Drucksache - BA/052/2003  

Betreff: IV. Nachtrag zur Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Anklam Änderung der Anlagen zu den Reinigungsklassen 1 und 2
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bauamt Beteiligt:Bauamt
Bearbeiter/-in: Moor, Karola  Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Empfehlung
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
20.02.2003 
Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Stadtvertretung beschließt den IV. Nachtrag zur Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Anklam mit  der Änderung der Anlagen  - Verzeichnis der Reinigungsklassen 1 und 2.

 

Der IV. Nachtrag zur Straßenreinigungssatzung tritt zum 01.04.2003 in Kraft.

 

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Auf Grund der Umwidmung der B 197 und der damit verbundenen Änderungen in der Zuordnung der Straßen in die entsprechenden Reinigungsklassen ist die Aktualisierung der Anlagen – Verzeichnis der Reinigungsklassen 1 und 2 – zur Straßenreinigungssatzung erforderlich.

 

Die Anlagen zum Verzeichnis der Reinigungsklassen 1 und 2 ändern sich wie folgt:

 

Reinigungsklasse 1 wird wie folgt ergänzt:

Friedländer Straße

Friedländer Landstraße

Keilstraße

Marienkirchplatz

Markt (Südseite)

Neuer Markt

Steinstraße

  

Aus der Reinigungsklasse 2 entfallen

Friedländer Straße

Friedländer Landstraße

Keilstraße

Marienkirchplatz

Markt (Südseite)

Neuer Markt

Steinstraße

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

IV. Nachtrag zur Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Anklam

Änderung der Anlagen  - Verzeichnis der Reinigungsklassen 1 und 2

 

Reinigungsklasse 1 ( einmal wöchentliche Reinigung der Fahrbahnen, bei Verbindungswegen aller Wegeteile, Schnee- und Glättebeseitigung im Rahmen des § 50 StrWG-MV, soweit diese Reinigungspflicht nicht nach § 5 der Straßenreinigungssatzung übertragen worden ist ).

wird wie folgt ergänzt:

Friedländer Straße

Friedländer Landstraße

Keilstraße

Marienkirchplatz

Markt (Südseite)

Neuer Markt

Steinstraße

  

Reinigungsklasse 2 (einmal wöchentliche Reinigung der Fahrbahnen, bei Verbindungswegen aller Wegeteile, kostenfreie Schnee- und Glättebeseitigung im Rahmen des § 50 StrWG-MV, soweit diese Reinigungspflicht nicht nach § 5 der Straßenreinigungssatzung übertragen worden ist ).

Aus der Reinigungsklasse 2 entfallen

Friedländer Straße

Friedländer Landstraße

Keilstraße

Marienkirchplatz

Markt (Südseite)

Neuer Markt

Steinstraße

 

 

Der IV. Nachtrag zur Straßenreinigungssatzung tritt zum 01.04.2003 in Kraft.