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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt:
Sachdarstellung:
Durch die nahezu unerträglichen Geruchsemissionen, die besonders im vergangenen Sommer die Innenstadt heimsuchten, sind Schäden unterschiedlichster Art verursacht worden. Berichte von Pensionswirten, wonach Gäste verfrüht abgereist seien, sind glaubwürdig. Der Fremdenverkehr in seiner Gesamtheit wurde erheblich beeinträchtigt. Viele Bürger mussten ihre Ärzte aufsuchen, was nicht nur die Entrichtung der Praxisgebühr zur Folge hatte, sondern vielleicht auch Ausgaben für Arzneimittel.
Generell ist von einer Einschränkung der Lebensqualität auszugehen, die einen Urlauber berechtigen würde, vom Veranstaltet einen Teil des Entgelts zurückzufordern. Betroffene könnten mit Aussicht auf Erfolg Schmerzensgeld vom Betreiber der Ölmühle fordern.
Verantwortlich dafür ist auch die Stadtverwaltung. Es wäre ihre Obliegenheit gewesen, von Anfang an sorgfältig zu ermitteln, welche Nebenwirkungen der Betrieb einer solchen Ölmühle mit sich bringen kann. Als die ersten Emissionen auftraten, hätte die stadtverwaltung auch viel energischer dagegen vorgehen müssen, als immer neue Fristen einzuräumen und die Bürger im Stich zu lassen. Deshalb sollte die Stadt die Betroffenen nicht auf den langen und komplizierten Rechtsweg gegen den Ölmühlenbesitzer verweisen, sondern selbst für eine schnelle und unbürokratische Entschädigung sorgen.