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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam bestätigt den durch den Bürgermeister genehmigten Dringlichkeitsbeschluss Nr. 28N1/2006, lt. Kommunalverfassung § 38 (4) Satz 2 in Verbindung mit § 52 Kommunalverfassung, einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 640,00 EUR bei der Haushaltsstelle 1300-431000.
Die Deckung erfolgt aus der Minderausgabe der Haushaltsstelle 1300-400000 (Freiwillige Feuerwehr, Aufwandsentschädigung).
Sachdarstellung:
Die Hansestadt Anklam überweist auf Grundlage einer Vereinbarung mit aktiven Feuerwehrangehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Anklam die jeweils monatlich fälligen Beiträge in Höhe von 20,00 EUR von der HHST 1300-431000 – Beiträge Betriebsrente -, zugunsten einer späteren Betriebs-Rentenversicherung, zweckgebunden auf das Konto des Feuerwehrangehörigen.
Jeweils zum 1. des lfd. Monats bucht die Provinzial-Versicherung ihrerseits die fälligen Monatsbeträge von den Konten der Feuerwehrmitglieder ab.
Anfängliche Vorbehalte der Kameraden gegen diese Verfahrensweise, die ihren rechtlichen Hintergrund in der Vertragsgestaltung der Versicherung hat, konnten ausgeräumt werden, indem die Verwaltung sich bereit erklärte, pünktlich zum Monatsbeginn die Beitragssumme zu überweisen.
Somit ist sichergestellt, dass der Kontoinhaber nicht über mehrere Tage in Vorleistung gehen muss.
Lt. Mitteilung des Amtes für Finanzen über den Jahresabschluss 2006 der Hansestadt Anklam, darf in der Zeit vom 21.12.2006 bis zum 16.01.2007 jedoch nicht gebucht werden. Der regelmäßige Zahlungseingang auf das Konto der Kameraden wird dadurch zwangsläufig unterbrochen, obwohl die Zusage der Verwaltung anders lautete.
Um den Kameraden der Feuerwehr, von denen ein Großteil arbeitslos ist, die Vorleistung des Rentenbeitrages für den Januar zu ersparen, war es notwendig, diesen Beitrag in Höhe von 640,00 EUR bereits noch im Dezember 2006 zu überweisen.