaben zugestimmt hat, wird die nachträgliche Genehmigung der genehmigungspflichtigen Ausgaben durch die Stadtvertretung beantragt.

 

 

 

Anzeigepflichtige überplanmäßige bzw. außerplanmäßige Ausgaben nach

§ 34 (1) KV M-V entfallen

 

auf den Verwaltungshaushalt in Höhe von                                4.871,83 EUR

auf den Vermögenshaushalt in Höhe von                            22.765,07 EUR

 

Der Bürgermeister hat im Rahmen seiner Ermächtigung nach § 38 (4) Satz 1 KV M-V und nach Dienstanweisung 03/02 der Hansestadt Anklam der Leistung dieser über- und außerplan-                             mäßigen Ausgaben zugestimmt.

 

 

Die Zulässigkeit der über- und außerplanmäßigen Ausgaben nach § 52 KV M-V besteht, da die aufgeführten Ausgaben zeitlich und sachlich unabweisbar sind und die Deckung aus Mehreinnahmen und Minderausgaben gewährleistet ist.

                                                                                                                                           

Zusammenstellung der genehmigungspflichtigen über- und außerplanmäßigen Ausgaben nach verfügungsberechtigten Ämtern

 

 

 

 

                                                                                                                                           

Zusammenstellung der anzeigepflichtigen über- und außerplanmäßigen Ausgaben nach verfügungsberechtigten Ämtern

 

 

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

- Einzelaufstellung der genehmigungspflichtigen über- und außerplanmäßigen Ausgaben

- Einzelaufstellung der anzeigepflichtigen über- und außerplanmäßigen Ausgaben