Drucksache - FB1/121/2007  

Betreff: Straßenverzeichnis
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Frau Brigitte Ibendorf
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beteiligt:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
Bearbeiter/-in: Hofmann, Ute   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Empfehlung
16.01.2008 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt das Straßenverzeichnis in Anwendung der Satzung der Hansestadt Anklam über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenausbaubeitragssatzung).

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat in ihrer Sitzung am 3. Mai 2007 die „Satzung der Hansestadt Anklam über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenausbaubeitragssatzung)“ beschlossen.

 

Auf Empfehlung der Kommunalaufsicht des Landkreises Ostvorpommern wurde das Straßenverzeichnis als Anlage zu der o. g. Satzung nicht mehr mit beschlossen.

 

Zu diesem Thema schreibt Prof. Driehaus in seinem Werk Erschließungs- und Ausbaubeiträge 7. Auflage wie folgt: „Es ist nicht erforderlich, dass der Beitragssatzung ein Anhang beigefügt wird, in dem die einzelnen Straßentypen zuzuordnenden Straßen einer Gemeinde aufgezählt sind. Eine solche Aufzählung hätte ebenso wie ein Ratsbeschluss im Einzelfall lediglich deklaratorische Bedeutung.“

 

Die Verwaltung hat sich dafür entschieden den Beitragspflichtigen ein Straßenverzeichnis als Orientierungshilfe zur Verfügung zu stellen. Zur Anwendung des § 3 Absatz 2 der Straßenausbaubeitragssatzung wurden die Straßen, Wege und Plätze der Stadt Anklam durch die Verwaltung entsprechend eingruppiert. Dieses Straßenverzeichnis dient ebenfalls als Arbeitsgrundlage für die Verwaltung. Die Zuordnung zu einem bestimmten Straßentyp unterliegt allerdings der vollen gerichtlichen Nachprüfung.

Anlagen:

Anlagen:

 

Straßenverzeichnis