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Beschlussvorschlag:
Sollte sich das Vorhaben der Stiftung wider Erwarten als nicht umsetzbar erweisen, ist durch die Verwaltung nach Maßgabe der Möglichkeiten des städtischen Haushaltes, eventueller Fördermöglichkeiten sowie der Bereitschaft der beiden städtischen Wohnungsunternehmen an einer Beteiligung die Realisierung des Vorhabens durch die Stadt in Betracht zu ziehen.
Die Verwaltung hat bei der Umsetzung dieses Beschlusses finanzielle und sonstige Unterstützung, soweit sie im Rahmen des Programms „Friedenswald in Anklam“ durch die Stiftung „Zentrum für Friedensarbeit Otto Lilienthal Hansestadt Anklam“ angeboten wird, unter der Maßgabe einer forstfachlich ordnungsgemäßen Aufforstung zu integrieren. Im Zweifel ist die für die Hansestadt Anklam günstigste Fördermöglichkeit zu nutzen.
Die für die Stadt gegebenenfalls anfallenden Kosten der Erstaufforstung sowie die mittel- und langfristig zu erwartenden Folgekosten werden zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
1. Hintergrund
Die Stiftung „Zentrum für Friedensarbeit Otto Lilienthal Hansestadt Anklam“, vertreten durch ihren Vorsitzenden, Herrn Prof. Tanneberger, sucht zur Realisierung ihres Programms „Friedenswald in Anklam“ möglichst kurzfristig geeignete Flächen. Auf diesen sollen im Rahmen einer Aktion zur Verbesserung des Klimas ( siehe dazu Anlagen 1 und 2 ) in den nächsten Jahren 2400 Laubbaumsetzlinge bzw. auch Jungbäume gepflanzt werden. Präferiert wird die Fläche der „Freihaltetrasse“ in der Südstadt. Die Stiftung erhofft sich eine Förderung des Vorhabens durch die Norddeutsche Stiftung für Umwelt und Entwicklung (NUE).
Die Stiftung beabsichtigt nicht, die von ihr bepflanzten Flächen über die Anwuchsphase hinaus selber auf eigene Rechnung und Kosten zu bewirtschaften.
Wenngleich die Stiftung somit der eigentliche Initiator der vorliegenden Beschlussvorlage ist gibt es seit einiger Zeit auch innerhalb der Verwaltung Bemühungen , den zunehmenden Bedarf an Kompensationsflächen (Gewerbeflächen, Versiegelung u.ä.) konzeptionell auf komplexe Areale auszurichten.
Die in jeder Hinsicht begrüßenswerte Aktion der Stiftung muss notwendigerweise mit den für die betroffenen stadteigenen Flächen relevanten bauplanungs-, grundstücks- und haushaltsrechtlichen Vorschriften korrespondieren.
Die weiter unten aus der vermutlichen Notwendigkeit der Änderung des Flächennutzungs-planes näher erläuterten zeitlichen Probleme behindern in entscheidendem Maße die von der Stiftung sehr kurzfristig beabsichtigte Aktion. Da die Maßnahme - zumindest soweit sie den Charakter einer Aufforstung annimmt – organisatorisch zwingend der Verantwortung der Stadt zuzurechnen ist, wird im Folgenden neben einer zeitlichen auch eine inhaltliche Differenzierung vorgenommen.
Der Kern des mit Beschlussvorschlag 1 verfolgten Anliegens besteht in der Absicht, dass die Hansestadt Anklam der Stiftung eine Fläche zur Verfügung stellt, auf der auf deren Rechnung kurzfristige Pflanzaktionen mit relativ wenig Bäumen, die allerdings anschließend mit vertretbarem Aufwand durch die Stadt zu pflegen wären, möglich ist.
Der Kern des mit Beschlussvorschlag 2 verfolgten Anliegens besteht in der Absicht, dass die Hansestadt Anklam als Maßnahmeträger nach Abklärung aller rechtlichen Voraussetzungen auf eigene Rechnung eine städtische Fläche aufforstet und dabei in der Anfangsphase die Unterstützung der Stiftung in Anspruch nimmt.
Inwiefern vor diesem Hintergrund überhaupt Fördermöglichkeiten für die Stiftung bestehen bzw. ob die den Beschlussvorschlag 2 betreffende Antragstellung nicht eher Sache der Stadt wäre, muss derzeit noch dahingestellt bleiben.
Soweit Pflanz- bzw. Pflegemaßnahmen durch die Stiftung realisiert werden, wird erforderlichenfalls eine diesbezügliche - selbstverständlich unentgeltliche - Vereinbarung abgeschlossen.
2. Flächen
Durch die zwischenzeitlichen Abstimmungen zwischen den Fachämtern der Stadt, den beiden Wohnungsunternehmen und dem Landkreis ist der Einbringer zu der Auffassung gelangt, dass für die Aufforstung eines Erholungswaldes vorzugsweise die in der Anlage 3 mit B gekennzeichnete Fläche in Betracht zu ziehen wäre . Die Fläche umfasst ca. 1,5 ha.
Zwingend notwendig wäre eine Änderung des Flächennutzungsplanes (gegenwärtig mit der Nutzungsart Grünfläche, Zweckbestimmung Sportplatz ausgewiesen) mit einem Kostenaufwand von 3 bis 12 TEUR, in Abhängigkeit von den Auflagen aus der TÖB - Beteiligung. Das Änderungsverfahren würde ca. 7 – 9 Monate in Anspruch nehmen.
Neben der Abstimmung mit der Raumordnungsbehörde bedarf eine Erstaufforstung der Genehmigung nach dem Landeswaldgesetz.
Kurzfristig könnte der Stiftung zur Umsetzung ihrer Aktion zunächst die in der Anlage 3 mit A gekennzeichnete Fläche mit einer Größe von ebenfalls ca. 1,5 ha zur Verfügung gestellt werden. Durch eine selektive Bepflanzung mit Einzelbäumen bzw. Baumgruppen (im Gegensatz zur Fläche B mit Wurzelballen) soll dieses Gebiet aufgewertet werden.
Ob im Ergebnis der Gesamtmaßnahme genau 2.400 Bäume angepflanzt wurden, soll dahingestellt bleiben, dürfte der Symbolik der von der Stiftung beabsichtigten Aktion allerdings keinen Abbruch tun.
3. Kosten und Finanzierung
Nach Ansicht der Stiftung besteht die Möglichkeit einer Förderung der Anpflanzung sowohl auf Fläche A als auch B. Gegenstand der von der Stiftung für beide Teilflächen präferierten Förderung ist im Wesentlichen das Pflanzgut, der Pflanzaufwand und in begrenztem Maße der Pflegeaufwand für die ersten Jahre. Die Förderung ist auf 30 % der förderfähigen Kosten beschränkt. 70 % der förderfähigen Kosten sowie alle darüber liegenden Kosten sind als Eigenmittel aufzubringen.
Inwieweit eine Förderung für die Gesamtmaßnahme oder differenziert nach Fläche A und B erfolgt lässt sich derzeit nicht beantworten.
Nach ersten überschlägigen Kalkulationen könnte sich der Gesamtkostenumfang für beide Flächen etwa zwischen 60 und 70 TEUR bewegen, wobei der größere Anteil wohl eher auf die Fläche A entfällt.
In Bezug auf die Aufbringung der Eigenmittel (vermutlich 40-50 TEUR) beabsichtigt die Stiftung durch vielfältige Aktionen Ehrenamtlicher den finanziellen Aufwand in der Anfangsphase zu minimieren. In jedem Fall muss sichergestellt werden, dass die erforderliche Qualität der Anpflanzungen gewährleistet ist.
Unabhängig davon, ob die Stiftung oder die Stadt die Förderung durch die NUE in Anspruch nimmt, wäre in Bezug auf die Fläche B zu prüfen, ob aus Sicht der Stadt möglicherweise günstigere Fördermöglichkeiten bzw. auch Kombinationen aus beiden in Anspruch zu nehmen wären.
Unterstellt man, dass die Finanzierung des Pflanzgutes, des Pflanz- und in begrenztem Maße des Pflegeaufwandes infolge der Unterstützung durch die Stiftung gesichert ist – wobei diese Unterstellung gewiss nicht ohne Risiko ist – verbleibt für die Hansestadt Anklam mittel- und langfristig ein nicht unerheblicher Bewirtschaftungsaufwand. Dieser wird durch den städtischen Revierförster Herrn Behrends überschlägig mit rd. 3 TEUR für die Fläche B pro Jahr ermittelt. Der zusätzliche spätere Pflegeaufwand für die Fläche A dürfte vor dem Hintergrund der ohnehin schon derzeit notwendigen Mahdkosten vergleichsweise geringer sein.
Bei Realisierung der Aufforstung auf der Fläche B verzichtet die Stadt auf Einnahmen aus der landwirtschaftlichen Verpachtung in Höhe von 106 EUR pro Jahr.