Drucksache - NPD/006/2007  

Betreff: Durch die Ölmühle verursachte Schäden
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Herr Michael Andrejewski
Federführend:Fraktion NPD Beteiligt:Fraktion NPD
Bearbeiter/-in: Hofmann, Ute   
Beratungsfolge:
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
06.12.2007 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung abgelehnt   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt:

 

  1. Die Stadtvertretung weist die Verwaltung an zu ermitteln, welche Schäden durch die Geruchsemissionen der Ölmühle in Anklam bisher verursacht wurden.

 

  1. Die Stadtvertretung stellt die Mitverantwortung der Stadtverwaltung für diese Schäden fest und beschließt vom Grundsatz her, dass die Stadt sich bereit erklärt, Schadenausgleich zu leisten.
Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Durch die nahezu unerträglichen Geruchsemissionen, die besonders im vergangenen Sommer die Innenstadt heimsuchten, sind Schäden unterschiedlichster Art verursacht worden. Berichte von Pensionswirten, wonach Gäste verfrüht abgereist seien, sind glaubwürdig. Der Fremdenverkehr in seiner Gesamtheit wurde erheblich beeinträchtigt. Viele Bürger mussten ihre Ärzte aufsuchen, was nicht nur die Entrichtung der Praxisgebühr zur Folge hatte, sondern vielleicht auch Ausgaben für Arzneimittel.

 

Generell ist von einer Einschränkung der Lebensqualität auszugehen, die einen Urlauber berechtigen würde, vom Veranstaltet einen Teil des Entgelts zurückzufordern. Betroffene könnten mit Aussicht auf Erfolg Schmerzensgeld vom Betreiber der Ölmühle fordern.

 

Verantwortlich dafür ist auch die Stadtverwaltung. Es wäre ihre Obliegenheit gewesen, von Anfang an sorgfältig zu ermitteln, welche Nebenwirkungen der Betrieb einer solchen Ölmühle mit sich bringen kann. Als die ersten Emissionen auftraten, hätte die stadtverwaltung auch viel energischer dagegen vorgehen müssen, als immer neue Fristen einzuräumen und die Bürger im Stich zu lassen. Deshalb sollte die Stadt die Betroffenen nicht auf den langen und komplizierten Rechtsweg gegen den Ölmühlenbesitzer verweisen, sondern selbst für eine schnelle und unbürokratische Entschädigung sorgen.