Drucksache - FB1/020/2007  

Betreff: 2. Änderung des B-Planes 7 - 1992 "Gewerbegebiet Anklam, Teilfläche Süd - Ost
hier: Änderung der Festsetzungen für das Baufeld Baufeld 2.1 von bisher "Sondergebiet großflächiger Einzelhandel - Zweckbestimmung Möbelmarkt und Möbelproduktion" in zukünftig "Gewerbegebiet"
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Bartelt, Ute
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beteiligt:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
Bearbeiter/-in: Bartelt, Ute   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Empfehlung
23.05.2007 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
31.05.2007 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

 

  1. Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes 7 – 1992 „Gewerbegebiet Anklam, Teilfläche Süd – Ost“ durch  Änderung der Festsetzungen für das Baufeld 2.1 von bisher „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel – Zweckbestimmung Möbelmarkt und Möbelproduktion“ in zukünftig „Gewerbegebiet“.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, das entsprechende Bauleitplanverfahren durchzuführen.

 

 

 

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

 

Der Hansestadt Anklam liegt ein Antrag eines Unternehmens vor, Grundstücke im Gewerbegebiet Süd-Ost zur Ansiedlung eines Unternehmens zu erwerben. Der Antrag liegt der Stadtvertretung im Rahmen der Beschlussvorlage FB1/010/2007 zur Entscheidung vor. Das Unternehmen beabsichtigt sich auf den Baufeldern 2.1 und 2.2 des Gewerbegebietes (Anlage) anzusiedeln.

 

In Vorbereitung der Ansiedlung wurde die planungsrechtliche Möglichkeit der Umsetzung des Vorhabens geprüft. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes 7–1992 „Gewerbegebiet Anklam, Teilfläche Süd  Ost“ für das Baufeld 2.2 lässt dies zu.

 

Für das Baufeld 2.1 weist der Bebauungsplan die Festsetzung „Sondergebiet – großflächiger Einzelhandel, Zweckbestimmung – Möbelmarkt und Möbelproduktion aus. Die Realisierung des Vorhabens auf dem Baufeld 2.1 ist nicht möglich.

Eine Befreiung von den Festsetzungen kann nicht erteilt werden, da die Grundzüge der Planung betroffen sind. Es müssten für das Vorhaben in Bezug auf das Baufeld 2.1 Baurechte durch  Änderung der Festsetzungen von bisher „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel – Zweckbestimmung Möbelmarkt und Möbelproduktion“ in zukünftig „Gewerbegebiet“ (in der Anlage Änderungsbereich) hergestellt werden.

 

Es wird empfohlen die Schaffung von Baurechten im Rahmen einer 2. Änderung des Bebauungsplanes 7 – 1992 zu gewährleisten, insbesondere vor dem Hintergrund, dass mit der Realisierung der Maßnahme ca. 50 Arbeitsplätzen geschaffen werden. Das Verfahren würde nach § 13 BauGB als zeitsparendes vereinfachtes Verfahren durchgeführt werden können, was dem Anliegen des Investors entgegenkommen würde.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Auf Grund des besonderen öffentlichen Interesses an der Ansiedlung des Unternehmens übernimmt die Hansestadt Anklam die Kosten für die 2. Änderung des Bebauungsplanes 7 – 1992. Die auf der Haushaltsstelle 6100 655300 Fachplanung zur Verfügung stehenden Mittel sichern die Bereitstellung der benötigten Mittel in Höhe von ca. 2.000 € ab.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

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