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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt den IV. Nachtrag zur Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Anklam mit der Änderung der Anlagen - Verzeichnis der Reinigungsklassen 1 und 2.
Der IV. Nachtrag zur Straßenreinigungssatzung tritt zum 01.04.2003 in Kraft.
Sachdarstellung:
Auf Grund der Umwidmung der B 197 und der damit verbundenen Änderungen in der Zuordnung der Straßen in die entsprechenden Reinigungsklassen ist die Aktualisierung der Anlagen – Verzeichnis der Reinigungsklassen 1 und 2 – zur Straßenreinigungssatzung erforderlich.
Die Anlagen zum Verzeichnis der Reinigungsklassen 1 und 2 ändern sich wie folgt:
Reinigungsklasse 1 wird wie folgt ergänzt:
Friedländer Straße
Friedländer Landstraße
Keilstraße
Marienkirchplatz
Markt (Südseite)
Neuer Markt
Steinstraße
Aus der Reinigungsklasse 2 entfallen
Friedländer Straße
Friedländer Landstraße
Keilstraße
Marienkirchplatz
Markt (Südseite)
Neuer Markt
Steinstraße
Anlagen:
IV. Nachtrag zur Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Anklam
Änderung der Anlagen - Verzeichnis der Reinigungsklassen 1 und 2
Reinigungsklasse 1 ( einmal wöchentliche Reinigung der Fahrbahnen, bei Verbindungswegen aller Wegeteile, Schnee- und Glättebeseitigung im Rahmen des § 50 StrWG-MV, soweit diese Reinigungspflicht nicht nach § 5 der Straßenreinigungssatzung übertragen worden ist ).
wird wie folgt ergänzt:
Friedländer Straße
Friedländer Landstraße
Keilstraße
Marienkirchplatz
Markt (Südseite)
Neuer Markt
Steinstraße
Reinigungsklasse 2 (einmal wöchentliche Reinigung der Fahrbahnen, bei Verbindungswegen aller Wegeteile, kostenfreie Schnee- und Glättebeseitigung im Rahmen des § 50 StrWG-MV, soweit diese Reinigungspflicht nicht nach § 5 der Straßenreinigungssatzung übertragen worden ist ).
Aus der Reinigungsklasse 2 entfallen
Friedländer Straße
Friedländer Landstraße
Keilstraße
Marienkirchplatz
Markt (Südseite)
Neuer Markt
Steinstraße
Der IV. Nachtrag zur Straßenreinigungssatzung tritt zum 01.04.2003 in Kraft.