Drucksache - FB2/004/2007  

Betreff: Grundsatzbeschluss zur Mitgliedschaft im Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern (e-Government M-V)
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Herr Schröder, Jörg
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste Beteiligt:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste
Bearbeiter/-in: Hofmann, Ute   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Empfehlung
25.06.2007 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
05.07.2007 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt die Mitgliedschaft der Hansestadt Anklam im Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern.

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Der Zweckverband „Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern“, auch als Zweckverband e-Government M-V bezeichnet, wurde am 20. April 2006 in der Landeshauptstadt Schwerin gegründet. 

 

Mitglieder des Zweckverbandes können alle Kommunen mit eigener Verwaltung werden. Kreisfreie Städte, amtsfreie Städte und Gemeinden, geschäftsführende Gemeinden von Ämtern, Ämter, Landkreise und kommunale Zweckverbände sowie kommunale Landesverbände haben Anspruch auf Aufnahme in den Verband. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind 8 Städte und Gemeinden und 12 Ämter Mitglieder im Zweckverband.

 

Der Zweckverband beschäftigt sich mit der Erschließung und Nutzbarmachung von E-Government-Technologien und -Lösungen für die Städte, Ämter, Gemeinden und Landkreise aus Mecklenburg-Vorpommern. Als Ziel des Zweckverbandes gilt die Verbesserung der Zusammenarbeit verschiedener Verwaltungsstellen untereinander mit Hilfe elektronischer Medien, die Erleichterung des Zugangs und des Kontaktes der Bürger und der Wirtschaft zu den Verwaltungsleistungen, die Straffung der verwaltungsinternen Abläufe und Entscheidungsprozesse, die weitere Verbesserung der Qualität der Leistungen der Kommunalverwaltungen für die Bürger und die Wirtschaft, eine transparente Gestaltung des Verwaltungshandelns der kommunalen Behörden und die Umsetzung der Vereinbarung des Landes mit den kommunalen Landesverbänden über eine gemeinsame E-Government-Initiative vom 24. Oktober 2003. Zur Erreichung dieser Ziele sollen die Qualität und Wirtschaftlichkeit der automatisierten Datenverarbeitung in den Mitgliedsverwaltungen durch die Nutzung gemeinsamer Ressourcen und weiterer Synergien verbessert werden.

 

Im Haushaltserlass 2007 empfiehlt der Innenminister, dass jede Kommune die Mitgliedschaft im E-Government-Zweckverband prüfen sollte, da sowohl die Interessenvertretung effektiv durchgeführt werden kann, als auch besonders innovative und effektvolle, preisgünstige und standardisierte Lösungen zu erwarten sind.

 

Die Mitgliedschaft im Zweckverband „Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern“ wäre auch für die Hansestadt Anklam ein sinnvoller Schritt, um die umfangreichen, koordinierenden Arbeiten und umfassenden Beratungstätigkeiten des Verbandes zu nutzen, da er als zentraler Ansprechpartner des Landes für die Anwendung neuer E-Government-Lösungen in ganz Mecklenburg-Vorpommern gilt.

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Gemäß der gültigen Satzung des Zweckverbandes besteht die Möglichkeit, wenn der Finanzbedarf durch Einnahmen aus Entgelten nicht gedeckt werden kann, von den Mitgliedern eine Umlage zu erheben. Auf die Erhebung dieser Umlage wird zur Zeit verzichtet, da projektbezogene Förderungen vom Land Mecklenburg-Vorpommern möglich sind. Die Höhe der Umlage wird von der Verbandsversammlung festgelegt.