Drucksache - HuK/137/2007  

Betreff: Satzung zur Festlegung der Schuleinzugsbereiche für öffentliche Schulen im Landkreis Ostvorpommern für den Zeitraum vom Beginn des Schuljahres 2007/08 bis 2010/11
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Frau Dinse, Eva
Federführend:Haupt- und Kulturamt Beteiligt:Haupt- und Kulturamt
Bearbeiter/-in: Hofmann, Ute   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule, Kultur und Sport Empfehlung
25.01.2007 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport (offen)   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
01.02.2007 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt die Zustimmung zur vorliegenden Satzung des Landkreises zur Festlegung der Schuleinzugsbereiche für öffentliche Schulen im Landkreis OVP für den Zeitraum vom Beginn des Schuljahres 2007/08 bis 2010/11 mit folgender Option:

 

Bei veränderten Bedingungen können Schulträger im gegenseitigen Einvernehmen durch Verwaltungsvereinbarungen in Abstimmung mit dem Landkreis OVP Schuleinzugsbereiche ändern.

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Der Landkreis OVP hat als zuständiger Träger den Schulentwicklungsplan für den Zeitraum 2006 bis zum Ende des Schuljahres 2010/2011 am 20.12.2006 in Kraft gesetzt. Zur praktischen Umsetzung ist eine neue Satzung zu den Schuleinzugsbereichen erforderlich.

 

Nach § 46 Abs. 2 Satz 2 Schulgesetz M-V ist bei Festlegung von Schuleinzugsbereichen durch den Landkreis das Benehmen mit den betroffenen Schulträgern und Kommunen herzustellen.

 

Da die Hansestadt Anklam weiterhin unter Berücksichtigung der Schulnähe auch für viele Kinder aus der Umgebung um Anklam eine Erweiterung der Einzugsbereiche der Anklamer Schulen über die Stadtgrenzen hinaus befürwortet, stimmen wir dieser Satzung mit der Option zu, durch Verwaltungsvereinbarungen zwischen Gemeinden und Schulträgern bei veränderten Bedingungen im Einvernehmen mit dem Landkreis Schuleinzugsbereiche verändern zu können.