Drucksache - FB1/118/2007  

Betreff: Abschnittsbildungs- und Kostenspaltungsbeschluss zur Veranlagung der Teileinrichtung Gehweg der Adolf-Damaschke-Straße
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Frau Brigitte Ibendorf
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beteiligt:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
Bearbeiter/-in: Hofmann, Ute   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Empfehlung
16.01.2008 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt:

 

  1. den Aufwand für den Abschnitt des Ausbaus der Teileinrichtung Gehweg der Adolf-Damaschke-Straße, beginnend an der Friedländer Landstraße bis zur Einmündung des Gehweges zur Stockholmer Straße (Ende des Abschnitts hinter dem Grundstück Adolf-Damaschke-Straße 5) entsprechend § 4 Abrechnungsgebiet der „Satzung der Hansestadt Anklam über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen“ gesondert, wie in der Anlage dargestellt, abzurechnen und

 

  1. den Beitrag für die Teileinrichtung Gehweg (§ 3 (2) 4. der Ausbaubeitragssatzung) entsprechend § 6 der o. g. Satzung selbständig zu erheben.
Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Entsprechend § 4 der „Satzung der Hansestadt Anklam über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen“ (veröffentlicht im Anklamer Stadtkurier am 03.07.2000) wird das Abrechnungsgebiet festgelegt. Laut § 6 der vorgenannten Satzung kann für die im § 3 Abs. (2) Nr. 1 – 8 genannten Teileinrichtungen der Beitrag selbstständig erhoben werden (Kostenspaltung).

 

Der Ausbau der Teileinrichtung Gehweg der Adolf–Damaschke–Straße erfolgte außerhalb des Wohnumfeldes Südstadt -  beginnend an der Friedländer Landstraße und endend an der Einmündung des Gehweges zur Stockholmer Straße.

 

Da die Verkehrssicherheit in Teilen nicht mehr gegeben war, bestand dringender Handlungsbedarf. Eine Ausbesserung der Wege im Rahmen einer Unterhaltung in Teilen bzw. im Ganzen wäre in Anbetracht der Kosten und des heutigen Anspruches an Gehwege    (Begegnungsfällen, Barrierefreiheit) nicht sinnvoll.

 

Insofern war im Dezember 2007 ein grundhafter Ausbau vorzunehmen. Da die gesamte Südstadt, einschließlich der Adolf–Damaschke–Straße, ein verkehrsberuhigter Bereich ist, konnte unter dem Gesichtspunkt der tatsächlichen Nutzung und der Gewährleistung der Barrierefreiheit der südliche Gehweg ersatzlos entfallen. Hier wurde lediglich eine Angleichung vorgenommen. Der nördliche Gehweg wurde, da genügend Straßenbreite vorhanden war, auf 2,00 m verbreitert. Somit wird der neue Gehweg allen Ansprüchen wie Begegnungsfällen, Barrierefreiheit, ordnungsgemäße Räumung etc. gerecht.

 

Da nicht an der gesamten Anlage Adolf-Damaschke-Straße der Gehweg ausgebaut wird, sondern nur an einem Teilstück, ist ein Abschnittsbildungsbeschluss entsprechend § 4 der „Satzung der Hansestadt Anklam über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen“ erforderlich. Der abzurechnende Abschnitt beginnt an der Friedländer Landstraße und endet an der Einmündung des Gehweges zur Stockholmer Straße (Ende des Abschnitts hinter dem Grundstück Adolf-Damaschke-Straße 5, siehe anliegender Lageplan).

 

Die Adolf-Damaschke-Straße ist eine Gemeindestraße; für die Teileinrichtung Gehweg ist die Stadt der Baulastträger. Da der o. g. Abschnitt der Anlage nicht mit allen Teileinrichtungen ausgebaut wurde bzw. abgerechnet werden kann, ist ein Beschluss über die Kostenspaltung erforderlich. Die Veranlagung zu Ausbaubeiträgen ist für das Jahr 2009 vorgesehen.

Anlagen:

Anlagen:

 

Lageplan